Unbegleitete Kinder auf der Flucht

Gastfamilien gesucht!

Nicht nur seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine im März 2022 haben viele Menschen die Flucht angetreten. Auch aus anderen Ländern, wie etwa Syrien oder Afghanistan, finden immer wieder Menschen den Weg nach Österreich, die vor der lebensgefährlichen Situation in ihrem Heimatland geflüchtet sind.

 Darunter befinden sich auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bei SOS-Kinderdorf haben wir daher unser Gastfamilienangebot ausgeweitet, um Kindern und Jugendlichen, die allein flüchten mussten, ein sicheres Zuhause in Österreich zur Verfügung stellen zu können.

Dafür suchen wir Menschen, die Gasteltern werden und geflüchtete Kinder und Jugendliche aufnehmen möchten.

GASTFAMILIE WERDEN

Voraussetzungen & Rahmenbedingungen

Wir suchen Menschen, für die das Familienleben einen hohen Stellenwert hat, für die kulturelle Vielfalt eine Bereicherung ist und die gerne einem jungen Menschen in ihrer Familie ein liebevolles Zuhause geben möchten.

Um als Gastfamilie in Frage zu kommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wir suchen Menschen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg, die Folgendes mitbringen:

  • Bereitschaft gemeinsam mit SOS-Kinderdorf die Verantwortung und Betreuung für ein Kind bzw. eine*n Jugendliche*n zu übernehmen
  • Bereitschaft zur Weiterbildung in pädagogischen Themen
  • Finanzielle Unabhängigkeit
  • Einwandfreier Leumund
  • Verfügbarkeit von adäquatem Wohnraum
  • Hauptwohnsitz in einem der obengenannten Bundesländer

Gastfamilien erhalten von SOS-Kinderdorf finanzielle und pädagogische Unterstützung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung setzt sich aus Unterhaltungskosten, Entschädigung für Erziehungsaufwand und Pflegekindergeld zusammen und variiert je Bundesland.

WIE WIRD MAN GASTFAMILIE?

Bewerbung & Vermittlung

Um sich zu bewerben, können Sie sich einfach an den zuständigen Kontakt in Ihrem Bundesland wenden. Darauf folgt ein umfangreiches Erstgespräch sowie ein Besuch im potentiellen, vorübergehenden Zuhause, um Ihre Eignung als Gastfamilie zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird anschließend mit der Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, kann ein erstes persönliches Kennenlernen stattfinden. Stellt sich nach weiteren Besuchen heraus, dass sich alle Beteiligten vorstellen können, zusammenzuleben, kann die Gastfamilie das Kind aufnehmen.

PÄDAGOGISCHE BETREUUNG

Professionelle Unterstützung

Jede Gastfamilie für unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht wird von einem*r pädagogischen Mitarbeiter*in begleitet, der*die die Gastfamilie einmal im Monat besucht und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Betreuungsplanung mit Betreuungszielen erstellt. Außerdem können sich die Gastfamilien regelmäßig mit dem*der Mitarbeiter*in telefonisch austauschen.

Kontakt

Sie könnten sich vorstellen, ein unbegleitetes Kind bei Ihnen aufzunehmen oder haben offene Fragen? Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen in den jeweiligen Bundesländern.

 

für Jugendliche aus allen Ländern von 14 bis 18 Jahren

SOS-Kinderdorf Wien
Schlöglgasse 10
1120 Wien

SOS-Kinderdorf-Leitung: Dieter Schrattenholzer
Pädagogische Leitung: Ksenija Andelic
Mobil: +43 676 88144 782
E-Mail: ksenija.andelic@sos-kinderdorf.at

weitere Info: Gastfamilien in Wien

SOS-Kinderdorf Niederösterreich

für Kinder und Jugendliche aus allen Ländern bis 18 Jahre

SOS-Kinderdorf-Leitung: Gerhard Haller
E-Mail: gerhard.haller@sos-kinderdorf.at

SOS-Kinderdorf Oberösterreich

für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bis 18 Jahre

SOS-Kinderdorf-Leitung: Gerhard Pohl
Mobil: +43 7612 88 6 55
E-Mail: gerhard.pohl@sos-kinderdorf.at

Pädagogische Leitung: Reinhold Kapusta
Mobil: +43 7264 20 1 99
E-Mail: reinhold.kapusta@sos-kinderdorf.at

weitere Info: Gastfamilien in Oberösterreich

SOS-Kinderdorf Salzburg

für Kinder und Jugendliche aus allen Ländern von 2 bis 17 Jahren

Pädagogische Leiterin: Meline Mazinjan
E-Mail: meline.mazinjan@sos-kinderdorf.at

weitere Info: Gastfamilien in Salzburg

Häufig gestellte Fragen

 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Um als Gastfamilie für Flüchtlingskinder in Frage zu kommen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Darunter zählt die Zusammenarbeit mit SOS-Kinderdorf bzw. der Kinder- und Jugendhilfe, die Bereitschaft zur Weiterbildung in pädagogischen Themen, finanzielle Unabhängigkeit, einwandfreier Leumund, Verfügbarkeit von adäquatem Wohnraum und ein Hauptwohnsitz im entsprechenden Bundesland.

Neben geflüchteten Kindern aus der Ukraine warten auch Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern noch auf Gastfamilien.

Um Flüchtlingskinder aus der Ukraine aufzunehmen, können Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle melden und Ihr entsprechendes Interesse äußern. Welche Stellen das sind, finden Sie oben unter "Kontakt". Anschließend wird bei Besuchen und Gesprächen geprüft, ob Sie sich als Gastfamilie eignen.

Wenn diese Eignungsprüfung positiv ausfällt und nach einem persönlichen Kennenlernen aller Beteiligten, können Sie das Kind oder den*die Jugendliche*n bei sich aufnehmen, sofern alle Beteiligten ein Zusammenleben wünschen.

Neben geflüchteten Kindern aus der Ukraine warten auch Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern noch auf Gastfamilien.

Neben der Möglichkeit, Gastfamilie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine zu werden, gibt es zahlreiche andere Wege, um ukrainische Kinder und generell geflüchtete Menschen aus verschiedenen Ländern zu unterstützen, beispielsweise durch Sachspenden, Wohnraumspenden oder Geldspenden. Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Seite zur Flüchtlingshilfe.

Mit Familien, die sich als Gastfamilie beworben haben, führt SOS-Kinderdorf ein umfangreiches Erstgespräch und prüft die Eignung als Gastfamilie. Dabei wird die Familie auch zu Hause besucht, um einen Eindruck von den Lebensumständen zu gewinnen.

Wenn diese Gespräche erfolgreich verlaufen, wird das Ergebnis mit der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt. Anschließend kann die Vermittlung zwischen Kind/Jugendlichem*r und Gastfamilie beginnen:

SOS-Kinderdorf organisiert das erste persönliche Kennenlernen. Daran nehmen neben dem Kind / dem*der Jugendlichen und der Gastfamilie auch die pädagogische Leitung und der*die zukünftige sozialpädagogische Betreuer*in der Gastfamilie teil.

Wenn die weiteren Kontakte so positiv verlaufen, dass Kind und Gastfamilie sich wünschen, zusammenzuleben, kann das Kind bzw. der*die Jugendliche bei der Gastfamilie einziehen. In einem Betreuungsvertrag zwischen der Gastfamilie und SOS-Kinderdorf sind alle Details über die Anforderungen an die Betreuung festgelegt.

Anfangs besucht der*die Bezugsbetreuer*in einmal im Monat die Gastfamilie zuhause und erstellt mit allen Beteiligten gemeinsam eine Betreuungsplanung. Darüber hinaus gibt es regelmäßige telefonische Kontakte.