Fragen zu Verdachtsfällen in den Bundesländern
Jeder Hinweis auf mögliche Kinderschutzverletzungen wird ernst genommen und konsequent geprüft. Wir arbeiten dabei eng mit den zuständigen Behörden zusammen, melden Verdachtsmomente nach den geltenden Vorgaben und stellen alle relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung. Betroffene erhalten Schutz, Begleitung und Unterstützung.
Bis Ende 2026 werden an allen Standorten systematische und verbindliche Risikoanalysen im Kinderschutz durchgeführt, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Die Ergebnisse fließen in konkrete Verbesserungen der Praxis ein.
Auch die unabhängige Reformkommission bezieht alle Standorte in Österreich in ihre Arbeit ein und leitet daraus Empfehlungen für die gesamte Organisation ab.
Fragen zu Wien (frühere Betreuungssituation, Vorwürfe 2010er Jahre bis 2017), Stand: 21.01.2026
Es geht um einen bereits bekannten Fall in Wien aus den 2010er Jahren bis 2017. Der beschuldigte Mitarbeiter ist seit 2017 nicht mehr bei SOS Kinderdorf beschäftigt, das damalige Betreuungssetting wurde aufgelöst. Die Kinder- und Jugendhilfe in Wien wurde im Herbst 2017 informiert und hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde laut unserem aktuellen Informationsstand nicht weiterverfolgt.
Geprüft wird insbesondere, zu welchem Zeitpunkt die damals leitungsverantwortliche Person von den schweren Verdachtsfällen erfahren hat und ob die Hinweise intern unverzüglich gemeldet und die erforderlichen Schritte gesetzt wurden.
Ende August 2017 gab es erste konkrete Hinweise auf mögliche Übergriffe in diesem früheren Setting. Die Vorwürfe beziehen sich auf ein damaliges Betreuungssetting und richten sich gegen damalige pädagogische Mitarbeitende. Es geht um Gewalt gegenüber betreuten Minderjährigen, darunter körperliche und psychische Gewalt, Vernachlässigung sowie sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen. Diese Vorwürfe richten sich nicht gegen die leitungsverantwortliche Person. Betroffene haben Unterstützungsangebote erhalten, und zur Aufklärung wurde im Frühjahr 2018 eine interne Revision für den Standort beauftragt.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Wien wurde im September 2017 informiert und hat im Oktober 2017 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde laut unserem aktuellen Informationsstand nicht weiterverfolgt.
SOS-Kinderdorf arbeitet Vorfallsmeldungen systematisch auf. Hinweise erreichen uns über unterschiedliche Kanäle, etwa Ombudsstellen oder das Whistleblowing-System. Zu diesem Fall ist im Zuge der laufenden Aufarbeitung zusätzlich ein Hinweis über das Whistleblowing-System eingegangen. Dieser Hinweis umfasst auch den Vorwurf, dass damals Hinweise nicht ausreichend weitergegeben oder aufgeklärt worden sein könnten. Deshalb führen wir Unterlagen zusammen und prüfen die damaligen Abläufe und Verantwortlichkeiten erneut.
Zusätzlich zur Dienstfreistellung wurde eine interimistische Leitung eingesetzt. Die Sonderuntersuchung prüft Abläufe, Entscheidungswege sowie Dokumentation und Weiterleitung von Hinweisen. Die zuständigen Behörden sind informiert, volle Kooperation ist zugesichert.
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist gesichert. Unsere pädagogischen Teams arbeiten weiter verlässlich für die Kinder und Jugendlichen.
Am Standort Osttirol, Nußdorf-Debant haben sich zwei Personen mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen den aktuellen Kinderdorfleiter gemeldet. Die Vorwürfe beziehen sich auf seine damalige berufliche Tätigkeit in den 1990er und 2000er Jahren. Beide Fälle werden derzeit im Rahmen des laufenden Opferschutzverfahrens geprüft und sind noch nicht abgeschlossen. Die betroffenen Personen sind mittlerweile erwachsen und nicht mehr in Betreuung.
Um eine unabhängige und unbeeinflusste Prüfung sicherzustellen, hat die Geschäftsführung den Kinderdorfleiter am Standort bis auf Widerruf dienstfrei gestellt. Das ist eine Standardmaßnahme und stellt keine Vorverurteilung dar. Gleichzeitig wurde eine interimistische Leitung eingesetzt, damit die operative Führung am Standort nahtlos gesichert ist.
Eine Sonderuntersuchung wurde beauftragt, relevante Unterlagen werden gesichert. Die zuständige Fachabteilung des Landes Tirol und die Landesrätin sind informiert, notwendige Abstimmungen sind erfolgt. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen am Standort läuft geordnet weiter und bleibt stabil und sicher.
Im Mai 2019 berichtete eine betreute Bewohnerin bei ihrem Auszug aus dem SOS-Kinderdorf Seekirchen, von einem Mitarbeiter im Zeitraum 2013 / 2014 sexuell belästigt worden zu sein. Der Mitarbeiter wurde unmittelbar dienstfrei gestellt und das Dienstverhältnis im September desselben Jahres beendet. In der folgenden Beschäftigung mit den Vorwürfen meldeten weitere Jugendliche sexuelle Übergriffe. Zudem wurden Vorwürfe physischer Gewalt gegen Bewohner*innen erhoben. Die Behörde hat Anzeige in Absprache mit der Betroffenen und SOS-Kinderdorf erstattet. In der Folge kam es 2021 zu einer Verurteilung in einem Verfahren zu damals bekannten Vorwürfen. Im September 2024 erhoben zwei weitere junge Betreute in Gesprächen mit ihren Betreuer*innen Vorwürfe gegen ebendiesen ehemaligen Mitarbeiter aus der Zeit vor 2019.
Am 07.01.2026 hat die Staatsanwaltschaft Salzburg per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie beim Landesgericht Salzburg Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter erhoben hat, der im SOS Kinderdorf Seekirchen als Familienhelfer tätig war. Diese Pressemitteilung ist der Anlass der aktuellen Berichterstattung.
Laut Staatsanwaltschaft werden dem Angeklagten schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, Nötigung sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beschreibt mehrere Fälle und einen Tatzeitraum ab 2017 über rund drei Jahre.
Ja. Die Staatsanwaltschaft verweist auf eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2021. Der Mann war seit 2019 nicht mehr bei SOS Kinderdorf tätig und die nun angeklagten Vorwürfe waren damals noch nicht bekannt.
Es geht um denselben ehemaligen Mitarbeiter, aber um unterschiedliche Betroffene und um Vorwürfe, die in zwei Strängen zu betrachten sind.
Erstens: 2019 wurden erstmals Vorwürfe bekannt. Im Mai 2019 meldete eine Betroffene Übergriffe. Die zuständige Kinder- und Jugendhilfe wurde unverzüglich informiert und der Mitarbeiter dienstfrei gestellt. Damit war ausgeschlossen, dass er weiter in der Betreuung tätig ist oder Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hat. Das Dienstverhältnis endete im September 2019. Die Behörde hat Anzeige in Absprache mit der Betroffenen und SOS-Kinderdorf erstattet. In der Folge kam es 2021 zu einer Verurteilung in einem Verfahren zu damals bekannten Vorwürfen.Es geht um denselben ehemaligen Mitarbeiter, aber um unterschiedliche Betroffene und um Vorwürfe, die in zwei Strängen zu betrachten sind.
Zweitens: Später wurden weitere Vorwürfe gegen den bereits verurteilten Mitarbeiter bekannt, die ebenfalls in der Vergangenheit lagen. Es lag keine akute Kindeswohlgefährdung vor, dennoch verzögerte sich die weitere, konsequente Bearbeitung der Hinweise. Erste Hinweise gab es im Herbst 2024. Diese wurden innerhalb der Organisation nicht rasch genug strukturiert aufgegriffen. Eine Gefährdung von Kindern war nicht gegeben, da der betroffene Mitarbeiter bereits 2019 aus unserer Organisation ausgeschieden war. Ab Februar 2025 wurde der Fall formal bearbeitet. Die Kinder und Jugendhilfe wurde dann unverzüglich informiert und ein Kinderschutzzentrum eingebunden. Im Mai 2025 hat SOS Kinderdorf Anzeige erstattet, in Absprache mit den Betroffenen und nach Einbindung der Kinder- und Jugendhilfe. Am 07.01.2026 hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage erhoben.
Ja. SOS Kinderdorf hat zu Zweitens im Mai 2025 Anzeige erstattet, in Absprache mit den Betroffenen und nach Einbindung der Kinder und Jugendhilfe.
Wir haben organisationsweit verbindlich festgelegt, dass derartige Hinweise sofort zu bearbeiten sind. Meldungen an die zuständige Behörde sowie Anzeigen haben unverzüglich zu erfolgen. Standards, Zuständigkeiten, Eskalationswege und Stellvertretungen sind klar definiert und dokumentiert. Externe fachliche Begleitung ist in solchen Fällen vorgesehen.
Nein. Er wurde im Mai 2019 dienstfrei gestellt und war ab Herbst 2019 nicht mehr bei SOS Kinderdorf beschäftigt.
Betroffene und ehemalige Betroffene können sich vertraulich an die auf unserer Website genannten Anlaufstellen und an das Opferschutzverfahren wenden. Mehr zum Opferschutzverfahren.
Eine ehemalige Betreute berichtet von gewaltvollen und entwürdigenden Erfahrungen aus ihrer Zeit im SOS Kinderdorf Stübing Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre. Wir nehmen diese Schilderungen sehr ernst. Das erlittene Leid wird dadurch nicht geringer, dass historische Akten teils lückenhaft sind oder unterschiedliche Bewertungen enthalten.
In den uns vorliegenden Unterlagen finden sich insbesondere:
- Erstens eine interne Dokumentation aus 1994 mit Hinweisen auf körperliche Gewalt und entwürdigende Strafpraktiken in der betroffenen Kinderdorffamilie
- Zweitens Hinweise auf eine Anzeige der ehemaligen Betreuten im Jahr 2002
- Drittens Unterlagen aus 2002 und 2003, die eine Befassung des damals zuständigen Zweigvereins und die Einbindung externer Stellen dokumentieren
Ja. Die Unterlagen zeigen, dass der Fall intern behandelt wurde und externe Stellen eingebunden waren, darunter Kontakte mit Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die Landesbehörde erhielt eine Dokumentensammlung. Eine Anzeige aus 2002 ist vermerkt, das strafrechtliche Verfahren wurde nach den uns vorliegenden Informationen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Festzuhalten ist, dass es damals eine Befassung und externe Einbindung gab. Gleichzeitig ist aus heutiger Sicht zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Konsequenzen ausreichend waren und ob die damaligen Entscheidungsketten und Maßstäbe dem Kinderschutz gerecht wurden. Genau diese Fragen werden im Rahmen der unabhängigen Reformkommission im Kontext der Gesamtaufarbeitung untersucht.
Im Oktober 2025 wandte sich ein ehemaliger Bewohner mit Vorwürfen zu Übergriffen aus den 1980er und 1990er Jahren an den ORF beziehungsweise die ZIB-Redaktion. SOS-Kinderdorf nahm umgehend Kontakt mit dem Betroffenen auf, bot therapeutische Unterstützung, rechtliche Beratung und den Zugang zum Opferschutzverfahren an. Die Hinweise wurden dokumentiert und fachlich geprüft. Die unabhängige Reformkommission begleitet die Aufarbeitung. Ihr wurden sämtliche Dokumente, Hinweise und Unterlagen übergeben, sie erarbeitet Empfehlungen.
Die aktuelle Standortleitung wurde unverzüglich freigestellt und eine interimistische Leitung beauftragt. Eine von der Geschäftsführung beauftragte Sonderuntersuchung ergab keine akute Kindeswohlgefährdung und keine belastbaren Hinweise auf Fehlverhalten der aktuellen Leitung. Der Standortleiter ist somit seit 07.11.2025 wieder im Dienst. Aktuell werden die Hinweise betreffend die Jahre 1980er und 1990er aufgearbeitet. Mit dem ehemaligen Bewohner, der die Anschuldigungen erhoben hat, sind wir in Kontakt.
Der SOS-Kinderdorf-Leiter wurde nach Eingang der Vorwürfe umgehend freigestellt. Das ist eine Standardmaßnahme, um eine Untersuchung ohne Interessenskonflikte durchzuführen. Eine beauftragte Sonderuntersuchung ergab 1) keine akute Kindeswohlgefährdung und 2) auch keine belastbaren Hinweise auf Verfehlungen in der Vergangenheit. Im Zuge der Prüfung wurden frühere und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt. Es ergaben sich keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des aktuellen Standortleiters. Daher ist er seit Freitag, 07.11.2025, wieder im Dienst. Mit dem ehemaligen Bewohner, der die Anschuldigungen erhoben hat, sind wir im Kontakt.
Die weiteren in der Berichterstattung genannten Vorwürfe zum Standort Altmünster betreffen drei historische Fälle zu zwei Beschuldigten aus dem Zeitraum von den 1960er Jahren bis in die frühen 1990er Jahre. Diese Fälle wurden im Rahmen des Opferschutzverfahrens anerkannt. Es wurden Anerkennungsleistungen und Therapien zugesprochen.
Nach damaliger Aktenlage wurden bei bekannt werden der Vorwürfen dienstliche Konsequenzen gesetzt (bis hin zur Dienstbeendigung) und Behörden kontaktiert. Aus heutiger Sicht waren einzelne arbeitsrechtliche Schritte (z. B. einvernehmliche Trennungen) nicht ausreichend; seither wurden die arbeitsrechtlichen und kinderschutzrelevanten Standards deutlich verschärft. Heute gelten klare, verbindliche Melde- und Prüfprozesse.
Das SOS-Kinderdorf Altmünster wurde nach umfassender Neugestaltung im September 2024 neu eröffnet. Kinder und Jugendliche waren dabei aktiv eingebunden.
Heute werden dort 84 Kinder und Jugendliche in verschiedenen Betreuungsformen begleitet, von sozialpädagogischen Wohngruppen und Krisenwohngruppen über Eltern Kind Wohnen bis zu SOS Kinderdorf Familien. Über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine stabile Betreuung. Mit dem Neubau wurde das Dorf bewusst geöffnet. Das Therapie und Freizeithaus steht auch Familien aus der Region offen, und der naturnahe Spielraum kann von allen Kindern aus der Nachbarschaft genutzt werden.
In einer Wohngruppe in Wien gibt ein Jugendlicher im Frühjahr 2023 an, dass es zu wiederholten sexuellen Übergriffen durch einen Betreuer gekommen sei. Im Zuge der Bearbeitung und polizeilichen Ermittlungen des Falles macht ein zweiter Jugendlicher eine Aussage zu intimen Berührungen durch denselben Mitarbeiter.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde sofort gehandelt und alle relevanten externen Stellen informiert. Die Jugendlichen wurden und werden umfassend vom Team an Betreuer*innen und spezialisierten externen Beratungsstellen begleitet. Der beschuldigte Mitarbeiter wurde umgehend dienstfreigestellt. In weiteren Schritten wurde das Dienstverhältnis durch SOS-Kinderdorf beendet. Mit den Behörden haben wir eng zusammengearbeitet, um die Ermittlungen zu unterstützen.
Der pädagogische Leiter hat verschiedene Formate und Plattformen angeboten, um den schwierigen Fall im Team durch externe Stellen begleitet zu bearbeiten, darunter eine Fallsupervision und eine engmaschige Begleitung durch die Qualitätsentwicklung.
Jedoch sehen wir kritisch, dass manche Abläufe zu lange gedauert haben. Etwa dass zwischen dem Bekanntwerden des Vorfalls und der Zeugenaussage bei der Polizei viel Zeit verstrichen ist. Um solche Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden, haben wir unsere internen Abläufe und Regelungen geschärft.
Die Jugendlichen werden im Prozess weiterhin professionell vom Kinderschutzverein möwe begleitet. Ein Betroffener ist inzwischen volljährig und hat einen Platz bei einer Organisation für Erwachsenenbetreuung erhalten, der zweite Betroffene wird weiter bei SOS-Kinderdorf betreut. Beide haben weiterhin Zugang zu therapeutischer Begleitung.
Sein Dienstverhältnis wurde einvernehmlich am 11.09. beendet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen des Personen- und Datenschutzes keine weiteren Infos dazu teilen können. Generell gesprochen gibt es bei SOS-Kinderdorf strenge Richtlinien, wie mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen umzugehen ist. Mitarbeiter*innen sind dazu angehalten, jeglichen Verdachtsfall umgehend ihren Vorgesetzten zu melden.
In unserer täglichen pädagogischen Arbeit ist eine gute Vertrauensbasis wichtig. Im Rahmen der Recherchen und Aufarbeitung rund um die Vorwürfe kam es zu Auffassungsunterschieden, die eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll erscheinen ließen.
Oft sind Scham oder Schuldgefühle die Ursache, warum Opfer nicht über Vorfälle sprechen. Umso wichtiger ist es, dass unsere Mitarbeiter*innen den Kindern und Jugendlichen gegenüber aufmerksam sind und Warnzeichen erkennen. Darauf sind sie geschult. Wir sind sehr froh, dass ein betroffener Jugendlicher sich im Rahmen eines Projektes geöffnet hat und wir dadurch auf den Missstand reagieren konnten.
Es wurden weiterführende Maßnahmen, wie Weiterbildungen der Möwe z.B. zum Thema "Ich will doch meine Kolleg*innen nicht anschwärzen" für Mitarbeiter*innen initiiert.