Mit Familien, die sich als Gastfamilie beworben haben, führt SOS-Kinderdorf ein umfangreiches Erstgespräch und prüft die Eignung als Gastfamilie. Dabei wird die Familie auch zu Hause besucht, um einen Eindruck von den Lebensumständen zu gewinnen.
Wenn diese Gespräche erfolgreich verlaufen, wird das Ergebnis mit der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt. Anschließend kann die Vermittlung zwischen Kind/Jugendlichem*r und Gastfamilie beginnen:
SOS-Kinderdorf organisiert das erste persönliche Kennenlernen. Daran nehmen neben dem Kind / dem*der Jugendlichen und der Gastfamilie auch die pädagogische Leitung und der*die zukünftige sozialpädagogische Betreuer*in der Gastfamilie teil.
Wenn die weiteren Kontakte so positiv verlaufen, dass Kind und Gastfamilie sich wünschen, zusammenzuleben, kann das Kind bzw. der*die Jugendliche bei der Gastfamilie einziehen. In einem Betreuungsvertrag zwischen der Gastfamilie und SOS-Kinderdorf sind alle Details über die Anforderungen an die Betreuung festgelegt.
Anfangs besucht der*die Bezugsbetreuer*in einmal im Monat die Gastfamilie zuhause und erstellt mit allen Beteiligten gemeinsam eine Betreuungsplanung. Darüber hinaus gibt es regelmäßige telefonische Kontakte.