Ihr Testament für Kinder in Not

Was bleibt von uns, wenn wir einmal nicht mehr sind? Mit Ihrem letzten Willen können Sie Kindern in Not eine bessere Zukunft hinterlassen.

Infos und Videos

Ihr letzter Wille kann
ein neuer Anfang sein


Erinnern Sie sich noch, wie es ist Kind zu sein? Ohne Mut in unserem Herzen lässt sich keine tragfähige Zukunft gestalten. Es gibt Kinder, die keine schönen Erinnerungen haben werden. Deshalb ist es uns wichtig, Kindern nicht nur Geborgenheit zu schenken, sondern sie auf ihrem ganz eigenen Weg zu begleiten. 
 

Mit Ihrem Nachlass können Sie auch nach Ihrem Tod Kindern und Jugendlichen eine bessere Zukunft schenken.

Und das Gute daran ist: 
  • Ihr Erbe gibt der Kindheit eine zweite Chance und schenkt Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause.
  • Ihre Wünsche zählen und Ihr Leben bleibt in schöner Erinnerung.
  • Wir erfüllen Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt.
  • Ihre Unterstützung ist steuerfrei.

 

Wir kümmern uns diskret und respektvoll um alles was anfällt:
  • Wir organisieren Ihr Begräbnis (sofern wir es rechtzeitig erfahren und es im Testament vermerkt ist).
  • Wir übernehmen die Grabpflege.
  • Wir kümmern uns, dass Ihre Haustiere gut versorgt werden.
  • Wir kündigen laufende Verträge (wie Mietverträge, Strom, Energie, Telefon, Internet, Versicherungen, Bank).
  • Wir führen die Räumung Ihrer hinterlassenen Wohnung oder Ihres Hauses durch.
  • Möbel und Gegenstände können wir in unseren Einrichtungen in ganz Österreich meist gut gebrauchen.
  • Wertvolles verkaufen wir und der Erlös kommt wieder den Kindern und Jugendlichen in Not zugute.
  • Wir bringen Notrufgeräte zurück sowie Rollstuhl, Pflegebett und sonstige Heilbehelfe, die geliehen wurden.
  • Wir verwalten Ihre Liegenschaft (wie z.B. winterfest machen).

 

Sie entscheiden wem Ihr Nachlass zugute kommen soll!
Dafür bürgt das österreichische Spendengütesiegel für SOS-Kinderdorf.

Spendenabsetzbarkeit Steuer
 

Ihr Unterstützung ist steuerfrei.
SSL Zertifikat
 
Ihre Daten werden sicher und verschlüsselt behandelt.

Häufig gestellte Fragen

Ja, SOS-Kinderdorf ist ein gemeinnütziger Verein und hat sehr viel Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen. Es gibt geschulte Mitarbeiter*nnen, die sich gemeinsam mit einem oder einer Notar*in als Gerichtskommissär*in persönlich um die Abwicklung eines Nachlasses kümmern.

Grundsätzlich sollte immer der Verein „SOS-Kinderdorf“ eingesetzt werden. Im Testament ist der Vereinsname, Adresse des Vereinssitzes und die Zentrale Vereinsregisternummer anzuführen:

SOS-Kinderdorf
Stafflerstraße 10a
6020 Innsbruck
ZVR-Nummer 844967029

 

Zusätzlich ist es möglich im Testament Zweckwidmungen vorzusehen, zB „sämtliche Erlöse sollen für das SOS-Kinderdorf Imst verwendet werden“ oder „mit meinem Erbe soll die Arbeit von SOS-Kinderdorf in Peru unterstützt werden“. Auch die Zweckwidmung für ein konkretes Bauprojekt ist möglich. Je kleinteiliger und detaillierter Zweckwidmungen werden, umso mehr ist auf die konkrete Verwendungsmöglichkeit zu achten. Wichtig für SOS-Kinderdorf ist eine sinnvolle Verwendung des Erbes, das ja erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in Kraft treten wird.

Beim Tod einer Person wird vom zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese wird an das zuständige Bezirksgericht übermittelt, das eine Notar*in als Gerichtskommissär*in mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt. Der*die Gerichtskommissär*in macht sich dann auf die Suche nach allfälligen Testamenten: entweder im Zentralen Testamentsregister, sofern das Testament dort zu Lebzeiten registriert wurde oder ansonsten durch Einschau im Haus/Wohnung/Safe des Verstorbenen. Bei entsprechender Begünstigung von SOS-Kinderdorf erfolgt sodann schriftlich eine Verständigung.

Für SOS-Kinderdorf ist es sehr hilfreich, vom Erblasser oder der Erblasserin bereits vorab eine Kopie des Testaments zu erhalten, um informiert zu sein und schneller tätig werden zu können.

Grundsätzlich werden Wohnungen und Häuser verkauft. In Einzelfällen werden Wohnungen behalten und vermietet. SOS-Kinderdorf hat einen eigenen, angestellten Sachverständigen, der sich um die Verwertung aller beweglichen Gegenstände kümmert.

Die Räumung von Wohnungen und Häusern erfolgt in Wien, NÖ und Burgenland über unser Arbeitsprojekt ArSOS. Jugendliche räumen gemeinsam mit Betreuer*nnen die Wohnung/das Haus. In den anderen Bundesländern übernehmen die Räumungen entweder die Dorfmeister oder über unseren Auftrag Räumungsunternehmen. Unser Sachverständiger hat jedoch vorab alle Gegenstände gesichtet.

Über ArSOS werden bewegliche Gegenstände im Geschäft in Mödling oder über Flohmärkte in Guntramsdorf verwertet. Wertvolle Dinge, wie außergewöhnlicher Schmuck, Münzen, Bilder, antike Möbel etc. werden ausschließlich über den Sachverständigen verwertet. Verwertungswege sind Auktionshäuser, Händler*innen, Sammler*innen oder auch Verkaufsplattformen im Internet.

Der Erlös sämtlicher Verkäufe kommt stets der Arbeit von SOS-Kinderdorf zugute.

In Einzelfällen werden Mobiliar oder Hausrat auch für Jugendliche und junge Erwachsene für deren Startwohnung verwendet.

Sie möchten SOS-Kinderdorf in Form einer Kranzspende unterstützen? Hier finden Sie alle Informationen: 

Kranzspenden

Kontakt & Ansprechpersonen

Wir informieren und beraten Sie gerne unverbindlich!

Burgenland
Niederösterreich
Wien

Sylvia Karl
+43 676 88144 697
sylvia.karl@sos-kinderdorf.at

Oberösterreich

 

Johannes Scheck
+43 676 88144 257
johannes.scheck@sos-kinderdorf.at

Kärnten
Steiermark
 

Andrea Böhm
+43 676 88144 866
andrea.boehm@sos-kinderdorf.at

Salzburg
 

Evelyn Wörndl
+43 676 88144 232
evelyn.woerndl@sos-kinderdorf.at
 

Tirol
Vorarlberg

Michaela Schalk
Telefon: +43 512 5918314
Mobil: +43 676 88144 216
michalea.schalk@sos-kinderdorf.at

Kostenloser Ratgeber zum Thema Nachlass und Erbe

Der Ratgeber besteht aus einer Informationsbroschüre und einem rechtlichen Leitfaden und bietet wertvolle Antworten zur Testamentsgestaltung und zum gemeinnützigen Vererben. Entdecken Sie, wie Sie mit Ihrem Erbe eine nachhaltige Wirkung erzielen können und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.
 

Was erwartet Sie in unserem Ratgeber?
  • Expertentipps zur Testamentserstellung
  • Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens
  • Steuerliche Vorteile für Ihr Erbe

 

Unser Ratgeber ist kostenlos und unverbindlich und kann nach Wunsch digital oder per Post zugestellt werden.

Jetzt Ratgeber bestellen

Wir gedenken allen verstorbenen Testamentspender*innen. 

Voller Dankbarkeit erinnern wir uns an die Menschen, die mit ihrem Testament ein Licht für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen gesetzt haben. Durch ihre Unterstützung ermöglichen sie SOS-Kinderdorf, auch weiterhin bedingungslos für jene da zu sein, die ein sicheres Zuhause und liebevolle Begleitung brauchen.

Wir danken von Herzen all unseren Testamentsspender*innen.

Ihre Erinnerung bleibt lebendig – in jedem glücklichen Lächeln, das sie hinterlassen haben.

Weitere Informationen

Gerne treten wir persönlich mit Ihnen in Kontakt
und senden Ihnen Informationen zu Erbrecht, Testamenten und SOS-Kinderdorf zu.
 

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SOS-Kinderdorf ist Teil der österreichweiten Initiative Vergissmeinnicht. Diese Vereinigung von rund 100 gemeinnützigen Organisationen informiert über das Vererben für den guten Zweck.

Was von uns bleibt, ist die Erinnerung an unsere Persönlichkeit, unsere Ausstrahlung, unsere Eigenheiten, unsere guten Taten. Und wenn wir fleißig waren und Glück hatten im Leben, bleibt auch etwas Materielles zurück. Das wollen wir weitergeben - warum eigentlich nicht auch etwas davon an eine Organisation, die unsere Vorstellung von dem, was uns auf der Welt wichtig ist, weiterführt.