Spenden als Firma absetzen

Spenden von Unternehmen sind von der Steuer absetzbar. Wir informieren Sie darüber, was Sie als Firma beim Absetzen von Spenden beachten können.

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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2023

Spenden für gemeinnützige Zwecke, wie zum Beispiel an SOS-Kinderdorf, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen als Betriebsausgabe gemäß § 4a Z 3 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) abzugsfähig.

Höchstbetrag

Welcher Betrag ist steuerlich absetzbar?

Geld- oder Sachspenden an die spendenbegünstigten Einrichtungen im Sinne des EStG können bis zu einem Höchstbetrag von 10% des Gewinnes (vor Berücksichtigung etwaiger Zuwendungen und des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Ein steuerlicher Verlust schließt den Spendenabzug als Betriebsausgabe aus. Im Falle eines Verlustes können aus dem Betriebsvermögen geleistete Geld- oder Sachspenden bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte (Summe aller sieben Einkunftsarten) als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Grundlage für Unternehmen

Welche Spenden sind absetzbar?

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) stellt online eine Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen zur Verfügung. Hier finden Sie Vereine und Einrichtungen, die mildtätige, spendenbegünstigte Zwecke verfolgen und durch explizite Nennung im Gesetz oder durch einen Spendenbegünstigungsbescheid in die Liste aufgenommen wurden. Abzugsfähig sind Spenden u.a. an Einrichtungen wie die folgenden:

  • Bildungs- und Forschungseinrichtungen (Universitäten und Hochschulen, Bibliotheken, entsprechend gewidmete Stiftungen und Fonds, …)

  • Museen

  • Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände

  • Religionsgemeinschaften

  • Einrichtungen für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe

  • Einrichtungen zum Zweck des Umwelt-, Natur- oder Artenschutz

Ob eine von Ihnen bedachte Institution spendenbegünstigt ist, können Sie per Suchfunktion in der Liste nachsehen. SOS-Kinderdorf beispielsweise scheint dort unter der Registrierungsnummer SO-1136 auf.

Spenden als Betriebsausgaben

Scheint die von Ihnen unterstützte Organisation auf der Liste auf, können Sie Ihre Zuwendungen einfach als Betriebsausgabe absetzen. Anders als das seit Jänner 2017 bei Spenden von Privatpersonen der Fall ist, werden betriebliche Spenden also nicht direkt von der Spendenorganisation an das Finanzamt gemeldet. Somit sind die Spenden selbständig als Ausgaben vom Unternehmen zu berücksichtigen.

>> Mehr zur Absetzbarkeit von Spenden bei Privatpersonen

Auch Sachspenden sind absetzbar!

Sachspenden sind als Betriebsausgabe mit dem sogenannten gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes zu bewerten und als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar.

Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellen Entnahmen grundsätzlich einen umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauchstatbestand dar. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Entnahme um eine begünstigte Sachzuwendung als Betriebsausgabe handelt. In diesem Fall stellt die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer ebenfalls eine Betriebsausgabe dar.

Übrigens:
Spenden mit Kryptowährungen werden steuerlich als Sachspende gesehen, da Bitcoin und ähnliche Währungen nicht als Geld gelten.

Mögliche Neuerungen

Gemeinnützigkeitsgesetz 2023

In der Bundesratssitzung am 20.12.2023 wurde das vom Finanzministerium vorgelegte Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 mehrheitlich angenommen. Wesentlichster Punkt ist die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Zwecke und Organisationen. Das betrifft v.a. kleine Einrichtungen und jene, die sich für Tierschutz, Bildung oder Menschenrechte einsetzen.

Weitere Punkte beinhalten etwa die Gewährung pauschaler Aufwandsentschädigungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen und einige mehr.

Auswirkungen auf die Steuerlast

Rechenbeispiele & aktuelle Steuersätze

Wenn Sie als Privatperson oder Firma Ihre Spenden steuerlich absetzen, verringert sich ihre Steuerlast. Nun wäre freilich gut zu wissen, in welchem Ausmaß sich Ihre Zuwendung auswirkt. Mit unseren Beispielen bekommen Sie eine Idee davon, wie hoch die steuerliche Entlastung ausfällt.

Beispiel 1

Herr Zwickel

...unterrichtet an der Volksschule Innere Stadt.
Die Summe seiner Einkünfte betragen heuer € 30.000,-.
Der für ihn geltende Steuersatz beträgt 30%.

Er spendet einen Betrag von € 500,-, welcher zu 100% steuerlich absetzbar ist, da die 10%-Grenze bei € 3.000,- liegt.

Herr Zwickels zu besteuernder Betrag vermindert sich um € 500,-, wodurch sich eine Steuergutschrift im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung von € 150,- ergibt.

Beispiel 2

Frau Kelly

...betreibt einen Design-Shop in Graz.
Ihr Gewinn beträgt im heurigen Jahr € 35.000,-.
Der dafür geltende Steuersatz liegt bei 40%.

Sie spendet einen Betrag von € 1.000,-, welcher zu 100% steuerlich absetzbar ist, da die 10%-Grenze bei € 3.500,- liegt.

Frau Kellys zu besteuernder Betrag vermindert sich um € 1.000,-, wodurch sich eine Steuergutschrift im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung von € 400,- ergibt.

Beispiel 3

Frau Leder

...ordiniert als Hautärztin in Wien.
Ihr Gewinn beträgt im heurigen Jahr € 90.000,-.
Der dafür geltende Steuersatz liegt bei 48%.

Sie spendet einen Betrag von € 10.000,-,  welcher nur zu 90% steuerlich absetzbar ist, da die 10%-Grenze bei € 9.000,- liegt.

Frau Leders zu besteuernder Betrag vermindert sich um € 9.000,-, wodurch sich eine Steuergutschrift im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung von € 4.320,- ergibt.

Beispiel 4

Die Kinderspielzeug GmbH

...produziert Holzwaren in Salzburg.
Der Gewinn beträgt im heurigen Jahr € 40.000,-.
Die Körperschaftsteuer liegt ab dem Jahr 2024 bei 23%.

Die Gesellschaft spendet Holzspielzeug im Wert von € 5.000,- netto (gemeiner Wert). Die 10%-Grenze beträgt € 4.000,-, somit sind 80% der Spende steuerlich absetzbar.

Der zu besteuernde Betrag vermindert sich um € 4.000,-, wodurch sich eine Steuergutschrift im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung von € 920,- ergibt.

Körperschaftsteuer

Jahr Tarif
bis 2022 25%
2023 24%
ab 2024 23%


Die Körperschaftsteuer beläuft sich auf 24 Prozent (bis 2022: 25 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) des steuerpflichtigen Einkommens der Gesellschaft. Der Steuersatz ist nicht von der höhe des Einkommens abhängig: Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer nicht als progressiv gestaffelter Tarif ausgestaltet, sondern als linearer Tarif.

Die aktuellen Steuertarife finden Sie auch der Seite des BMF.

Einkommensteuer 2022

Einkommen Tarif
bis € 11.000,- 0%
ab € 11.000,- bis € 18.000,- 20%
ab € 18.000,- bis € 31.000,- 30%
ab € 31.000,- bis € 60.000,- 40%
ab € 60.000,- bis € 90.000,- 48%
ab € 90.000,- bis € 1.000.000,- 50%
über 1.000.000,- 55%

Einkommensteuer 2023

Einkommen Tarif
bis € 11.693,- 0%
ab € 11.693,- bis € 19.134,- 20%
ab € 19.134,- bis € 32.075,- 30%
ab € 32.075,- bis € 62.080,- 40%
ab € 62.080,- bis € 93.120,- 48%
ab € 93.120,- bis € 1.000.000,- 50%
über 1.000.000,- 55%


Die Einkommensteuersätze werden entlang dem Teuerungsentlastungspaket II angepasst.

Sonderfall

Hilfeleistungen in Katastrophenfällen

Bei Hilfeleistungen in Katastrophenfällen oder Sponsoring gibt es die 10%-Obergrenze nicht.

Der §4 Abs 4 Z 9 des EStG ermöglicht es Unternehmen, Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit akuten Katastrophenfällen als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Diese Hilfeleistungen sind ihre Höhe betreffend nicht begrenzt, müssen aber mit Werbewirksamkeit in Verbindung stehen und gelten dann als Werbeaufwendungen:

Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen.

- §4 Abs 4 Z 9 des EStG, Quelle: RIS online

Während in diesem Fall – neben der Spendenhöhe – unerheblich ist, welche Organisationen oder Personen die Spenden erhalten, muss eine Form der öffentlichen Berichterstattung damit einhergehen. Das kann über Presseaussendungen, Information gegenüber Kund*innen und Klient*innen, Hinweise auf Printprodukten, im Geschäftslokal oder online im Rahmen der Eigenwerbung des Unternehmens stattfinden.

Steuerliche Unterschiede

Spende vs. Sponsoring

Eine Spende unterscheidet sich vom Sponsoring im Wesentlichen durch die Gegenleistung, die von der Empfängerinstanz erbracht wird. Die gesponserte Organisation oder Person muss also (vertraglich fixierte und verhältnismäßige) Werbeleistungen erbringen. Dadurch können die Geldleistungen dann auch als Werbeausgaben steuerlich abgesetzt werden. Damit ist auch unerheblich, wer das Geld bekommt. Ausnahmen bilden politische Parteien.

Im Unterschied dazu ist eine Spende eine freiwillige Zahlung, bei dem die Firma keine Gegenleistung erwartet. Da kein direkter Nutzen besteht bzw. keine Absicht dazu besteht, kann die Spende auch nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Unternehmen abgesetzt werden, etwa wenn die spendenempfangende Instanz über einen Spendenbegünstigungsbescheid verfügt.

Mehr über Sponsoring bei SOS-Kinderdorf

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist natürlich ein Anreiz gemeinnützige Zwecke finanziell zu unterstützen. Gewissermaßen ist es auch ein steuerliches Dankeschön für den großzügigen Einsatz an die Spendenden.

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