KINDERSCHUTZ

Kinderschutz ist Grundlage unseres Handelns

Unser Anspruch als Kinderschutzorganisation ist es, Kindern ein sicheres, liebevolles und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Grundlage allen Handelns von SOS-Kinderdorf voranstellen und damit insbesondere Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt schützen. Wenn der Schutz von Kindern verletzt wird, haben wir unsere Kernaufgabe nicht erfüllt. Jeder einzelne Fall, in dem einem Kind Unrecht getan wird, ist ein Fall zu viel.

Umfassender Kinderschutz heißt, präventiv soweit wie möglich vorzubeugen. Und sich stets bewusst zu sein, dass es dennoch immer wieder zu Fehlern kommen wird, die umfassend bearbeitet werden müssen. Daher stellen wir uns selbst immer wieder auf den Prüfstand.
 

Kinderschutz = Schutz vor Gewalt

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tritt in unterschiedlichsten Formen und Situationen auf, insbesondere in Konstellationen von Machtungleichgewicht und Abhängigkeiten. Meist sind die Betroffenen mehrfachen Formen von Gewalt – auch gleichzeitig – ausgesetzt. Gewalt kann erfolgen durch Erwachsene, aber auch durch Kinder bzw. Jugendliche untereinander oder in Form von Gewaltausübung an sich selbst. Gewalterfahrungen können an realen Orten, aber auch im Internet bzw. in sozialen Medien gemacht werden.

Kinderschutz zielt darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen und im Sinne der Kinderrechte vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen.

Grenzverletzendes Verhalten, Übergriffe und Gewalt können überall dort passieren, wo Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen leben oder arbeiten. Kinderschutzrichtlinien und Qualitätsstandards sind somit für Organisationen unerlässlich, die mit und für Kinder und Jugendliche und deren Bezugssystemen arbeiten.

Kinderschutz-Richtlinie

Die Kinderschutzrichtlinie stellt die verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen voran. Sie ist die Grundlage allen Handelns von SOS-Kinderdorf um Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt zu schützen.

 

Bindende Richtlinie für alle Mitarbeitende

Mit Jänner 2023 hat SOS-Kinderdorf eine neue Kinderschutzrichtlinie eingeführt. Sie stellt ein gemeinsames "Dach" aller Kinderschutzaktivitäten, Standards und Leitfäden dar und gilt für ALLE Mitarbeitende in allen Organisationsbereichen. Dies ist eine wesentliche Neuerung. Die Kinderschutzrichtlinie ist die organisationsweit verbindende Grundlage die alle Mitarbeitende darin bestärkt, Kinderschutz in den Fokus all ihres Tuns zu stellen.

Die Kinderschutz-Richtlinie im Detail


Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt, sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in verschiedenen Konventionen und Gesetzen verankert.

Kinderschutz-Richtlinie

Sie können sich hier die Kinderschutz-Richtlinie als pdf downloaden.

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Rechtliche Grundlagen
Die UN-Kinderrechtskonvention bildet den übergeordneten Bezugsrahmen der Kinderschutzrichtlinie von SOS-Kinderdorf. Die darin enthaltenen Grundprinzipien, die das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, sowie die Achtung vor der Meinung des Kindes umfassen, sind selbstverständlicher Teil dieser Richtlinie.

Darüber hinaus bezieht sich die Kinderschutzrichtlinie insbesondere auf folgende nationale rechtliche Bestimmungen: das Gewaltverbot in der Erziehung von 1989, das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder von 2011, das Kinder- und Jugendhilfegesetz von 2013, die Kinder- und Jugendhilfegesetze der Bundesländer, die Jugendschutzgesetze der Bundesländer, die Meldeverpflichtungen aus diversen Berufsgesetzen, sowie auf diverse Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch.

In Anlehnung an die internationale SOS Children’s Villages Child Protection Policy werden auch internationale Entwicklungsprozesse zum Kinderschutz berücksichtigt.

Meldestellen

Wir haben verschiedene Möglichkeiten eingerichtet, um mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie Kinderschutzverletzungen oder sonstiges Fehlverhalten oder Missstände bei SOS-Kinderdorf wahrnehmen oder davon selbst betroffen sind. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Risiken früh zu erkennen und Fehlern und Missständen rasch und konsequent nachzugehen.

Meldestelle für Kinderschutz

Michael Knöbel
Kinderschutzbeauftragter SOS-Kinderdorf
kinderschutz@sos-kinderdorf.at

Der Kinderschutzbeauftragte von SOS-Kinderdorf verbindet den Kinderschutz innerhalb unserer Organisation mit den Anliegen unserer externen Partner*innen. Haben Sie Beschwerden oder Fragen zum Thema Kinderschutz bei SOS-Kinderdorf? Oder möchten Sie einen Vorfall melden, bei dem das Wohl eines Kindes in Zusammenhang mit SOS-Kinderdorf gefährdet sein könnte? Dann wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kinderschutzbeauftragten.

Entwicklung Kinderschutz bei SOS-Kinderdorf


SOS-Kinderdorf hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche tiefgehende Veränderungen und Weiterentwicklungen im Hinblick auf Kinderschutz und Gewaltprävention umgesetzt.

 

Studie von Horst Schreiber

Ein wichtiger Schritt war etwa die umfassende Aufarbeitung historischer Fälle bei SOS-Kinderdorf Österreich durch den Historiker Horst Schreiber.
Mehr dazu... 

 

Independent Childprotection Commission

Im Mai 2021 hat SOS-Kinderdorf Vorwürfe von Kinderschutzverletzungen öffentlich gemacht und eine Kommission rund um Waltraud Klasnic, die Independent Childprotection Commission (ICC), damit beauftragt, die Fälle umfassend zu überprüfen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Organisation auszusprechen. Am 21. März 2023 wurde der Abschlussbericht präsentiert.
Zum Abschlussbericht 2023

 

Independent Special Commission

Am 6. Juni veröffentlichte auch die Independent Special Commission, kurz ISC, die vom internationalen Senat von SOS-Kinderdorf eingesetzt wurde, die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vergangener Kinderschutzverletzungen.  Wie die ICC sieht auch dieser Abschlussbericht noch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes bei SOS-Kinderdorf.

Zum Abschlussbericht der ISC 2023