Sie wurden von SOS-Kinderdorf in Österreich betreut und haben in dieser Zeit Gewalt erfahren?

Wir bedauern zutiefst, dass Ihnen Unrecht und Leid zugefügt wurde und entschuldigen uns dafür aufrichtig.
SOS-Kinderdorf bekennt sich zu seiner Verantwortung, nimmt Ihr Anliegen ernst. Wir unterstützen Sie bei der Aufarbeitung und Bewältigung des erlittenen Leids.

Uns ist bewusst, dass wir die Vergangenheit nicht ungeschehen machen können. Trotzdem möchten wir Ihnen helfen, das erfahrene Unrecht zu verarbeiten. Mit unserem Opferschutzverfahren wollen wir zur Anerkennung und Wiedergutmachung des erlittenen Leids beitragen. Wir möchten sicherstellen, dass wir aus der Vergangenheit lernen, um zukünftiges Unrecht zu verhindern.

Drei unabhängige Fachkräfte (Ombudsstellen) stehen Ihnen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an eine unserer externen unabhängigen Ombudsstellen

Mag.a Sonja Sofia Hameter 
Gesundheitspsychologin, klin. Psychologin

Baiernstr. 20, 8020 Graz
Telefon: 0664 52 50 717
http://hameter.net
 

Mag.a Dr.in Karin Flenreiss-Frankl
Klinische Psychologin & Gesundheitspsychologin
Arbeitspsychologin & Notfallpsychologin

Strozzigasse 32-34/19, 1080 Wien
Telefon: 01 / 345 1 449 (Notfälle: 0664 42 47 666)
https://www.psychologin-wien.at

Mag. Martin Schölzhorn
Psychotherapeut, Klinischer Psychologe & Gesundheitspsychologe

Kranewitterstraße 8, 6020 Innsbruck
Telefon: 0699 88 46 51 30
http://www.schoelzhorn-praxis.at
 

Wenn Sie dort anrufen, können Sie direkt mit der Ombudsperson sprechen und einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Auch werden Sie über den weiteren Ablauf informiert.

Was erwartet Sie bei den Ombudsstellen?

Die Ombudspersonen sind externe Psycholog:innen oder Psychotherapeut:innen. Sie sind von SOS-Kinderdorf unabhängig, also keine Mitarbeiter*innen von SOS-Kinderdorf.

In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Erfahrungen und sprechen über Ihr Anliegen. Dieses Gespräch dauert zwischen 1,5 und 2 Stunden. Ihre Schilderungen hält die Ombudsperson in einem Bericht fest.

In einem zweiten Termin gehen Sie gemeinsam mit der Ombudsperson den Bericht durch und können Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Wenn das Verfahren für Sie zu belastend ist, können Sie die Gespräche jederzeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen.

Sind Sie mit den Inhalten des Berichts zufrieden, übermittelt die Ombudsstelle den von Ihnen unterschriebenen Bericht nur mit Ihrer Zustimmung an SOS-Kinderdorf.

Wie geht’s weiter?

Ihr Bericht wird einer unabhängigen Opferschutzkommission vorgelegt. Diese Kommission tagt zweimal jährlich und besteht aus drei von SOS-Kinderdorf unabhängigen Expert*innen aus den Bereichen Psychotherapie,

Psychologie, Recht und Opferschutz. Sie entscheidet, anhand des Berichts der Ombudsstelle und den zusätzlich eingeholten Informationen aus den betroffenen SOS-Kinderdorf Einrichtungen, über mögliche Entschädigungsleistungen und Therapiezahlungen, die Ihnen bei der Aufarbeitung des erlittenen Unrechts helfen sollen.

Wir wissen, dass kein Geldbetrag das Ihnen zugefügte Leid ausgleichen oder das Geschehene ungeschehen machen kann. Uns ist es jedoch ein großes Anliegen, Sie in Ihrer Verarbeitung und Heilung zu unterstützen. Mit einer Entschädigungszahlung möchten wir unseren Teil dazu beitragen, Ihre Belastungen zu lindern und die Anerkennung Ihres Leids auch in materieller Form ausdrücken.

Schematische Darstellung des Opferschutzverfahrens