Kontakt
Mag.a Sonja Sofia Hameter
Gesundheitspsychologin, klin. Psychologin
Baiernstr. 20, 8020 Graz
Telefon: 0664 52 50 717
http://hameter.net
Mag.a Dr.in Karin Flenreiss-Frankl
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Arbeitspsychologin & Notfallpsychologin
Gerichtlich beeidetet und zertifizierte Sachverständige
Kassenpsychologin (alle Kassen)
Barrierefreier Zugang zur Praxis
Strozzigasse 32-34/19, 1080 Wien
Telefon: 01 / 345 1 449 (Notfälle: 0664 42 47 666)
https://www.psychologin-wien.at
Mag. Martin Schölzhorn
Psychotherapeut, Klinischer Psychologe & Gesundheitspsychologe
Kranewitterstraße 8, 6020 Innsbruck
Telefon: 0699 88 46 51 30
http://www.schoelzhorn-praxis.at
Ombudsstelle von SOS-Kinderdorf
Sie wurden von SOS-Kinderdorf in Österreich betreut und haben in dieser Zeit Gewalt erfahren?
Das tut uns aufrichtig leid. Niemand hätte Ihnen Leid zufügen dürfen, besonders nicht dort, wo Sie Schutz und Sicherheit gebraucht hätten. Wir entschuldigen uns dafür aufrichtig.
Wir nehmen Ihre Erfahrung ernst und bekennen uns zu unserer Verantwortung.
Deshalb gibt es bei SOS-Kinderdorf ein unabhängiges Opferschutzverfahren, mit dem wir Ihnen helfen wollen, das Geschehene aufzuarbeiten und Schritte der Anerkennung und Wiedergutmachung zu setzen.
Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie erwartet, wie Sie Kontakt aufnehmen können und welche Unterstützung möglich ist.
Wir wissen, dass wir die Vergangenheit nicht ungeschehen machen können. Aber wir möchten Sie unterstützen und sicherstellen, dass wir aus der Vergangenheit lernen, um zukünftiges Unrecht zu verhindern. Das Opferschutzverfahren ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen abgebrochen werden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, wenn Sie das wollen.
Erste Anlaufstelle: Eine unserer externen unabhängigen Ombudsstellen
Sechs Fachkräfte (Ombudsstellen) stehen Ihnen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Ombudspersonen sind externe Psycholog*innen oder Psychotherapeut:innen. Sie sind von SOS-Kinderdorf unabhängig, also keine Mitarbeiter*innen von SOS-Kinderdorf.
Bitte kontaktieren Sie eine der folgenden Ombudspersonen als ersten Schritt:
Mag.a Dr.in Karin Flenreiss-Frankl
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Arbeitspsychologin & Notfallpsychologin
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Strozzigasse 32-34/19, 1080 Wien
Telefon: +43 1 345 1 449
psycho-diagnostik.at
Mag.a Sonja Sofia Hameter
Gesundheitspsychologin, klin. Psychologin
Baiernstr. 20, 8020 Graz
Telefon: +43 664 52 50 717
hameter.net
Mag.a Tanja Guserl
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Zeillergasse 19/6, 1070 Wien
Telefon: +43 664 105 44 59
guserl@internetpraxis.com
internetpraxis.com
Mag.a Michaela Lindner
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin
Schrannengasse 10E, Top 6
5020 Salzburg
Telefon: +43 650 72 19 760
praxis.mlindner@gmail.com
Mag. Martin Schölzhorn
Psychotherapeut, Klinischer Psychologe & Gesundheitspsychologe
Kranewitterstraße 8, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 699 88 46 51 30
schoelzhorn-praxis.at
Mag.a Dusica Tepic
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Bahnhofstraße 6, 6300 Wörgl
Telefon: +43 664 3564470
beziehungskultur@aon.at
Wenn Sie dort anrufen, können Sie direkt mit der Ombudsperson sprechen und einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Auch werden Sie über den weiteren Ablauf informiert.
Was erwartet Sie bei den Ombudsstellen?
In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Erfahrungen und sprechen über Ihr Anliegen. Dieses Gespräch dauert zwischen 1,5 und 2 Stunden. Ihre Schilderungen hält die Ombudsperson in einem Bericht fest.
In einem zweiten Termin gehen Sie gemeinsam mit der Ombudsperson den Bericht durch und können Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Wenn das Verfahren für Sie zu belastend ist, können Sie die Gespräche jederzeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen.
Sind Sie mit den Inhalten des Berichts zufrieden, übermittelt die Ombudsstelle den von Ihnen unterschriebenen Bericht nur mit Ihrer Zustimmung an SOS-Kinderdorf.
Was passiert mit dem Bericht?
Ihr Bericht wird der von SOS-Kinderdorf unabhängigen Opferschutzkommission vorgelegt. Diese Kommission arbeitet ehrenamtlich und tagt zweimal jährlich. Die Mitglieder der unabhängigen Opferschutzkommission in alphabetischer Reihenfolge sind:
- Dr.in Margret AULL, Psychoanalytische (Lehr-) Psychotherapeutin und Supervisorin.
- Dr. Ernst WERUS, langjähriger Senatspräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck i.R.
Diese Kommission prüft ihren Fall sorgfältig und entscheidet über mögliche Entschädigungsleistungen und Therapiezahlungen, die Ihnen bei der Aufarbeitung des erlittenen Unrechts helfen sollen.
Die Entscheidungen der Kommission sind für SOS-Kinderdorf bindend und sind entsprechend umzusetzen.
Warum machen wir das?
Wir wissen, dass kein Geldbetrag das Leid aufwiegen, das Ihnen zugefügt wurde. Uns ist es jedoch ein großes Anliegen, Sie in Ihrer Verarbeitung und Heilung zu unterstützen. Mit einer Entschädigungszahlung möchten wir unseren Teil dazu beitragen, Ihre Belastungen zu lindern und die Anerkennung Ihres Leids auch in materieller Form ausdrücken.
Ihre Entscheidung zählt
Sie können in jedem Schritt des Prozesses entscheiden, ob Sie weitergehen wollen. Wenn Sie noch unsicher sind, dann können Sie auch einfach nur ein erstes Gespräch führen.
Schritt-für-Schritt-Darstellung des Opferschutzverfahrens


Bei Fragen zum Opferschutzverfahren können Sie sich gerne an die Koordinationsstelle für Opferschutz wenden: opferschutz@sos-kinderdorf.at.