Unbegleitete Kinder auf der Flucht
Gastfamilien gesucht!
Unbegleitete Kinder auf der Flucht
Gastfamilien gesucht!
Unbegleitete Kinder auf der Flucht
Gastfamilien gesucht!
Nicht nur seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine im März 2022 haben viele Menschen die Flucht angetreten. Auch aus anderen Ländern, wie etwa Syrien oder Afghanistan, finden immer wieder Menschen den Weg nach Österreich, die vor der lebensgefährlichen Situation in ihrem Heimatland geflüchtet sind.
Darunter befinden sich auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bei SOS-Kinderdorf haben wir daher unser Gastfamilienangebot ausgeweitet, um Kindern und Jugendlichen, die allein flüchten mussten, ein sicheres Zuhause in Österreich zur Verfügung stellen zu können.
Dafür suchen wir Menschen, die Gasteltern werden und geflüchtete Kinder und Jugendliche aufnehmen möchten.
Kinder aus Gaza aufnehmen?
Aktuell bemerken wir eine verstärkte Bereitschaft dafür, Kinder aus Gaza bzw. Palästina aufzunehmen. Wir schätzen dieses Engagement und diese außergewöhnliche Hilfsbereitschaft sehr. Leider ist eine Aufnahme von Kindern aus Gaza in Österreich derzeit nicht möglich.
Warum? Die Menschen aus Palästina suchen derzeit eher in der Region Zuflucht. Es ist ihnen durch strenge Kontrollen und Blockaden oder finanzielle Hürden kaum möglich, den Gazastreifen zu verlassen und in andere Länder geschweige denn nach Europa zu fliehen.
Wir möchten Sie jedoch herzlich einladen, unsere Kolleg*innen vor Ort zu unterstützen. Sie leisten unter äußerst herausfordernden Bedingungen dringend notwendige Hilfe, um das Leid der betroffenen Kinder und Familien in Gaza zu lindern.
Jede Form der Unterstützung ist dabei von großem Wert.
GASTFAMILIE WERDEN
Voraussetzungen & Rahmenbedingungen
Wir suchen Menschen, für die das Familienleben einen hohen Stellenwert hat, für die kulturelle Vielfalt eine Bereicherung ist und die gerne einem jungen Menschen in ihrer Familie ein liebevolles Zuhause geben möchten.
Um als Gastfamilie in Frage zu kommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wir suchen Menschen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg, die Folgendes mitbringen:
- Bereitschaft gemeinsam mit SOS-Kinderdorf die Verantwortung und Betreuung für ein Kind bzw. eine*n Jugendliche*n zu übernehmen
- Bereitschaft zur Weiterbildung in pädagogischen Themen
- Finanzielle Unabhängigkeit
- Einwandfreier Leumund
- Verfügbarkeit von adäquatem Wohnraum
- Hauptwohnsitz in einem der obengenannten Bundesländer
Gastfamilien erhalten von SOS-Kinderdorf finanzielle und pädagogische Unterstützung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung setzt sich aus Unterhaltungskosten, Entschädigung für Erziehungsaufwand und Pflegekindergeld zusammen und variiert je Bundesland.
WIE WIRD MAN GASTFAMILIE?
Bewerbung & Vermittlung
Um sich zu bewerben, können Sie sich einfach an den zuständigen Kontakt in Ihrem Bundesland wenden. Darauf folgt ein umfangreiches Erstgespräch sowie ein Besuch im potentiellen, vorübergehenden Zuhause, um Ihre Eignung als Gastfamilie zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird anschließend mit der Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, kann ein erstes persönliches Kennenlernen stattfinden. Stellt sich nach weiteren Besuchen heraus, dass sich alle Beteiligten vorstellen können, zusammenzuleben, kann die Gastfamilie das Kind aufnehmen.
PÄDAGOGISCHE BETREUUNG
Professionelle Unterstützung
Jede Gastfamilie für unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht wird von einem*r pädagogischen Mitarbeiter*in begleitet, der*die die Gastfamilie einmal im Monat besucht und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Betreuungsplanung mit Betreuungszielen erstellt. Außerdem können sich die Gastfamilien regelmäßig mit dem*der Mitarbeiter*in telefonisch austauschen.
Kontakt
Sie könnten sich vorstellen, ein unbegleitetes Kind bei Ihnen aufzunehmen oder haben offene Fragen? Wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen in den jeweiligen Bundesländern.
für Jugendliche aus allen Ländern von 14 bis 18 Jahren
SOS-Kinderdorf Wien
Schlöglgasse 10
1120 Wien
SOS-Kinderdorf-Leitung: Dieter Schrattenholzer
Pädagogische Leitung: Ksenija Andelic
Mobil: +43 676 88144 782
E-Mail: ksenija.andelic@sos-kinderdorf.at
weitere Info: Gastfamilien in Wien
SOS-Kinderdorf Niederösterreich
für Kinder und Jugendliche aus allen Ländern bis 18 Jahre
SOS-Kinderdorf-Leitung: Gerhard Haller
E-Mail: gerhard.haller@sos-kinderdorf.at
SOS-Kinderdorf Salzburg
für Kinder und Jugendliche aus allen Ländern von 2 bis 17 Jahren
Pädagogische Leiterin: Teresa Gruber
Mobil: +43676 88144 661
E-Mail: teresa.gruber2@sos-kinderdorf.at
weitere Info: Gastfamilien in Salzburg
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Um als Gastfamilie für Flüchtlingskinder in Frage zu kommen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen. Darunter zählt die Zusammenarbeit mit SOS-Kinderdorf bzw. der Kinder- und Jugendhilfe, die Bereitschaft zur Weiterbildung in pädagogischen Themen, finanzielle Unabhängigkeit, einwandfreier Leumund, Verfügbarkeit von adäquatem Wohnraum und ein Hauptwohnsitz im entsprechenden Bundesland.
Neben geflüchteten Kindern aus der Ukraine warten auch Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern noch auf Gastfamilien.
Um Flüchtlingskinder aus der Ukraine aufzunehmen, können Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle melden und Ihr entsprechendes Interesse äußern. Welche Stellen das sind, finden Sie oben unter "Kontakt". Anschließend wird bei Besuchen und Gesprächen geprüft, ob Sie sich als Gastfamilie eignen.
Wenn diese Eignungsprüfung positiv ausfällt und nach einem persönlichen Kennenlernen aller Beteiligten, können Sie das Kind oder den*die Jugendliche*n bei sich aufnehmen, sofern alle Beteiligten ein Zusammenleben wünschen.
Neben geflüchteten Kindern aus der Ukraine warten auch Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern noch auf Gastfamilien.
Neben der Möglichkeit, Gastfamilie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine zu werden, gibt es zahlreiche andere Wege, um ukrainische Kinder und generell geflüchtete Menschen aus verschiedenen Ländern zu unterstützen, beispielsweise durch Sachspenden, Wohnraumspenden oder Geldspenden. Mehr Infos dazu finden Sie auf unserer Seite zur Flüchtlingshilfe.
Mit Familien, die sich als Gastfamilie beworben haben, führt SOS-Kinderdorf ein umfangreiches Erstgespräch und prüft die Eignung als Gastfamilie. Dabei wird die Familie auch zu Hause besucht, um einen Eindruck von den Lebensumständen zu gewinnen.
Wenn diese Gespräche erfolgreich verlaufen, wird das Ergebnis mit der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt. Anschließend kann die Vermittlung zwischen Kind/Jugendlichem*r und Gastfamilie beginnen:
SOS-Kinderdorf organisiert das erste persönliche Kennenlernen. Daran nehmen neben dem Kind / dem*der Jugendlichen und der Gastfamilie auch die pädagogische Leitung und der*die zukünftige sozialpädagogische Betreuer*in der Gastfamilie teil.
Wenn die weiteren Kontakte so positiv verlaufen, dass Kind und Gastfamilie sich wünschen, zusammenzuleben, kann das Kind bzw. der*die Jugendliche bei der Gastfamilie einziehen. In einem Betreuungsvertrag zwischen der Gastfamilie und SOS-Kinderdorf sind alle Details über die Anforderungen an die Betreuung festgelegt.
Anfangs besucht der*die Bezugsbetreuer*in einmal im Monat die Gastfamilie zuhause und erstellt mit allen Beteiligten gemeinsam eine Betreuungsplanung. Darüber hinaus gibt es regelmäßige telefonische Kontakte.
Unser Ziel ist, dass eine fixe Aufnahme des*der Jugendlichen in der Gastfamilie so rasch wie möglich ab dem ersten Kennenlernen erfolgt. In jedem Fall wird auf spezielle individuelle Bedürfnisse eingegangen.
Die Pädagog*innen von SOS-Kinderdorf organisieren und betreuen das Kennenlernen zwischen Gastfamilie und Kind/Jugendlichem*r. Danach erfolgt die Betreuung in Form regelmäßiger Hausbesuche und telefonischer Kontakte. Gemeinsam mit dem Kind / dem*der Jugendlichen und der Gastfamilie erstellen die Pädagog*innen von SOS-Kinderdorf einen Betreuungsplan mit Betreuungszielen.
Ja, wir freuen uns über alle Gastfamilien. Eine Ehe, Partnerschaft oder eigene Kinder sind keine Voraussetzung.
Ja, diese Möglichkeit besteht. In diesem Fall bitten wir Sie, bei Kontaktaufnahme mit SOS-Kinderdorf alle verfügbaren Informationen über den*die Jugendliche*n zu übermitteln.
Die Obsorge liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gasteltern übernehmen eine Vertretungsbefugnis für Pflege und Erziehung.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung setzt sich aus Unterhaltungskosten, Entschädigung für Erziehungsaufwand und Pflegekindergeld zusammen und variiert je Bundesland.
Wenn die Eltern oder andere nahestehende Bezugspersonen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen nach Österreich kommen, ist es wichtig, alle Beteiligten gut zu begleiten. Im ersten Schritt liegt der Fokus auf regelmäßigem Kontakt mit den leiblichen Eltern. Sobald sich deren Lebensverhältnisse in Österreich stabilisiert haben, können gemeinsam weitere Schritte geplant werden, etwa ob bzw. wann die Kinder/Jugendlichen wieder bei ihren Eltern leben können.
Grundsätzlich besteht enger Austausch zwischen den Gastfamilien und SOS-Kinderdorf, sodass Herausforderungen laufend besprochen werden können. Im Bedarfsfall bieten wir individuelle Unterstützung in Form von Gesprächen oder therapeutischen Maßnahmen an.
In Krisenfällen besteht je nach freien Ressourcen auch die Möglichkeit einer vorrübergehenden Aufnahme in einem Betreuungsangebot von SOS-Kinderdorf.
Ob ein jugendlicher Flüchtling mit seiner Familie einen Urlaub verbringen kann, ist vom aktuellen Status im Asylverfahren abhängig. Bei offenem Verfahren sind Reisen ins Ausland nicht möglich. Sollte Ihre Familie dennoch einen Urlaubsaufenthalt im Ausland planen, gibt es für Jugendliche ab 16 Jahren die Möglichkeit, während dieser Zeit in einem Angebot von SOS-Kinderdorf betreut zu werden.
Solche und ähnliche Fragen können jederzeit mit dem*r pädagogischen Mitarbeiter*in besprochen werden.
Mit dem 18. Lebensjahr endet die Betreuung und Finanzierung durch SOS-Kinderdorf. In Ausnahmefällen kann bei Bedarf eine Verlängerung bei der Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden. Erfolgt eine Bewilligung, kann die Betreuung auch nach dem 18. Geburtstag weitergeführt werden.
Endet die Betreuung, bedeutet das nicht automatisch, dass die*der Jugendliche die Familie sofort verlassen muss. Ein weiteres Zusammenleben ist individuelle Entscheidung und Vereinbarungssache zwischen der Gastfamilie und dem jungen Flüchtling. Ziel ist es, langfristige Beziehungen aufzubauen und die Jugendlichen auf dem Weg in die Selbstständigkeit so gut wie möglich zu unterstützen.