Klimawandel und Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und von 196 Staaten ratifiziert wurde, formuliert allgemeine Kinderrechte wie das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6) und das Recht auf Gesundheit (Artikel 24). Im August 2023 hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen diese Rechte vor dem Hintergrund von Klimawandel und Umweltzerstörung in dem Allgemeinen Kommentar "Über Kinderrechte und Umwelt, mit Schwerpunkt Klimawandel" präzisiert und Handlungsleitlinien für die Staaten formuliert.
"Kinder haben das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt" heißt es dort.
Die wesentlichen Elemente dieses Rechts sind für Kindern von immenser Bedeutung, denn sie umfassen saubere Luft, ein sicheres, stabiles Klima, gesunde Ökosysteme und Biodiversität, sicheres und ausreichendes Wasser, und nachhaltige Nahrungsmittel und ein von Giftstoffen freies Umfeld. Diese Rechte seien durch Klimawandel und Umweltverschmutzung gefährdet. Die Staaten seien nicht nur dafür verantwortlich, gegenwärtige Kinderrechtsverletzungen zu stoppen, sondern auch dafür, zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Leitlinien enthalten konkrete politische Forderungen wie zum Beispiel den Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Ausschuss hatte auch Kinder angehört – ein Gremium aus 13 jugendlichen Klima- und Kinderrechtsaktvist*innen arbeitete mit den Expert*innen zusammen. Im Kommentar wird auch angemahnt, dass die Perspektiven von Kindern bei umweltpolitischen Entscheidungen mehr berücksichtigt werden müssen.