Klimaschutz als Kinderrecht
Eine intakte Umwelt ist Bedingung für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Klimaschutz ist Kinderschutz – er schützt das Leben von Kindern heute und morgen. Und genau dieser Stellenwert ist dem Klimaschutz weltweit, aber vor allem auch hier in Österreich rasch einzuräumen.
Österreich sollte hier Vorreiter sein. Wir fordern, das Recht auf eine intakte Umwelt als zusätzliches Kinderrecht in der Österreichischen Verfassung zu verankern. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um klima- und umweltschädliche – und damit kinderrechtswidrige – Gesetze und Maßnahmen zu verhindern.
Eine Gruppe Kinder und Jugendlicher rund um Greta Thunberg hat sich im vergangen Jahr formell an den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen gewandt, um entschiedene Anstrengungen für den Klimaschutz einzuklagen. Diese sogenannte Individualbeschwerde können Kinder und Jugendliche einbringen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen sind.
Kinder und Jugendliche in Österreich haben diese Möglichkeit nicht. Denn Österreich weigert sich seit Jahren, das dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.
Wie ernst nimmt die Politik junge Menschen, wenn sie ihnen zwar Rechte in Aussicht stellt, aber es keine Möglichkeit gibt, diese Rechte tatsächlich einzufordern?
Es ist höchste Zeit, das dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zum Individualbeschwerdeverfahren zu ratifizieren. Kinder haben ein Recht auf Leben, ein Recht auf eine gesunde Zukunft und wenn ihnen diese festgeschriebenen Rechte verwehrt werden – auch durch zu wenig engagiertes Vorgehen wie im Falle des Klimaschutzes – dann müssen sie die Möglichkeit haben, sich zu wehren und gegen diese Rechtsverstöße zu klagen.