Der*die Pädagog*in, der*die den Lebensmittelpunkt in die SOS-Kinderdorf-Familie legt, kann den Lebensmittelpunkt für 4, 5 oder 6 Tage pro Woche in die SOS-Kinderdorf-Familie mit Lebensmittelpunkt legen. Das Grundgehalt liegt, je nach Ausbildung und Erfahrung, zwischen € 2.363,54 und € 2.937,10 zzgl. 2% Turnuszulage (KV 2022)
Zudem erhalten Pädagog*innen mit Lebensmittelpunkt eine Lebensmittelpunktpauschale, die alle Zusatzdienste abdeckt:
- Bei einer 4 Tage/Woche: i. H. v. 24 %
des Brutto-Grundgehalts
- bei einer 5 Tage/Woche: i. H. v. 30 %
des Brutto-Grundgehalts (KV 2022)
- bei einer 6 Tage /Woche: i. H. v. 36 %
des Brutto-Grundgehalts (KV 2022)
Während des Zeitraums des Lebensmittelpunktes in der SOS-Kinderdorf-Familie können die Pädagog*innen entweder nach KV-Regelung Pensionsvorsorge und Nachbetreuungsvorsorge beziehen, oder gleich zu ihrem Gehalt und der Lebensmittelpunktpauschale eine zusätzliche Pauschale i.H.v. ca. brutto € 230,00 / Monat (4 oder 5 Tage Woche) bzw. ca. brutto € 560,00 (6 Tage Woche) erhalten.
Die Pädagog*innen, die auch in der SOS-Kinderdorf-Familie tätig sind, ihren Lebensmittelpunkt jedoch niemals in die SOS-Kinderdorf-Familie mit Lebensmittelpunkt verlegen, beziehen ein Brutto-Gehalt zwischen € 2.347,43 und € 2.917,08 (39h/Woche) zzgl. Zulagen für Nacht-und Sonntagsdienste (KV 2022)