Kinderrechte

Kinder und Jugendliche haben besondere Rechte! SOS-Kinderdorf setzt sich dafür ein, dass sie umgesetzt werden.

Was sind Kinderrechte?

Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind Menschenrechte, die speziell für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahre gelten. Ziel dieser Rechte ist, dass alle Kinder auf der Welt gesund und sicher aufwachsen und sich gut entfalten können.  

Die Goldene Regel der Kinderrechte lautet: Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, ist darauf zu achten, was das Beste für das Kind ist.  

Kinderrechte sind an verschiedenen Stellen verankert. Beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 verabschiedet haben. Dieser Tag ist seither der Tag der Kinderrechte.  

Auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist den Kinderrechten ein Artikel gewidmet. In Österreich sind Kinderrechte sogar in der Verfassung verankert. 

Kinderrechte leicht erklärt

Die Kinderrechte sind Regeln, die bestimmen, wie Kinder behandelt werden sollen.

Eine solche Regel ist zum Beispiel, dass Kinder gesundes Essen bekommen müssen. Außerdem haben Kinder ein Recht darauf, von den eigenen Eltern liebevoll erzogen zu werden, in die Schule zu gehen, zu spielen, ihre Freizeit zu genießen, und vieles mehr.

Anregungen & Übungen

Arbeitsmaterial zu Kinderrechten

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UN-Kinderrechtskonvetion

Welche Rechte haben Kinder?

Die Kinderrechte sind unter anderem in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert. Diese umfasst insgesamt 54 Artikel. Der erste Teil enthält die Schutzrechte, Teil II die Versorgungsrechte und Teil III die Beteiligungsrechte.

Alle diese Kinderrechtsartikel orientieren sich an 4 Grundprinzipien:

 

Vorrang des Kindeswohls

 

 

Verbot von Diskriminierung

 

 

Recht auf Förderung & Entwicklung

 

 

Recht auf Mitsprache & Beteiligung

 

Den vollständigen Text der UN-Kinderrechtskonvention finden Sie hier verlinkt.

10

wichtige Kinderrechte
zusammengefasst

Jeder der 54 Artikel der Kinderrechtskonvention widmet sich einem anderen Thema, wobei sich manche der Themen auch überschneiden.

Wir haben 10 zentrale Punkte aus der Konvention zusammengefasst: 

Kindeswohl
Bei allen Entscheidungen, die ein Kind betreffen, ist darauf zu achten, was das Beste für das Kind ist.

Gleichheit
Alle Kinder sind gleich und haben die gleichen Rechte. Niemand darf auf Grund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion oder aufgrund einer Behinderung schlechter behandelt werden. (Art. 2)

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder dürfen zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ihre Meinung äußern. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung ernst genommen und ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend berücksichtigt wird. (Art. 12, 13)

Elterliche Fürsorge
Kinder haben das Recht, dass ihre Eltern sich gut um sie kümmern. Der Staat muss dafür sorgen, dass Eltern die dafür nötige Unterstützung bekommen. Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben, es sei denn, das wäre nicht gut für sie. (Art. 9, 18 und 27)

Schutz vor Gewalt
Niemand darf Kindern seelische oder körperliche Gewalt antun. Auch Erniedrigen, Bedrohen oder Einschüchtern sind Formen von Misshandlung. Der Staat muss alles tun, um jede Form von Gewalt gegen Kinder zu verhindern. (Art. 19, 34, 35 und 36)

Gesundheit
Kinder haben das Recht, gesund aufzuwachsen. Dazu gehören neben gesundem Essen und sauberem Trinkwasser auch medizinische Behandlung und der Schutz vor Umweltverschmutzung. Kinder haben außerdem das Recht, zu lernen, wie man gesund lebt. (Art. 24)

Spiel & Freizeit
Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung – zum Beispiel durch Sport, Kunst und Kultur. Der Staat muss für altersgerechte Freizeitangebote sorgen. (Art. 31)

Bildung
Kinder haben das Recht, so viel wie möglich zu lernen – sowohl in der Schule und Ausbildung als auch in der Freizeit. Dabei sollen ihre Fähigkeiten und Interessen berücksichtigt werden und es darf kein Kind benachteiligt werden. (Art. 28 und 29)

Besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Kinder mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen haben das Recht auf ein würdevolles Leben, Förderung ihrer Selbständigkeit und Erfüllung ihrer Bedürfnisse. Sie haben das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung. (Art. 23)

Schutz im Krieg & auf der Flucht
Kinder müssen vor Kriegen und Konflikten geschützt werden. Kinder auf der Flucht haben das Recht auf ein sicheres Zuhause, Essen und Kleidung, auf Bildung und medizinische Behandlung sowie auf Unterstützung im Asylverfahren. (Art. 10, 22, 38)

Was gehört denn nicht zu den Kinderrechten?

Das Recht auf ein Haustier, auf uneingeschränkte Süßigkeiten oder auf langes Wachbleiben wünschen sich viele Kinder – steht so aber nicht in der Kinderrechtskonvention.

Kinderrechte sind dazu da, Kinder zu schützen und zu fördern. Das bedeutet nicht, dass Kinder tun und lassen können, was sie wollen, oder alles alleine entscheiden dürfen – im Gegenteil, das wäre eine Überforderung. 

Die Kinderrechte besagen, dass Erwachsene so handeln müssen, dass Kinder gesund und sicher aufwachsen können. 

Dazu gehört etwa, dass Eltern und Bezugspersonen darauf achten, dass Kinder genug Schlaf bekommen, sich ausgewogen ernähren oder genug bewegen. Manchmal müssen Erwachsene dazu Regeln festlegen, die bei Kindern nicht gut ankommen – zum Beispiel Schlafenszeiten oder ein Limit an Mediennutzung pro Tag.

Die Kinderrechte sehen aber auch vor, dass Kinder in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitreden können. Ganz praktisch kann das heißen, dass Entscheidungen – dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend – gemeinsam getroffen und Regeln gemeinsam vereinbart werden.

Müssen Erwachsene dennoch Entscheidungen gegen den Willen des Kindes aber zu seinem Wohl treffen, sollten sie diese gut erklären, sodass sie für Kinder nachvollziehbar sind. 

Die Konvention in der Praxis

Wie werden Kinderrechte umgesetzt?

Ein zentraler Bestandteil von Kinderrechten muss sein, dass sie nicht nur in Gesetzen formuliert, sondern auch umgesetzt werden. 

Die Vertragsstaaten der Vereinten Nationen haben sich dazu verpflichtet, die Kinderrechte national umzusetzen. Dazu gehört, neben der Verabschiedung von Gesetzen: Bewusstseinsbildung, Schaffen von Strukturen und Institutionen, Stärkung politischer Beteiligung junger Menschen und natürlich durch die Prüfung der Einhaltung von Kinderrechtstandards.

Für die Umsetzung der Kinderrechte sind in Österreich staatliche Institutionen wie Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung zuständig.

 Prüfung

Alle fünf Jahre prüfen die Vereinten Nationen die Einhaltung der Kinderrechte. An welchen Stellen es in Österreich noch hakt, wird im ergänzenden Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vom Netzwerk Kinderrechte Österreich aufgezeigt.

Auch SOS-Kinderdorf behält die Einhaltung der Kinderrechte im Auge. Einen kompakten Überblick dazu bietet unser Reality Check.

Zentrale Kinderrechte im Reality-Check!

Wie steht es um die Kinderrechte in Österreich?

Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet umfangreiche Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte. In einem reichen, demokratischen Land sollte die Einhaltung von Kinderrechten selbstverständlich sein. Aber auch in Österreich werden Kinderrechte verletzt.

Obwohl Kinderrechte fest in der österreichischen Verfassung verankert sind, gibt es in der Politik seit Jahren einen Stillstand in der Umsetzung. Tagtäglich werden Entscheidungen getroffen, bei denen andere Interessen als die der jungen Menschen im Vordergrund stehen.

Wir haben uns ein paar zentrale Kinderrechte angeschaut und sie einem Reality-Check unterzogen. 

Artikel 2

Verbot von Diskriminierung

Alle Kinder sind gleich und haben die gleichen Rechte. Niemand darf auf Grund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion oder Ansichten diskriminiert werden. 

Viele Kinder in Österreich werden benachteiligt. Etwa wenn sie aus einkommensschwachen Familien kommen, ihre Muttersprache nicht Deutsch ist oder ihre Eltern wenig gebildet sind. Diese Kinder haben geringere Bildungschancen und ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Hier braucht es mehr Maßnahmen für eine echte Gleichstellung.

Artikel 12, 13

Recht auf Beteiligung

Kinder dürfen zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ihre Meinung äußern und haben ein Recht darauf, dass diese Meinung ernst genommen und berücksichtigt wird. Das gilt zuhause genauso wie in der Schule oder in der Politik.

Um in der Politik mitreden zu können, braucht es Politische Bildung. Diese sollte daher in allen Lehrplänen ab der 5. Schulstufe verankert sein.
Auch Beteiligungsmöglichkeiten wie Schülerparlamente oder Landesjugendbeiräte sollten ausgebaut werden.

Artikel 27, 28, 29

Recht auf Bildung & Entwicklung

Alle Kinder haben das Recht, so viel wie möglich zu lernen – sowohl in der Schule und Ausbildung als auch in der Freizeit. Dabei sollen ihre Fähigkeiten und Interessen berücksichtigt werden.

Bildung wird immer noch vererbt. Schaffen Eltern es nicht, das Kind ausreichend zu fördern, wird dies kaum vom Bildungssystem ausgeglichen. Ausbau ganztätiger Schulformen, mehr Sozialarbeit an Schulen, eine gerechte Schulfinanzierung und Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit sind notwendig.

Artikel 19, 39

Schutz vor Gewalt

Niemand darf Kindern seelische oder körperliche Gewalt antun. Auch Erniedrigen, Bedrohen oder Einschüchtern sind Formen von Misshandlung. Opfer haben Anspruch auf Unterstützung.

Zur Bekämpfung von Gewalt reichen Strafgesetze nicht aus. Es braucht mehr vorbeugende Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und Beratungsangebote – wie die kostenlose Hotline Rat auf Draht. Auch neue Formen von Gewalt, etwa in sozialen Netzwerken, müssen entschlossener bekämpft werden.

Weitere Kinderrechte im Reality-Check gibt es in unserem aktuellen Infofolder! 

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Damit Kinderrechte bei politischen Entscheidungen verlässlich berücksichtigt werden, fordert SOS-Kinderdorf einen erweiterten Jugend-Check für alle neuen Gesetze: Jeder Entwurf soll von einer unabhängigen Stelle zu den Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft werden.

Außerdem braucht es ein unabhängiges Monitoring, das evaluiert: Wo steht Österreich in der Umsetzung der Kinderrechte und wo braucht es dringend weitere Schritte? 

Kinderrechte bei
SOS-Kinderdorf

Kinderrechte bestehen nicht nur auf Papier, sie müssen auch aktiv gelebt und umgesetzt werden.

Dazu reicht es nicht, Gesetze zu verabschieden. Es gehört auch dazu, dass Kinder und Jugendliche über ihre Rechte Bescheid wissen, dass es Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in Not gibt, dass Erwachsene die Kinderrechte einhalten und die Politik bei all ihren Entscheidungen mitdenkt, was das Beste für Kinder ist.

Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns deshalb für eine Gesellschaft ein, in der Kinder und Jugendliche an erster Stelle stehen. 

  • Wir hören Kindern und Jugendlichen zu und nehmen ihre Meinung ernst. 

  • Wir schaffen Bewusstsein für ihre Themen, Bedürfnisse und Rechte. 

  • Wir ergreifen Partei für Kinder und Jugendliche. 

  • Wir stärken Kinder und Jugendliche, selbst ihre Stimme zu erheben und aktiv zu werden.

Durch unsere tägliche Arbeit kennen wir die Bedürfnisse und Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Uns ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche bei Fragen, die ihren Lebensalltag betreffen, mitreden und mitbestimmen können. 

Wie das konkret im pädagogischen Alltag aussieht, erzählt unsere Kollegin Julia Keplinger in unserem Podcast

Um Kinder in ihren Rechten zu stärken, sind wir auch an Schulen aktiv und bieten konkrete Materialien, um Beteiligung junger Menschen zu fördern.  

Diese Welt braucht starke und mutige Kinder und Jugendliche, die selbstbestimmt ihr Leben und ihre Zukunft gestalten!

Kampagnen & Projekte

Links & Downloads

Hier finden Sie praktische Materialien zum Thema der Rechte von Kindern und Jugendlichen - von der vollständigen Version der UN-Kinderrechtskonvention bis zur Anleitung zu unserem Kahoot-Kinderrechte-Quiz.

Arbeits-material

UN-Kinderrechts-konvention

Quiz-Anleitung

Praxis-handbuch

Hier mehr über Kinderrechte erfahren ...

  • Website des Netzwerks Kinderrechte, das sich seit 1997 für die Umsetzung und Verbreitung der Kinderrechte in Österreich einsetzt. SOS-Kinderdorf ist Mitglied des Netzwerks 

Fragen & Antworten

zu Kinderrechten