Spenden von der Steuer absetzen

In Österreich sind Spenden steuerlich absetzbar. Seit Jänner 2017 funktioniert das ganz automatisch per elektronischer Übermittlung an das Finanzamt. Welche Steuern in welcher Höhe absetzbar sind, und was zur Spendenabsetzbarkeit grundsätzlich wichtig zu wissen ist, können Sie hier kompakt nachlesen.

Jetzt Spenden aus dem Jahr 2022
von der Steuer absetzen

Wer sich noch nicht für die automatische Spendendatenweitergabe angemeldet hat, kann dies jetzt nachholen. Ihre Spenden werden innerhalb weniger Tage nachgemeldet.

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Ich möchte meine Spende von der Steuer absetzen – wie geht das?

Seit Jänner 2017 senden Spendenorganisationen wie wir Ihre Spenden verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt, wenn Sie das wünschen. Die automatische Berücksichtigung der Spendenbeiträge funktioniert je nach Variante folgendermaßen:

Bei Zahlung per Erlagschein

Bei der Zahlungsanweisung, also auf dem Erlagschein, werden Sie gebeten, Vor- und Zunamen sowie ihr Geburtsdatum bekannt zu geben. Mithilfe dieser Informationen kann die begünstigte Organisation den Betrag direkt ans Finanzamt melden, welches ihn Ihrem Steuerbescheid zuordnet.

Bei Online-Spenden

Wenn Sie online spenden oder eine Patenschaft abschließen, etc. können Sie uns direkt die Erlaubnis erteilen, Ihre Daten zu übermitteln.

Muster:

Ja, ich will meine Spenden und/oder
Patenbeiträge absetzen!

Durch den automatischen Datenaustausch zwischen empfangender Organisation und Finanzamt, finden Sie Ihre Spenden- und/oder Patenbeiträge für das vorangegangene Jahr gesammelt in Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung im FinanzOnline oder auf Ihrem Steuerbescheid.

Damit die Zuordnung sicher funktioniert sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1 - Ihre Erlaubnis der Datenweitergabe

Sie haben der begünstigten Einrichtung die Erlaubnis erteilt, Ihre Spendendaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und PSN-/Kundennummer) an das Finanzamt weiterzugeben.

2 - Eindeutige Zuordnung Ihrer Person

Durch die Weitergabe Ihrer Informationen ist eine eindeutige Zuordnung mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) gegeben. Wichtig ist, dass Ihre Daten mit jenen am Meldezettel übereinstimmen.

 

All das bedeutet im Übrigen, dass anonyme Spenden nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Das ist beispielsweise bei Kryptowährungsspenden der Fall.

FAQ zur Spendenabsetzbarkeit

 

Kann man Spenden steuerlich absetzen?

Ja, Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen als Person die Spende eindeutig zugeordnet werden kann, dass die begünstigte Organisation vom Finanzamt anerkannt ist und die Spenden 10% der Jahreseinkünfte nicht übersteigen.

 

Wofür muss man das Geburtsdatum angeben?

Ab und zu taucht die Frage auf, wozu wir für die steuerliche Absetzbarkeit Ihr Geburtsdatum benötigen. Das Geburtsdatum dient Ihrer eindeutigen Identifikation und somit der unmissverständlichen Zuordnung Ihres Spenden- oder Patenbeitrags. So wird sichergestellt, dass die Zahlung auch dem richtigen Steuerbescheid zugeordnet wird.

 

In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?

Bei der Spendenabsetzbarkeit gibt es in Österreich prozentuale Höchstbeträge vom Jahreseinkommen.

Dieser liegt für Privatpersonen in Österreich bei 10% des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte. Diese können als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Bei Sach- und Geldspenden von Unternehmen werden die 10% vom Gewinn des jeweiligen Jahres berechnet (vor Abzug der Spenden und des Gewinnfreibetrags). Zusätzlich gilt eine Grenze von EUR 500.000,- im Zeitraum von 5 Jahren. Zuwendungen innerhalb dieser Höchstgrenzen können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Spenden, die über diese Grenzen hinausgehen, können selbstverständlich getätigt, aber nicht zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden. Abgesetzt wird dann einfach der Höchstbetrag.

 

Wie kann man als Unternehmen Spenden absetzen?

Spenden von Unternehmen werden als Betriebsausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Sie werden im Gegensatz zu Privatspenden nicht von der Spendenorganisation ans Finanzamt übermittelt. Im Fall von Unternehmen erfolgt das Absetzen von Spenden also wie gehabt selbst über die Steuererklärung mittels Spendenbeleg.

>> Hier erklären wir die Spendenabsetzbarkeit bei Unternehmen im Detail.

 

Wieviel kann man von einer Spende absetzen?

Der Spendenbetrag wird als Ganzes von der Bemessungsgrundlage abgezogen, vorausgesetzt er übersteigt die Höchstbetragsgrenze nicht. Dadurch vermindert sich das zu besteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast.

Das bedeutet im übrigen auch, dass eine Spende für Sie unterm Strich weniger kostet, da sie ja dadurch einen Teil Ihrer Steuern zurückbekommen. Somit bedenken Sie Organisationen wie beispielsweise SOS-Kinderdorf mit einer Spende von EUR 100,-, bezahlen schlussendlich aber beispielsweise nur EUR 65,- (bei einer Einkommenssteuerlast von 35%), da sich Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Spende vermindert.

 

Was muss ich bei einer Spende beachten?

Grundsätzlich gibt es beim Spenden als Privatperson nichts zu beachten, da Ihre Spende ja automatisch ans Finanzamt gemeldet wird (vorausgesetzt, Sie geben uns dafür die Erlaubnis). Seit 2017 brauchen Sie zum Spenden absetzen auch keinen Beleg oder Quittung mehr aufzubewahren.

Für die Spendenabsetzbarkeit ist es weiters essentiell, dass Sie an eine Organisation spenden, die vom Finanzamt als solche anerkannt ist. SOS-Kinderdorf gehört da selbstverständlich dazu.

 

Kann man Spenden an Privatpersonen absetzen?

In aller Kürze: nein. Da sie vom Finanzamt keinen Gemeinnützigkeitsstatus erhalten können, sind Spenden an Privatpersonen nicht absetzbar.

 

Wer kann Spenden erhalten?

Grundsätzlich können natürlich alle Organisationen und Personen, die Sie unterstützen möchten, finanzielle Zuwendungen erhalten. Allerdings ist dann nicht sicher, ob die Zahlung der Spendenabsetzbarkeit unterliegt. Informationen zu den in Österreich spendenbegünstigten Einrichtungen, können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen einsehen.

 

Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt?

Seit 2017 werden Spenden von Privatpersonen automatisch von den begünstigten Organisationen ans Finanzamt weitergeleitet. Sofern Sie alle nötigen Daten angegeben bzw. sich für die Übermittlung angemeldet haben, werden Ihre Spenden automatisch steuerlich berücksichtigt.

Spendenbeträge, die beim Finanzamt aufscheinen, werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Sie verringern sozusagen Ihr Jahreseinkommen von dem die effektive Steuerlast berechnet wird und senken letztere damit auch.

Wichtig ist hierbei eben, dass Ihre Spenden auch beim Finanzamt aufscheinen. Bei der Arbeitnehmer*innenveranlagung wie auch bei der Einkommenssteuererklärung geht das automatisch, sofern Sie einer Weiterleitung zugestimmt haben. Sie werden dort bei den Sonderausgaben zugerechnet.

 

Wo kann ich einsehen, ob meine Spende übermittelt wurde?

Haben Sie einen FinanzOnline-Zugang? Dann können Sie dort die Spendensumme einsehen, die von der begünstigten Organisation gemeldet wurde. Spenden, die beispielsweise 2021 getätigt wurden, sind ab März 2022 dort automatisch vermerkt.

Ohne FinanzOnline-Zugang können sie den Betrag am Steuerbescheid einsehen.

 

Wir hoffen, Ihnen Ihre Fragen zur Spendenabsetzbarkeit beantwortet zu haben. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren, oder sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen direkt erkundigen.