Welttag – 09.11.17

Kinder haben Rechte!

Am 20. November ist Tag der Kinderrechte. SOS-Kinderdorf setzt sich an 365 Tagen des Jahres für die Kinderrechte ein.

Kinder und Jugendliche haben besondere Rechte. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention niedergeschrieben – vom Recht auf Bildung über das Recht auf Schutz vor Gewalt bis hin zum Recht auf Gesundheit.

Die Kinderrechte anzuerkennen und zu leben ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Damit die Kinderrechte nicht nur am Papier bestehen, setzt sich SOS-Kinderdorf dafür ein, dass alle die Kinderrechte kennen und sich für ihre Einhaltung stark machen – innerhalb und außerhalb von SOS-Kinderdorf, von Kindern und Jugendlichen, über Eltern und PädagogInnen bis hin zu PolitikerInnen.

Wir informieren die Politik und die Öffentlichkeit auch, wenn die Kinderrechte gefährdet sind. Ob zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, zur Bekämpfung der Kinderarmut oder zum Schutz vor Gewalt – wir melden uns dort zu Wort, wo wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen gefährdet oder verletzt sehen.  

Die Kinderrechte gelten für Menschen bis zum 18. Lebensjahr. Sie wurden 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Österreich hat sich verpflichtet diese Kinderrechte umzusetzen – etwa durch Verabschiedung von Gesetzen, Bewusstseinsbildung, Schutz und Stärkung der Rechte junger Menschen, Prüfung von Kinderrechtstandards oder der Stärkung politischer Beteiligung junger Menschen.

 

Welche Kinderrechte gibt es?

Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet umfangreiche Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte. Einige dieser Kinderrechte möchten wir hier vorstellen. Eine Übersicht über alle Kinderrechte sowie weitere Informationen und Materialen finden Sie weiter unten!

 

#1 Gleiche Rechte für alle Kinder

Kein Kind darf auf Grund seines Geschlechts, seines Alters, seiner Hautfarbe, seiner Herkunft, seiner Sprache oder seiner Religion diskriminiert, benachteiligt oder ausgeschlossen werden. Alle Kinder sind gleich viel wert.

 

#2 Recht auf Beteiligung

Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt zu werden. Das gilt Zuhause genauso wie in der Schule oder in der Gemeinde und der Politik. Sie haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und ihre Meinung muss angemessen und entsprechend ihrem Alter und Reife berücksichtigt werden.

 

#3 Recht auf Schutz vor Gewalt

Jede Form von körperlicher oder seelischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist verboten - auch das Erniedrigen, Bedrohen oder Einschüchtern ist eine Form von Misshandlung. Wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r Opfer von Gewalt geworden ist, hat er oder sie Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung.

 

#4 Recht auf Privatsphäre

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein Privatleben. Es gibt Dinge, die niemanden anderen etwas angehen (zum Beispiel Tagebücher oder private Nachrichten am Handy). Jedoch hat auch hier das Kindeswohl Vorrang: Kinder und Jugendliche müssen vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Das Recht auf Privatsphäre muss sowohl von Erwachsenen als auch von Gleichaltrigen respektiert werden.

 

#5 Recht auf Information

Kinder und Jugendliche haben das Recht sich geeignete Informationen durch Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen, das Internet oder Bücher zu beschaffen, weiterzugeben und ihre eigene Meinung zu äußern, solange nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Erwachsene haben die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor schädigenden Informationen zu schützen und sie über die Gefahren des Internets aufzuklären.

 

#6 Rechte von Flüchtlingskindern

Minderjährige Flüchtlinge haben das Recht auf Versorgung mit Wohnraum, Essen und Kleidung, auf Bildung, auf gesundheitliche, sozialpädagogische und therapeutische Angebote. Beim Asylverfahren sind ihnen gesetzliche VertreterInnen, denen sie vertrauen, und gegebenenfalls DolmetscherInnen beizustellen. Wenn sie das wollen, sind sie bei der Suche nach ihren Familienangehörigen zu unterstützen.

 

#7 Recht auf Spiel & Freizeit

Jedes Kind und jede/r Jugendliche hat ein Recht auf Freizeit, Spiel und eine altersgerechte aktive Erholung, wie zum Beispiel Sport und die Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Es müssen Orte und Räume für altersgerechte Spiel- und Erholungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zum Beispiel durch die Bereitstellung von Spielplätzen.

 


Fragen und Antworten zu Kinderrechten


 

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