Das Recht auf ein Haustier, auf uneingeschränkte Süßigkeiten oder auf langes Wachbleiben wünschen sich viele Kinder – steht so aber nicht in der Kinderrechtskonvention.
Kinderrechte sind dazu da, Kinder zu schützen und zu fördern. Das bedeutet nicht, dass Kinder tun und lassen können, was sie wollen, oder alles alleine entscheiden dürfen – im Gegenteil, das wäre eine Überforderung.
Die Kinderrechte besagen, dass Erwachsene so handeln müssen, dass Kinder gesund und sicher aufwachsen können.
Dazu gehört etwa, dass Eltern und Bezugspersonen darauf achten, dass Kinder genug Schlaf bekommen, sich ausgewogen ernähren oder genug bewegen. Manchmal müssen Erwachsene dazu Regeln festlegen, die bei Kindern nicht gut ankommen – zum Beispiel Schlafenszeiten oder ein Limit an Mediennutzung pro Tag.
Die Kinderrechte sehen aber auch vor, dass Kinder in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitreden können. Ganz praktisch kann das heißen, dass Entscheidungen – dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend – gemeinsam getroffen und Regeln gemeinsam vereinbart werden.
Müssen Erwachsene dennoch Entscheidungen gegen den Willen des Kindes aber zu seinem Wohl treffen, sollten sie diese gut erklären, sodass sie für Kinder nachvollziehbar sind.