Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf
Hier findest du alle Infos zum Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf und den Link zur aktuell geltenden Fassung.
Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf
Hier findest du alle Infos zum Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf und den Link zur aktuell geltenden Fassung.
Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf
Hier findest du alle Infos zum Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf und den Link zur aktuell geltenden Fassung.
Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die zwischen Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen und der Arbeitgeber*innen abgeschlossen werden und für alle Arbeitsverhältnisse (im jeweiligen Geltungsbereich, z.B.: Branche) gelten.
Eine Besonderheit bei SOS-Kinderdorf ist unser eigener Kollektivvertrag, der Vereinbarungen speziell für unsere Mitarbeiter*innen trifft. Im SOS-Kinderdorf Kollektivvertrag findest du also alle wichtigen Rahmenbedingungen zu deiner Tätigkeit bei uns.
Diese Seite gibt einen kurzen Überblick, was im Kollektivvertrag geregelt ist (keine vollständige Aufzählung), beantwortet häufige Fragen zum Kollektivvertrag und enthält den Link zur aktuellen Version.
Entgelt
Der Kollektivvertrag enthält die Gehaltstabelle und eine Beschreibung der Verwendungsgruppen. Hier findest du also transparent die Verdienstmöglichkeiten bei SOS-Kinderdorf. Die Voraussetzungen für die Anrechnung von Vordienstzeiten kannst du ebenfalls im Kollektivvertrag nachlesen, genauso wie weitere Gehaltsbetandteile (z.B.: Zulagen für Nachtdienste).
Sozialleistungen
Die Rahmenbedingungen für viele unserer Benefits und Vorteile sind im SOS-Kinderdorf Kollektivvertrag geregelt. So findest du hier beispielsweise Infos zu unserem Sabbatical, der Zukunftsvorsorge, Weiterbildungen, Supervision und vielem mehr.
Spezielle Berufsbilder
SOS-Kinderdorf ist bekannt für das Betreuungsangebot der SOS-Kinderdorf-Familie, in der Kinder und Jugendliche in Kleinsettings betreut werden. Die besonderen Rahmenbedingungen für Mitarbeiter*innen, die in dieser Angebotsform arbeiten, werden im Kollektivvertrag geregelt.
Regelungen zur Arbeitszeit
In unserem Kollektivvertrag findest du alle Regelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe für die einzelnen Berufsgruppen. Auch Regelungen zur Nachtarbeit bzw. -bereitschaft, oder zur Rufbereitschaft sind hier beschrieben. Beachte: Diese Regelungen werden für einige Berufsgruppen durch Betriebsvereinbarungen ergänzt, etwa zum Durchrechnungszeitraum.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Du hast offene Fragen zum Kollektivvertrag von SOS-Kinderdorf? Vielleicht findest du die Antwort in unseren FAQ (Frequently Asked Questions oder Häufig gestellt Fragen):
Warum hat SOS-Kinderdorf einen eigenen Kollektivvertrag?
Üblicherweise werden Kollektivverträge nicht für einzelne Organisationen oder Unternehmen abgeschlossen. Bei SOS-Kinderdorf ergab sich die Notwendigkeit die Rahmenbedingungen der besonderen Berufsgruppen in der SOS-Kinderdorf Familie festzulegen und zu gestalten, welche es bei keiner anderen Organisation der Sozialwirtschaft gibt.
Was ist im Kollektivvertrag geregelt?
Der SOS-Kinderdorf Kollektivvertrag enthält, wie die meisten Kollektivverträge, Regelungen zur Arbeitszeit, zum Gehalt oder zum Urlaub. Eine Besonderheit ist die Regelung unserer Sozialleistungen, wie dem Sabbatical oder der Zukunftsvorsorge, sowie unserer speziellen Berufsgruppen.
Wie oft wird der Kollektivvertrag verhandelt?
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen verhandeln in der Regel jährlich im Herbst bzw. Frühjahr über den Kollektivvertrag. Es wurden aber auch schon mehrjährige Vereinbarungen abgeschlossen.
Wer vereinbart den SOS-Kinderdorf Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag wird zwischen dem Arbeitgeberverband der SOS-Kinderdörfer einerseits und der Gewerkschaft GPA andererseits vereinbart. Im Arbeitgeberverband sitzen Vertreter*innen aus Geschäftsführung und Aufsichtsrat von SOS-Kinderdorf Österreich.
Ersetzt der Kollektivvertrag einen Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag?
Nein. Die Regelungen im Kollektivvertrag gelten für alle Mitarbeiter*innen, die vom Geltungsbereich erfasst sind. Sie ersetzen jedoch nicht den individuellen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber. Dieser kann sogar Themenbereiche, die im Kollektivvertrag geregelt sind, abändern, allerdings nur zum Vorteil der/des Arbeitnehmer*in.
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