Opferschutzverfahren
Diese Seite gibt Informationen zum Ablauf und zu den rechtlichen Aspekten des Opferschutzverfahrens. Für Betroffene gibt es die Seite Ombudsstelle.
Kurzprofil & Zweck
- Seit 2012: strukturiertes Verfahren zur Anerkennung erlittenen Unrechts und zur Unterstützung (Therapie- und Entschädigungsleistungen).
- Seit 2019 gibt es externe Ombudsstellen und eine Opferschutzkommission.
- Seit Anfang 2025 ist die Opferschutzkommission unabhängig.
- Freiwillig; kann jederzeit unterbrochen und später wieder aufgenommen werden.
- Ersetzt keine strafrechtliche Aufarbeitung. Dem Opfer steht der ordentliche Rechtsweg zu jederzeit offen. Kein Verzicht der Betroffenen für eine strafrechtliche Aufarbeitung.
Zielgruppe & Abgrenzung
- Personen, die früher von SOS-Kinderdorf betreut/beraten/behandelt wurden und dabei Gewalt, Leid, Unrecht erlebt haben.
- Nicht Zielgruppe: aktuell betreute/beratene/behandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene – hier greift Kinderschutz mit unverzüglichen Maßnahmen (Meldeweg: die direkte Führungskraft bzw. kinderschutz@sos-kinderdorf.at).
- Angehörige sind keine Zielgruppe des Opferschutzverfahrens, sie können keine Anträge stellen.
Erste Anlaufstelle
- Sechs externe Ombudsstellen (Psychologinnen/Psychotherapeutinnen) in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Tirol; organisatorisch unabhängig von SOS-Kinderdorf.
- Kontakt per Telefon/E-Mail; Für einen Ombudsstellenbericht ist mindestens ein persönliches Gespräch erforderlich.
Verfahrensablauf (4 Schritte)
- Erstgespräch bei der Ombudsstelle (ca. 1,5–2 Stunden): Aufklärung über das Verfahren (Infoblatt wird unterzeichnet), Erhebung von Erfahrungen/Anliegen und schriftliche Dokumentation in einem Ombudsstellenbericht.
- Zweitgespräch & Freigabe: gemeinsame Durchsicht des Berichts, ggf. Anpassung; Weiterleitung an SOS-Kinderdorf nur mit Zustimmung der meldenden Person.
- Aufbereitung & Übergabe: interne Opferschutzkoordination ergänzt/recherchiert und leitet die Unterlagen an die Kommission weiter.
- Entscheidung & Rückmeldung: Die unabhängige Opferschutzkommission prüft jeden Fall und entscheidet über Therapie- und Entschädigungsleistungen anhand der Schädigungsintensität. Information erfolgt telefonisch und schriftlich durch SOS-Kinderdorf; Rückfragen sind möglich; 4-wöchige Einspruchsmöglichkeit gegen die Entscheidung der OSK (Kontakt: opferschutz@sos-kinderdorf.at).
Opferschutzkommission
- Unabhängig, ehrenamtlich, tagt zweimal jährlich; Entscheidungen sind für SOS-Kinderdorf bindend.
- Qualitätskriterien der Ombudsstellen
- Unabhängigkeit (auch öffentlich wahrnehmbar) zur Vertrauenssicherung.
- Neutralität der Falldarstellung, keine wertende Beurteilung.
- Vertraulichkeit; Berichterstattung an Koordination/Kommission nur mit Einverständnis.
- Zugänglichkeit (E-Mail/Telefon/Räumlichkeiten; Reisekostenübernahme möglich).
- Klare Zuständigkeiten und definierte Aufgaben.
- Fachliche Expertise: klinische Psychologie/Psychotherapie, Trauma-Arbeit, geschlechtersensible Ansätze; Datenschutz-/Digital-Grundlagen, sozialarbeiterische und rechtliche Basics vorteilhaft.
Juristische Einordnung
- Präjudizielles, außergerichtliches freiwilliges Anerkennungsverfahren anhand einer Plausibilitätsprüfung; keine forensische Untersuchung, kein Ersatz behördlicher/gerichtlicher Ermittlungen.
- Entschädigungen sind Akte der Anerkennung erlittenen Unrechts; sie bedeuten weder Schuldeingeständnis noch Zuweisung individueller rechtlicher Schuld.
- Hinweise auf aktuelle Gefährdungen werden unabhängig vom Verfahren über den Kinderschutz an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
- Das Opferschutzverfahren wurde im Jahr 2012 von SOS-Kinderdorf auf freiwilliger Basis eingerichtet. Ebenso erfolgten die bislang geleisteten Entschädigungszahlungen durch SOS-Kinderdorf freiwillig ohne gesetzliche Grundlage, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Diese Zahlungen stehen nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit etwaigen Meldungen oder Nichtmeldungen an Behörden.