Ihre Spende für akute Nothilfe-Projekte
Information zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden
Bitte beachten Sie, das wir Ihre Spende mit Zahlart Bankeinzug (SEPA) nur bis einschließlich 27.12.2020 im Jahr 2020 verbuchen können. Bei einer späteren Überweisung mittels Bankeinzug (SEPA) kann die Spende erst mit Buchungstag 04.01.2021 verbucht werden und ist daher steuerlich nicht mehr für das Jahr 2020 absetzbar. Bei Sofortüberweisung und Internetbanking (EPS) muss die Spende bei uns am 31.12.2020 eingelangt sein (Achtung Bankweg).
Ihre Spendensumme kann direkt für Sie an das Finanzamt weitergeleitet werden.

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Dafür bürgt das österreichische Spendengütesiegel für SOS-Kinderdorf.
Dafür bürgt das österreichische Spendengütesiegel für SOS-Kinderdorf.

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