Aktuelle Meldungen an SOS-Kinderdorf

SOS-Kinderdorf erhält seit Beginn der aktuellen Berichterstattung am 17. September 2025 vermehrt Hinweise auf mögliche Kinderschutzverletzungen oder Kindeswohlgefährdung. Diese und weitere Meldungen erreichen uns über verschiedene Kanäle und müssen zunächst geprüft und eingeordnet werden.

-> Wir veröffentlichen daher keine täglich neuen Zahlen, sondern aktualisieren unsere Übersicht in regelmäßigen Abständen.

Wie viele Meldungen gibt es aktuell und wer meldet?

Mit Stand 12.01.2026 liegen uns 107 Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung oder Kinderschutzverletzung vor.

    • Darunter sind auch allgemeinere Beschwerden oder Beobachtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.

    • Weniger als die Hälfte dieser Meldungen stammt von Betroffenen selbst. Die übrigen kommen aus dem Umfeld, also zum Beispiel von Verwandten, Elternteilen oder aktuellen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    • Bei rund einem Viertel handelt es sich um bereits bekannte Fälle, z.B. Personen, die bereits das Opferschutzverfahren durchlaufen und eine Entschädigungszahlung und/oder Therapieeinheiten erhalten haben. Meldungen zu aktuell betreuten Kindern und Jugendlichen gibt es nur wenige. Sie werden, wie alle anderen Meldungen, in enger Abstimmung mit den jeweiligen Standorten bearbeitet.

    • Die Meldungen erreichen uns über die Opferschutz Mailadresse, die Kinderschutz Mailadresse und die Whistleblowing Plattform.

Warum verändern sich die Zahlen?

Die Zahlen sind eine Momentaufnahme und können sich sowohl nach oben als auch nach unten verändern. Gründe dafür sind:
 

  1. Nicht jede Meldung betrifft tatsächlich eine Kinderschutzverletzung oder einen konkreten Fall.
     
  2. Mehrere Meldungen können sich später als Hinweise auf ein und denselben Fall herausstellen und werden dann zusammengeführt.
     
  3. Manche Meldungen erweisen sich nach einer Recherche als nicht überprüfbar oder als nicht plausibel oder betreffen andere Themen, etwa Bedrohungen im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung oder positive Rückmeldungen.
     
  4. Durch laufende Recherche lassen sich Meldungen zeitlich und inhaltlich genauer zuordnen, wodurch sich die Zuordnung in den Kategorien ändert.


Das erklärt auch, warum frühere Aktualisierungen vorübergehend höhere Gesamtzahlen ausweisen konnten, während die Zahl der relevanten Meldungen nach genauerer Prüfung geringer sein kann.

Fragen und Antworten (FAQ)

Eine Meldung ist jede Kontaktaufnahme, die im Zuge der Berichterstattung über die regulären Meldewege eingeht. Im Großteil der Meldungen wird ein Verdacht, eine Beobachtung oder ein Hinweis zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung, zu einer Kinderschutzverletzung oder zu problematischen Betreuungs- und Organisationsstrukturen bei SOS-Kinderdorf geschildert.

Eine Meldung kann

  1. anonym oder namentlich erfolgen
  2. von Betroffenen selbst kommen oder von Personen aus dem Umfeld
  3. schriftlich, telefonisch oder über digitale Plattformen eingehen.

Nicht jede Meldung bestätigt sich später als Kinderschutzverletzung. Mehrere Meldungen können sich auf denselben Sachverhalt beziehen.

Von einem Vorfall, sprechen wir, wenn es an einem Standort zu Vorkommnissen außerhalb des geplanten Betreuungsverlaufes kommt. Alle Vorfälle werden bearbeitet, dokumentiert und im Team besprochen. Bestimmte Vorfälle sind extern meldepflichtig.

Je nach Art des Vorfalls kann die Bearbeitung folgendes beinhalten :

  1. Hinzuziehung externer Fachstellen und Gutachterinnen
  2. Gesetzlich vorgesehene Meldung an die Behörden (zB Kinder- und Jugendhilfe, Bewohnervertretung) oder in seltenen Fällen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Anzeigepflicht obliegt der Kinder- und Jugendhilfe.
  3. arbeitsrechtliche Schritte gegenüber Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.

Jede Meldung wird vertraulich entgegengenommen und ernst genommen:

  1. Ersteinschätzung: Fachlich geschulte Personen prüfen im 4-Augenprinzip ob unmittelbare Gefahr für Kinder und Jugendliche besteht und ob sofortige Schutzmaßnahmen nötig sind. (Das kam bisher nicht vor)
  2. Prüfung: Interne Fachexpert*innen prüfen die eingehende Meldung im 4-Augenprinzip und nehmen eine Kategorisierung vor (zB Kinderschutz, Datenschutz, Opferschutz, Beschwerden...).
  3. Priorisierung: Dringliche Fälle werden vorgezogen und umgehend bearbeitet.
  4. Abklärung: Es werden Informationen gesammelt, dokumentiert und, falls erforderlich, interne oder externe Fachstellen einbezogen.
  5. Kommunikation: Auf Basis der Abklärung wird den Meldenden eine Rückmeldung zu gesetzten Maßnahmen gegeben (in aktuellen Fällen bspw. Schutzmaßnahmen für Kinder, arbeitsrechtliche Konsequenzen, therapeutische Unterstützung oder eine Meldung an die zuständigen Behörden)
  6. Dokumentation: Jeder Schritt wird nachvollziehbar festgehalten.

Mehrere Meldungen können zu einem Vorfall zusammengefasst werden, wenn sie denselben Sachverhalt betreffen.

Hinweise auf mögliches Fehlverhalten oder strukturelle Probleme können auch von Personen stammen, die Situationen beobachtet oder von ihnen erfahren haben. Dazu zählen Angehörige, Pflege- und Herkunftseltern, Nachbarinnen und Nachbarn oder aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Solche Hinweise sind wichtig, weil sie helfen, Muster zu erkennen, Verdachtsmomente zu überprüfen und Kinder besser zu schützen.

Opferschutzverfahren

(2012 bis Dezember 2025)

Das gesamte Opferschutzverfahren wurde insgesamt 187 Mal durchlaufen:
 

  • In 176 Fällen wurde der/dem Antragsteller*in eine Entschädigungszahlung sowie Therapieeinheiten zugesprochen.
  • In 3 Fällen wurden ausschließlich Therapieeinheiten, jedoch keine Entschädigungszahlung zugesprochen.
  • In 7 Fällen ist ein Clearing (nach altem Verfahren) noch ausständig
  • In 1 Fall wurde keine Entschädigung zugesprochen
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