OPFERSCHUTZ
Meldestellen bei SOS-Kinderdorf
Seit Jänner 2023 gilt bei SOS-Kinderdorf eine verbindliche Kinderschutzrichtlinie, die alle Mitarbeitenden und Freiwilligen betrifft und als übergeordneter Rahmen für Standards und Leitfäden dient.
Um Missstände frühzeitig zu erkennen und Betroffenen Unterstützung zu bieten, wurden die Meldesysteme gestärkt: Neben einer internen Meldestelle für Kinderschutz stehen eine nach internationalen Standards eingerichtete, anonyme Whistleblowing-Plattform sowie unabhängige Ombudsstellen zur Verfügung.
Diese Ombudspersonen – externe Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen oder gerichtlich zertifizierte Sachverständige – begleiten ehemalige Betreute bei der Aufarbeitung des Erlebten. Mittlerweile gibt es Ombudsstellen in Wien, Graz, Innsbruck, Tirol und Salzburg.
Alle Kanäle können von Betroffenen, Mitarbeitenden oder externen Personen sicher und vertraulich genutzt werden.