Entschädigungen erfolgen über das eigenständige Opferschutzverfahren. Dabei geht es nicht um juristische Aufarbeitung, sondern um Anerkennung, Zuhören und konkrete Unterstützung – etwa durch Therapie- oder Entschädigungsleistungen.
Verjährung bedeutet nicht, dass Verantwortung endet.
Unser Opferschutzverfahren ist darauf ausgerichtet, Leid anzuerkennen, zuzuhören und Unterstützung zu ermöglichen. Betroffene können sich direkt und vertraulich an die unabhängigen Ombudsstellen wenden. Ihre Meldung wird dokumentiert und aufbereitet. Eine unabhängige Opferschutz-Kommission prüft die Unterlagen und entscheidet über Anerkennung, Therapie- und Entschädigungsleistungen. Ziel ist, dass Betroffene gesehen, gehört und ernst genommen werden – auch dann, wenn eine juristische Aufarbeitung nicht mehr möglich ist.
In unserem Opferschutzverfahren begleiten externe Expert*innen die Betroffenen in dieser sensiblen Situation achtsam durch alle Schritte. Wir danken jeder Person, die sich an unsere Meldestellen wendet. Denn es erfordert viel Kraft und Stärke, erlebtes Leid auszusprechen. Wir wissen, dass es oft Jahre dauern kann, bis Menschen diesen Schritt machen. Unsere Ombudsstellen sind daher für alle ehemals Betroffene offen – unabhängig davon, wie lange Vorfälle zurückliegen.