Gehalt & Zulagen von Sozialpädagog*innen

Du interessierst dich für eine Tätigkeit als Sozialpadagog*in bei SOS-Kinderdorf und möchtest wissen, wie viel du bei uns verdienen kannst? Hier erfährst du mehr. 

Das Gehalt von Sozialpädagog*innen ist von vielen Faktoren abhängig. Wenn sie beispielsweise im Turnusdienst arbeiten sind verplante bzw. gearbeitete Arbeitszeiten und die damit verbundenen Zulagen ausschlaggebend.

Hier findest du einen Überblick über die Hauptgehaltsbestandteile und einige konkrete Beispiele*, um einen tieferen Einblick zu bekommen.

Bitte beachte jedoch, dass die Übersicht nicht vollständig ist. Zudem erfolgt die Dienstplanung individuell in den jeweiligen Teams und unterscheidet sich aufgrund des Betreuungsbedarfes der Kinder- und Jugendlichen. Alle Details und Infos zu Gehältern und weiteren Gehaltsbestandteilen findest du in unserem eigenen SOS-Kinderdorf Kollektivvertrag.

 

* alle Werte beziehen sich auf den Kollektivvertrag 2024.

 

Grundgehalt & Zulagen

Gehaltsbestandteile

Grundgehalt

Das Grundgehalt ergibt sich aufgrund der Einstufung in die Gehaltstabelle des SOS-Kinderdorf Kollektivvertrages. Zur Ermittlung der Stufe werden einschlägige und nichteinschlägige Vordienstzeiten sowie Ausbildungszeiten (z.B.: Matura, Lehre, Kolleg, Studium) entsprechend der Vorgaben im Kollektivvertrag, bis zu einem Maximum von 12 Jahren zusammengezählt. Bei einer Tätigkeit in Teilzeit, wird der Betrag anschließend aliquotiert.

 

Arbeitszeit

Die Normalarbeitszeit beträgt in Vollzeit 39 Stunden. Hier sind gesetzlich vorgesehene Ruhezeiten (30 Minuten nach 6 Stunden) bereits inkludiert.

Bei 4 Arbeitstagen pro Woche ergibt das also eine Nettoarbeitszeit von 37 Stunden.

 

Zulagen

  • Turnuszulage

Die Turnuszulage in der Höhe von 2% des Grundgehaltes gebührt allen Mitarbeiter*innen, die nach Dienstplan arbeiten und durchschnittlich pro Monat einen Nachtdienst oder einen Sonntags-/Feiertagsdienst erbringen.

  • Zulagen in Abhängigkeit vom Dienstplan

Abhängig von den tatsächlich gearbeiteten Diensten wird im Folgemonat etwa pro geleistetem Nachtdienst (Dienst geht über die Nacht, also zwischen 22:00 und 6:00 am Folgetag) eine Zulage ausbezahlt. Für einen Dienst am Sonn- und Feiertag ist die Zulage gestaffelt. Pro Stunde Dienstzeit steht ein Sechstel der Zulage zu, ab 6 Stunden die volle Sonn- und Feiertagszulage. Zudem gibt es Zulagen für die kurzfristige bzw. flexible Übernahme von Diensten, das sogenannte „Einspringen“.

  • Rufbereitschaft

Auch für die Rufbereitschaft wird bei SOS-Kinderdorf eine Zulage pro Stunde Bereitschaft ausbezahlt. Rufbereitschaft wird immer vorab vereinbart und ist vor allem in ambulanten/mobilen pädagogischen Angeboten notwendig, in denen kein 24-Stunden Dienst geplant ist.

Beispiele für Gehaltsberechnungen

Karim

Sozialpädagoge, 39h/Woche im Turnusdienst

Karim hat nach der Matura und einem Jahr Zivildienst ein Bachelor- und ein Masterstudium für Soziale Arbeit an der FH Kärnten absolviert. Er startet bei SOS-Kinderdorf als Berufseinsteiger und hat außer einiger Praktika neben dem Studium noch keine Berufserfahrung gesammelt.

 

Seine Einstufung und sein Grundgehalt:
  • Einstufung in Verwendungsgruppe IVa des SOS-Kinderdorf Kollektivvertrags als Sozialpädagoge
  • 7 Jahre anrechenbare Vordienst- bzw. Ausbildungszeiten (1 Jahr Matura, 1 Jahr Zivildienst, 5 Jahre Mindeststudiendauer) und somit Stufe 4 der Gehaltstabelle
  • 2% Turnuszulage
  • Grundgehalt von € 3.508,36 brutto pro Monat
 
Sein Gehalt inklusive Zulagen im letzten Monat:

Im letzten Monat hat Karim 6 Dienste mit Nachtdiensten übernommen, 2 Mal hat er an einem Sonntag länger als 6 Stunden gearbeitet. Er hat einmal kurzfristig einen Dienst von einem erkrankten Kollegen an einem Tag übernommen, an dem er eigentlich frei gehabt hätte, und einmal hat ein Dienst aufgrund einer Krise 2 Stunden länger als geplant gedauert.

  • Nachtdienstzulagen: € 532,05
  • Sonn- und Feiertagszulagen: € 203,62
  • Flexibilisierungszulagen: € 45,00
  • Finales monatliches Bruttogehalt für 39h/Woche (inklusive Ruhepausen): € 4.289,03

Du möchtest das Nettogehalt wissen? Hier geht’s zum Brutto/Netto-Rechner.

Midjourney

Johanna

Sozialpädagogin, 35h/Woche im Turnusdienst

Johanna hat nach einem Lehrabschluss 10 Jahre als Bürokauffrau gearbeitet, bevor sie die Berufsreifeprüfung absolviert und das Kolleg für Sozialpädagogik in Stams abgeschlossen hat. Vor ihrem Start bei SOS-Kinderdorf war sie bereits 2 Jahre als Pädagogin in einer betreuten Wohngruppe tätig. Johanna hat eine 14-jährige Tochter, für deren Betreuung sie 2 Jahre in Karenz war. 

 

Ihre Einstufung und ihr Grundgehalt:
  • Einstufung in Verwendungsgruppe IVa als Sozialpädagogin
  • 12 Jahre anrechenbare Vordienst- bzw. Ausbildungszeiten (1 Jahr für die Lehre, 2 Jahre Kindererziehungszeit, 10 Jahre nicht einschlägige Vordienstzeiten zu 50% angerechnet, 2 Jahre für das Kolleg und 2 Jahre einschlägige Vordienstzeiten zu 100% angerechnet)
  • Somit Stufe 7 der Gehaltstabelle
  • Kinderzulage von € 37,62 pro Monat
  • 2% Turnuszulage
  • aliquotes Grundgehalt von € 3.488,74 brutto pro Monat

 

Ihr Gehalt inklusive Zulagen im letzten Monat:

Sie hat im Vormonat 4 Nachtdienste übernommen und war einmal sonntags für 4 Stunden im Dienst. Kurzfristig einspringen musste Johanna im letzten Monat nicht. Sie hatte aber an einem Wochenende Rufbereitschaft für 12h.

  • Nachtdienstzulagen: € 354,72
  • Sonn- und Feiertagszulagen: € 67,87
  • Rufbereitschaft: € 46,20
  • Finales monatliches Bruttogehalt für 35h/Woche (inklusive Ruhepausen): € 3.957,52

Du möchtest das Nettogehalt wissen? Hier geht’s zum Brutto/Netto-Rechner.

Layla

Sozialpädagogin, 30h/Woche in der mobilen Betreuung

Layla hat nach ihrer Matura Psychologie studiert und vor ihrem Start bei SOS-Kinderdorf bereits 15 Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von suchtkranken Jugendlichen gesammelt. Nun arbeitet sie in der mobilen Betreuung. 

 

Ihre Einstufung und ihr Gehalt: 
  • Einstufung in Verwendungsgruppe IVa als Sozialpädagogin
  • 12 Jahre anrechenbare Vordienst- und Ausbildungszeiten: 6 Jahre Ausbildungszeiten (1 Jahr für die Matura + 5 Jahre für das Magisterstudium Psychologie) und 15 Jahre Vordienstzeiten, wovon jedoch nur noch 6 Jahre zur Anrechnung kommen (Maximum von 12 Jahren ist schon erreicht).
  • Somit Stufe 7 der Gehaltstabelle
  • aliquotes Gehalt von € 2.931,71 brutto pro Monat für 30 Wochenstunden (inklusive Ruhepausen). 

Du möchtest das Nettogehalt wissen? Hier geht’s zum Brutto/Netto-Rechner.

geschminkte Frau, Mitte 40, mit Locken und einem leichtem lächeln im Gesicht, vor einem Bücherregal mit Bücher und Pflanzen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Du hast offene Fragen zum Gehalt von Sozialpädagog*innen? Vielleicht findest du die Antwort in unseren FAQ  (Frequently Asked Questions oder Häufig gestellt Fragen). Die passende Antwort war nicht dabei? Dann schreib uns deine Frage gerne an bewerbung@sos-kinderdorf.at

Bei Neueintritt werden maximal 12 Jahre Vordienstzeiten angerechnet, was Stufe 7 der Gehaltstabelle des SOS-Kinderdorf Kollektivvertrages ergibt.

Einschlägige Ausbildungszeiten werden entsprechend den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle mit maximal 6 Jahren angerechnet (siehe §22 Abs 3 des SOS-Kinderdorf Kollektivvertrages). Entscheidend ist die Dauer lt. Lehrplan Ausbildung, nicht die tatsächlich benötige Zeit für den Abschluss.

 

Die 6 Jahre können zum Beispiel wie folgt zustande kommen:

Du hast die Matura gemacht (hierfür bekommst du 1 Jahr Vordienstzeit), anschließend das Bachelorstudium Erziehungswissenschaften absolviert (Mindeststudienzeit und somit Vordienstzeit 3 Jahre) und dann noch einen Master in Erziehungswissenschaften abgeschlossen (Mindeststudienzeit und somit Vordienstzeit 2 Jahre). Alternativ könntest du auch statt der Matura eine Berufslehre abgeschlossen haben und durch die Studienberechtigungsprüfung die Hochschulreife erlangt haben. Dann bekommst du 1 Jahr für die Berufslehre angerechnet, die Studienberechtigungsprüfung allerdings nicht, da nur die Matura im 1. Bildungsweg angerechnet werden kann.

Parallele Ausbildungs- und Arbeitszeiten werden nicht doppelt angerechnet. Wenn du also während deiner einschlägigen Ausbildung berufstätig warst, wird dir nur die Ausbildung angerechnet. Wenn deine Ausbildung nicht facheinschlägig war, dann rechnen wir dir deine Arbeitszeiten an. Je nachdem, ob deine Arbeitszeiten einschlägig waren oder nicht, werden diese mit 100% (einschlägig) oder 50% (nicht einschlägig) angerechnet.

Entscheidend ist, ob die Tätigkeit/Ausbildung einschlägig für die jeweilige ausgeschriebene Stelle ist. Das bedeutet, die Tätigkeit/Ausbildung hatte ähnliche Aufgaben/Verantwortungsbereiche und/oder sie war vorbereitend für die ausgeschriebene Stelle (z.B.: Praktikum).

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