Ukraine Nothilfe
– 20.02.23
Sozialhilfe für Vertriebene und bessere Betreuung für geflüchtete Kindergruppen
Finanzielle Sorgen von Familien aus der Ukraine in Österreich sind groß. Schwierige Umstände gibt es auch bei Gruppen aus ukrainischen Kinderheimen.
Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine vor einem Jahr mussten Millionen von Ukrainer*innen ihre Heimat verlassen - großteils Mütter mit ihren Kindern, zehntausende von ihnen sind nach Österreich geflüchtet. Neben Familien sind auch zahlreiche größere Kindergruppen aus ukrainischen Kinderheimen nach Österreich gekommen. Die Hoffnungen der Menschen, rasch wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können, haben sich nicht erfüllt. „Der österreichische Staat hat von Beginn an die Schutzbedürftigkeit der Menschen aus der Ukraine anerkannt, trotzdem lässt man sie in einer Überganslösung verharren, die es nicht erlaubt den Lebensunterhalt zu bestreiten“, sagt SOS-Kinderdorf Geschäftsführer Christian Moser. „Wir kritisieren in diesem Zusammenhang ganz besonders, dass die Vertriebenen nach wie vor im Rahmen der Grundversorgung betreut werden, und nicht so wie Asylberechtige in der Sozialhilfe.“
„Im Zusammenhang mit den Kindergruppen sehen wir ein großes Problem darin, dass man nicht einmal weiß, wie viele dieser Gruppen sich aktuell in Österreich aufhalten. Viele sind in privaten Quartieren untergebracht und somit nicht bei der Kinder- und Jugendhilfe angebunden. Dadurch fehlt es an einer Kontrollinstanz, die das Kindeswohl sicherstellt“, kritisiert Moser. „In beiden Fällen ist dringender Handlungsbedarf geboten.“
Grundversorgung bedeutet 742 Euro weniger als in der Sozialhilfe
Die Grundversorgung ist als ein vorrübergehendes Hilfsinstrument für Asylwerbende angelegt und dennoch ist es jene Unterstützung, die dieser Gruppe angewandt wird. Solange Menschen es nicht geschafft haben, soweit ins Berufsleben einzusteigen, dass sie davon sich und ihre Familie erhalten können, sind sie allein auf dieses Geld angewiesen. „Auch wenn den Familien Mitte 2022 nach langem hin und her endlich der Anspruch auf Familienbeihilfe zugestanden wurde, ist die finanzielle Situation nach wie vor prekär“, so Moser. Die Grundversorgung sieht für eine Mutter mit zwei Kindern aktuell maximal 880,- Euro pro Monat vor. Im Rahmen der Sozialhilfe wären es (abhängig vom Bundesland) z.B. in Wien max. 1622 Euro Sozialhilfe. „742,- Euro sind ein enormer Unterschied. Diesen Betrag zu haben oder nicht, entscheidet über die Frage ob sich Eltern für ihre Kinder eine Wohnung oder Lebensmittel leisten können oder ob sie auf Spenden angewiesen sind“, betont Moser. „Es muss uns allen klar sein, dass eine dreiköpfige Familien in Österreich nicht von 742 Euro leben kann.“
Kinder aus Kinderheimen müssen unter Aufsicht der Kinder- und Jugendhilfe leben
Schon vor Ausbruch des Krieges waren in der Ukraine besonders viele Kinder aus unterschiedlichen Gründen in sogenannter Fremdunterbringung, also in Kinderheimen oder ähnlichen Institutionen untergebracht. Einige dieser Gruppen haben gemeinsam mit ihren Betreuer*innen in Österreich Schutz gefunden, es fehlt allerdings bisher an einem einheitlichen und strukturierten Rahmen für diese Gruppen. „Wir sind davon überzeugt, dass Kinder ohne elterliche Betreuung in Österreich unbedingt unter der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe leben müssen, egal woher sie kommen und ob sie einzeln oder in größeren Gruppen unterwegs sind“, sagt Moser. „Es ist nachvollziehbar, dass in einer Kriegssituation und im Rahmen von Nothilfemaßnahmen, nicht immer vom ersten Moment weg, vollumfängliche Betreuungsangebote durch die Behörden möglich sind. Nach einem Jahr, ist es nun allerdings dringend notwendig, auch die Kinder, die bisher ohne die Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich aufhältig waren, in eine adäquate Betreuung in Österreich überzuführen.“
„Daher haben wir nun die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Landesrät*Innen mit einem Brief dazu aufgefordert, im ersten Schritt über eine Abfrage bei den Gemeinden zu erheben, wo, wie viele Kinder in solchen Gruppen aktuell in Österreich aufhältig sind. In einem zweiten Schritt kann dann eine Kontrolle und Überprüfung des Kindeswohls stattfinden und schließlich geplant werden kann, wie eine kindgerechte und kinderrechtskonforme Betreuung in Österreich langfristig gesichert werden kann.“