Ihr Testament für Kinder in Not
Was bleibt von uns, wenn wir einmal nicht mehr sind?
Mit Ihrem letzten Willen können Sie Kindern in Not eine bessere Zukunft hinterlassen.
Ihr Testament für Kinder in Not
Was bleibt von uns, wenn wir einmal nicht mehr sind?
Mit Ihrem letzten Willen können Sie Kindern in Not eine bessere Zukunft hinterlassen.
Ihr Testament für Kinder in Not
Was bleibt von uns, wenn wir einmal nicht mehr sind? Mit Ihrem letzten Willen können Sie Kindern in Not eine bessere Zukunft hinterlassen.
Ihr letzter Wille kann
ein neuer Anfang sein
Erinnern Sie sich noch, wie es ist Kind zu sein? Ohne Mut in unserem Herzen lässt sich keine tragfähige Zukunft gestalten. Es gibt Kinder, die keine schönen Erinnerungen haben werden. Deshalb ist es uns wichtig, Kindern nicht nur Geborgenheit zu schenken, sondern sie auf ihrem ganz eigenen Weg zu begleiten.
Mit Ihrem Nachlass können Sie auch nach Ihrem Tod Kindern und Jugendlichen eine bessere Zukunft schenken.
Und das Gute daran ist:
- Ihr Erbe gibt der Kindheit eine zweite Chance und schenkt Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause.
- Ihre Wünsche zählen und Ihr Leben bleibt in schöner Erinnerung.
- Wir erfüllen Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt.
- Ihre Unterstützung ist steuerfrei.
Wir kümmern uns diskret und respektvoll um alles was anfällt:
- Wir organisieren Ihr Begräbnis (sofern wir es rechtzeitig erfahren und es im Testament vermerkt ist).
- Wir übernehmen die Grabpflege.
- Wir kümmern uns, dass Ihre Haustiere gut versorgt werden.
- Wir kündigen laufende Verträge (wie Mietverträge, Strom, Energie, Telefon, Internet, Versicherungen, Bank).
- Wir führen die Räumung Ihrer hinterlassenen Wohnung oder Ihres Hauses durch.
- Möbel und Gegenstände können wir in unseren Einrichtungen in ganz Österreich meist gut gebrauchen.
- Wertvolles verkaufen wir und der Erlös kommt wieder den Kindern und Jugendlichen in Not zugute.
- Wir bringen Notrufgeräte zurück sowie Rollstuhl, Pflegebett und sonstige Heilbehelfe, die geliehen wurden.
- Wir verwalten Ihre Liegenschaft (wie z.B. winterfest machen).

Kostenloses Webinar
am 13. Mai 2025
Testament, Erbrecht und persönliche Vorsorge
Erfahren Sie im Online-Vortrag mit Notar und Erbrechtsexperten Dr. Roland Gintenreiter die wichtigsten Punkte für Ihre Nachlassplanung und wie Sie Ihr Testament rechtsgültig erstellen können.
Kostenloser Ratgeber zum Thema Nachlass und Erbe
Der Ratgeber besteht aus einer Informationsbroschüre und einem rechtlichen Leitfaden und bietet wertvolle Antworten zur Testamentsgestaltung und zum gemeinnützigen Vererben. Entdecken Sie, wie Sie mit Ihrem Erbe eine nachhaltige Wirkung erzielen können und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.
Was erwartet Sie in unserem Ratgeber?
- Expertentipps zur Testamentserstellung
- Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens
- Steuerliche Vorteile für Ihr Erbe
Unser Ratgeber ist kostenlos und unverbindlich und kann nach Wunsch digital oder per Post zugestellt werden.
Wissenswertes zum Thema Erbfolge
Erhalten Sie Informationen über die gesetzliche Erbfolge mit unserem Erbrechner und den Erklärvideos von Notar Dr. Roland Gintenreiter.
Wissenswertes zum Thema Testamente
Notar Dr. Roland Gintenreiter beantwortet im Interview und in Erklärvideos alle wichtigen Fragen zum Thema Testamente.
Informationsveranstaltungen
Kommen Sie zu unseren nächsten Veranstaltungen und sprechen Sie direkt mit Notar*innen.
Geschichten, die das Leben schreibt
Nachlassspender*innen erzählen, was sie dazu bewegt hat, SOS-Kinderdorf auch über ihr Ableben hinaus zu unterstützen.
Interview Radio Klassik
Hören Sie im Interview mit Elke Siedler, warum Testamentspenden für SOS-Kinderdorf wichtig sind.
Ja, SOS-Kinderdorf ist ein gemeinnütziger Verein und hat sehr viel Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen. Es gibt geschulte Mitarbeiter*nnen, die sich gemeinsam mit einem oder einer Notar*in als Gerichtskommissär*in persönlich um die Abwicklung eines Nachlasses kümmern.
Grundsätzlich sollte immer der Verein „SOS-Kinderdorf“ eingesetzt werden. Im Testament ist der Vereinsname, Adresse des Vereinssitzes und die Zentrale Vereinsregisternummer anzuführen:
SOS-Kinderdorf
Stafflerstraße 10a
6020 Innsbruck
ZVR-Nummer 844967029
Zusätzlich ist es möglich im Testament Zweckwidmungen vorzusehen, zB „sämtliche Erlöse sollen für das SOS-Kinderdorf Imst verwendet werden“ oder „mit meinem Erbe soll die Arbeit von SOS-Kinderdorf in Peru unterstützt werden“. Auch die Zweckwidmung für ein konkretes Bauprojekt ist möglich. Je kleinteiliger und detaillierter Zweckwidmungen werden, umso mehr ist auf die konkrete Verwendungsmöglichkeit zu achten. Wichtig für SOS-Kinderdorf ist eine sinnvolle Verwendung des Erbes, das ja erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in Kraft treten wird.
So können Sie SOS-Kinderdorf unterstützen:
- Mit einer Schenkung zu Lebzeiten:
Sie können SOS-Kinderdorf schon zu Lebzeiten unterstützen. Zum Beispiel mit der Schenkung einer Immobilie, einem Grundstück oder Wertgegenständen. Der Vorteil daran: Sie erleben die positive Wirkung Ihrer Schenkung für Kinder und Jugendliche!
- Mit einem Vermächtnis:
Sie können SOS-Kinderdorf in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken. Zum Beispiel mit einem Geldbetrag, einem Wertgegenstand, einem Sparbuch, einer Lebensversicherung oder einer Immobilie.
- SOS-Kinderdorf als Alleinerbe:
Setzen Sie nur einen Erben in Ihr Testament ein, spricht man von einem Alleinerben. Wichtig anzumerken ist, dass dennoch möglichen pflichtteilsberechtigen Personen ein bestimmter Anteil an Ihrem Vermögen zugeteilt werden muss.
- SOS-Kinderdorf als Miterbe:
Wenn Sie mehre Erben bestimmen, werden diese als Miterben bezeichnet. Sie können SOS-Kinderdorf in Ihrem Testament auch als Miterben einsetzen.
- SOS-Kinderdorf als Ersatzerbe:
Sie können mehrere Ersatzerben festlegen. Dem Ersatzerben fällt das Erbe nur dann zu, wen der von Ihnen vorgesehene Erbe nicht erben kann, zum Beispiel wenn er bereits verstorben ist.
Beim Tod einer Person wird vom zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese wird an das zuständige Bezirksgericht übermittelt, das eine Notar*in als Gerichtskommissär*in mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt. Der*die Gerichtskommissär*in macht sich dann auf die Suche nach allfälligen Testamenten: entweder im Zentralen Testamentsregister, sofern das Testament dort zu Lebzeiten registriert wurde oder ansonsten durch Einschau im Haus/Wohnung/Safe des Verstorbenen. Bei entsprechender Begünstigung von SOS-Kinderdorf erfolgt sodann schriftlich eine Verständigung.
Für SOS-Kinderdorf ist es sehr hilfreich, vom Erblasser oder der Erblasserin bereits vorab eine Kopie des Testaments zu erhalten, um informiert zu sein und schneller tätig werden zu können.
Grundsätzlich werden Wohnungen und Häuser verkauft. In Einzelfällen werden Wohnungen behalten und vermietet. SOS-Kinderdorf hat einen eigenen, angestellten Sachverständigen, der sich um die Verwertung aller beweglichen Gegenstände kümmert.
Die Räumung von Wohnungen und Häusern erfolgt in Wien, NÖ und Burgenland über unser Arbeitsprojekt ArSOS. Jugendliche räumen gemeinsam mit Betreuer*nnen die Wohnung/das Haus. In den anderen Bundesländern übernehmen die Räumungen entweder die Dorfmeister oder über unseren Auftrag Räumungsunternehmen. Unser Sachverständiger hat jedoch vorab alle Gegenstände gesichtet.
Über ArSOS werden bewegliche Gegenstände im Geschäft in Mödling oder über Flohmärkte in Guntramsdorf verwertet. Wertvolle Dinge, wie außergewöhnlicher Schmuck, Münzen, Bilder, antike Möbel etc. werden ausschließlich über den Sachverständigen verwertet. Verwertungswege sind Auktionshäuser, Händler*innen, Sammler*innen oder auch Verkaufsplattformen im Internet.
Der Erlös sämtlicher Verkäufe kommt stets der Arbeit von SOS-Kinderdorf zugute.
In Einzelfällen werden Mobiliar oder Hausrat auch für Jugendliche und junge Erwachsene für deren Startwohnung verwendet.
Sie möchten SOS-Kinderdorf in Form einer Kranzspende unterstützen?
Hier finden Sie alle Informationen:
Kontakt & Ansprechpersonen
Wir informieren und beraten Sie gerne unverbindlich!
Tirol
Vorarlberg

Michaela Schalk
Telefon: +43 512 5918314
Mobil: +43 676 88144 216
michalea.schalk@sos-kinderdorf.at
Wir gedenken allen verstorbenen Testamentspender*innen.
Voller Dankbarkeit erinnern wir uns an die Menschen, die mit ihrem Testament ein Licht für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen gesetzt haben. Durch ihre Unterstützung ermöglichen sie SOS-Kinderdorf, auch weiterhin bedingungslos für jene da zu sein, die ein sicheres Zuhause und liebevolle Begleitung brauchen.
Wir danken von Herzen all unseren Testamentsspender*innen.
Ihre Erinnerung bleibt lebendig – in jedem glücklichen Lächeln, das sie hinterlassen haben.
Weitere Informationen
Aktuelles zum Thema
Dafür bürgt das österreichische Spendengütesiegel für SOS-Kinderdorf.

SOS-Kinderdorf ist Teil der österreichweiten Initiative Vergissmeinnicht. Diese Vereinigung von rund 100 gemeinnützigen Organisationen informiert über das Vererben für den guten Zweck.
Was von uns bleibt, ist die Erinnerung an unsere Persönlichkeit, unsere Ausstrahlung, unsere Eigenheiten, unsere guten Taten. Und wenn wir fleißig waren und Glück hatten im Leben, bleibt auch etwas Materielles zurück. Das wollen wir weitergeben - warum eigentlich nicht auch etwas davon an eine Organisation, die unsere Vorstellung von dem, was uns auf der Welt wichtig ist, weiterführt.



