Ombudsstelle von SOS-Kinderdorf

Sie wurden von SOS-Kinderdorf in Österreich betreut und haben in dieser Zeit Gewalt erfahren?

Das tut uns aufrichtig leid. Niemand hätte Ihnen Leid zufügen dürfen, besonders nicht dort, wo Sie Schutz und Sicherheit gebraucht hätten. Wir entschuldigen uns dafür aufrichtig.
Wir nehmen Ihre Erfahrung ernst und bekennen uns zu unserer Verantwortung.

Deshalb gibt es bei SOS-Kinderdorf ein unabhängiges Opferschutzverfahren, mit dem wir Ihnen helfen wollen, das Geschehene aufzuarbeiten und Schritte der Anerkennung und Wiedergutmachung zu setzen.

Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie erwartet, wie Sie Kontakt aufnehmen können und welche Unterstützung möglich ist.

Wir wissen, dass wir die Vergangenheit nicht ungeschehen machen können. Aber wir möchten Sie unterstützen und sicherstellen, dass wir aus der Vergangenheit lernen, um zukünftiges Unrecht zu verhindern. Das Opferschutzverfahren ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen abgebrochen werden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, wenn Sie das wollen.

Erste Anlaufstelle: Eine unserer externen unabhängigen Ombudsstellen

Sechs Fachkräfte (Ombudsstellen) stehen Ihnen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Ombudspersonen sind externe Psycholog*innen oder Psychotherapeut:innen. Sie sind von SOS-Kinderdorf unabhängig, also keine Mitarbeiter*innen von SOS-Kinderdorf.

Bitte kontaktieren Sie eine der folgenden Ombudspersonen als ersten Schritt:

Mag.a Dr.in Karin Flenreiss-Frankl
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Arbeitspsychologin & Notfallpsychologin
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Strozzigasse 32-34/19, 1080 Wien
Telefon: +43 1 345 1 449
psycho-diagnostik.at

Mag.a Sonja Sofia Hameter 
Gesundheitspsychologin, klin. Psychologin

Baiernstr. 20, 8020 Graz
Telefon: +43 664 52 50 717
hameter.net
 

Mag.a Tanja Guserl
Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Zeillergasse 19/6, 1070 Wien
Telefon: +43 664 105 44 59
guserl@internetpraxis.com
internetpraxis.com

Mag.a Michaela Lindner
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Psychotherapeutin 

Schrannengasse 10E, Top 6
5020 Salzburg

Telefon: +43 650 72 19 760
praxis.mlindner@gmail.com

Mag. Martin Schölzhorn
Psychotherapeut, Klinischer Psychologe & Gesundheitspsychologe

Kranewitterstraße 8, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 699 88 46 51 30
schoelzhorn-praxis.at

Mag.a Dusica Tepic
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin

Bahnhofstraße 6, 6300 Wörgl
Telefon: +43 664 3564470
beziehungskultur@aon.at
 

Wenn Sie dort anrufen, können Sie direkt mit der Ombudsperson sprechen und einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Auch werden Sie über den weiteren Ablauf informiert.

Was erwartet Sie bei den Ombudsstellen?

In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Erfahrungen und sprechen über Ihr Anliegen. Dieses Gespräch dauert zwischen 1,5 und 2 Stunden. Ihre Schilderungen hält die Ombudsperson in einem Bericht fest.

In einem zweiten Termin gehen Sie gemeinsam mit der Ombudsperson den Bericht durch und können Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Wenn das Verfahren für Sie zu belastend ist, können Sie die Gespräche jederzeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen.

Sind Sie mit den Inhalten des Berichts zufrieden, übermittelt die Ombudsstelle den von Ihnen unterschriebenen Bericht nur mit Ihrer Zustimmung an SOS-Kinderdorf.

Was passiert mit dem Bericht?

Ihr Bericht wird der von SOS-Kinderdorf unabhängigen Opferschutzkommission vorgelegt. Diese Kommission arbeitet ehrenamtlich und tagt zweimal jährlich. Die Mitglieder der unabhängigen Opferschutzkommission in alphabetischer Reihenfolge sind:

  • Dr.in Margret AULL, Psychoanalytische (Lehr-) Psychotherapeutin und Supervisorin.
  • Dr. Ernst WERUS, langjähriger Senatspräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck i.R.

Diese Kommission prüft ihren Fall sorgfältig und entscheidet über mögliche Entschädigungsleistungen und Therapiezahlungen, die Ihnen bei der Aufarbeitung des erlittenen Unrechts helfen sollen.
Die Entscheidungen der Kommission sind für SOS-Kinderdorf bindend und sind entsprechend umzusetzen.

Warum machen wir das?

Wir wissen, dass kein Geldbetrag das Leid aufwiegen, das Ihnen zugefügt wurde. Uns ist es jedoch ein großes Anliegen, Sie in Ihrer Verarbeitung und Heilung zu unterstützen. Mit einer Entschädigungszahlung möchten wir unseren Teil dazu beitragen, Ihre Belastungen zu lindern und die Anerkennung Ihres Leids auch in materieller Form ausdrücken.
 

Ihre Entscheidung zählt

Sie können in jedem Schritt des Prozesses entscheiden, ob Sie weitergehen wollen. Wenn Sie noch unsicher sind, dann können Sie auch einfach nur ein erstes Gespräch führen.

Schritt-für-Schritt-Darstellung des Opferschutzverfahrens

Bei Fragen zum Opferschutzverfahren können Sie sich gerne an die Koordinationsstelle für Opferschutz wenden: opferschutz@sos-kinderdorf.at.