Fragen zu aktuellen Fällen aus den Bundesländern
Auch aktuelle Hinweise werden konsequent geprüft. In allen Fällen arbeitet SOS-Kinderdorf eng mit den zuständigen Behörden zusammen, stellt alle Unterlagen transparent zur Verfügung und achtet streng auf den Schutz der Betroffenen. Die unabhängige Reformkommission bezieht ausdrücklich alle Standorte in Österreich in ihre Arbeit ein, um mögliche strukturelle Schwachstellen zu identifizieren und daraus Empfehlungen für die gesamte Organisation abzuleiten. Jeder Fall wird ernst genommen, unabhängig untersucht und trägt zur weiteren Stärkung der Schutzsysteme bei.
Im Zuge der Aufarbeitung haben wir einen Aufruf gestartet, damit sich noch mehr Betroffene bei uns melden. Wir rechnen mit weiteren Fällen aus der Vergangenheit – und das ist wichtig und gewollt. Alles muss auf den Tisch, jeder einzelne Fall soll aufgeklärt werden. Nur so können wir einen echten Neuanfang gewährleisten.
Denn die Aufarbeitung betrifft ausnahmslos alle – unabhängig von Rolle, Funktion, Verdiensten, Zeitraum, Einfluss oder Symbolkraft. Nur durch konsequente Transparenz, Verantwortung und Mitgefühl kann neues Vertrauen entstehen.
Im Mai 2019 erwähnte eine betreute Bewohnerin bei ihrem Auszug aus dem SOS-Kinderdorf Seekirchen, von einem Mitarbeiter sexuell belästigt worden zu sein. Der Mitarbeiter wurde unmittelbar dienstfrei gestellt und das Dienstverhältnis im September desselben Jahres beendet. In der folgenden Beschäftigung mit den Vorwürfen meldeten weitere Jugendliche sexuelle Übergriffe. Es wurde auch von physischer Gewalt gegen Bewohner*innen gesprochen. SOS-Kinderdorf brachte die Vorwürfe bei der Polizei Salzburg zur Anzeige. Alle Betroffenen wurden einvernommen, in einem Fall kam es 2021 zur Verurteilung des ehemaligen Mitarbeiters.
Im Februar 2025 erhoben zwei weitere junge Betreute Vorwürfe gegen ebendiesen ehemaligen Mitarbeiter aus der Zeit vor 2019. Die Jugendlichen werden umfassend begleitet und die Vorwürfe derzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Umgehend nach der Meldung wurden alle erforderlichen Stellen (Fachaufsicht, zuständige Kinder- und Jugendhilfe) informiert. Ein Kinderschutzzentrum wurde mit der externen Begleitung des Falls betraut. Die Jugendlichen werden von ihrem Betreuungsteam und externen Expert*innen unterstützt und der Fall wurde bei der Polizei angezeigt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zu einem laufenden Ermittlungsverfahren aus Opferschutz- und Datenschutzgründen keine Auskünfte zu Personen, Zeiträumen oder Abläufen geben. Unser Fokus liegt auf dem Schutz und der Unterstützung der betroffenen jungen Menschen. Wir arbeiten eng und transparent mit den zuständigen Behörden zusammen und stellen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Unabhängig vom Verfahren arbeiten wir kontinuierlich daran, Kinderschutz, Transparenz und Aufarbeitung weiter zu stärken.
Uns ist es sehr wichtig zu betonen, dass der ehemalige Mitarbeiter des SOS-Kinderdorfes Seekirchen zum Zeitpunkt seiner Verurteilung nicht mehr für uns tätig war. SOS-Kinderdorf hat unmittelbar nach der ersten Meldung der sexuellen Übergriffe im Jahr 2019 Konsequenzen gezogen. Der damalige Mitarbeiter wurde noch am Tag der Meldung dienstfrei gestellt und das Dienstverhältnis im September 2019 beendet. Wir haben zu jedem Zeitpunkt eng und transparent mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet und stellen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Weitere Details können wir aus Opferschutzgründen und im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen. Wir bitten um Verständnis.
Unser Fokus liegt auf dem Schutz und der Unterstützung der betroffenen jungen Menschen. Unabhängig vom Verfahren arbeiten wir kontinuierlich daran, Kinderschutz, Transparenz und Aufarbeitung weiter zu stärken.
Es gab Meldungen zu grenzüberschreitendem Verhalten des damaligen Mitarbeiters. Diese wurden damals gemäß der standardisierten Meldeverfahren weitergeleitet. Auch diese Meldungen werden aktuell nochmal überprüft. Wir werden zudem aktive Schritte setzen, um herauszufinden, ob es darüber hinaus weitere Betroffene gab.
Fragen zu Stübing
Eine Frau, die in den 90er-Jahren im SOS-Kinderdorf Stübing betreut wurde, berichtet von gewaltvollen Erfahrungen. Wir glauben der Betroffenen, dass sie in dieser Zeit nicht ausreichend geschützt wurde und dass ihre Hinweise offensichtlich nicht zu einer wirksamen Reaktion geführt haben. Aus heutiger Sicht ist klar: SOS-Kinderdorf hätte die Verantwortung übernehmen müssen, die gemeldeten Vorwürfe ernsthaft zu prüfen und die Kinder zu schützen.
Heute gelten klare Standards: Jeder Hinweis auf Gewalt wird dokumentiert, überprüft und extern gemeldet. Wir werden die Betroffene kontaktieren und ihr ein vertrauliches Gespräch sowie Unterstützung im Rahmen des unabhängigen Opferschutzverfahrens anbieten.
Fragen zu Altmünster
Nach Bekanntwerden der Hinweise hat SOS-Kinderdorf umgehend reagiert:
- Die aktuelle Standortleitung wurde am 16.10. vorsorglich freigestellt, um eine unabhängige und unbeeinflusste interne Prüfung zu gewährleisten. Das ist eine Standardmaßnahme und keine Vorverurteilung.
- Parallel erfolgte am 16.10. die aktive Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen, dem Unterstützung und die Teilnahme am unabhängigen Opferschutzverfahren angeboten wurden.
- Unterlagen wurden gesichert, die zuständigen Behörden informiert und eine Archivprüfung eingeleitet.
- Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs wurde Nicole Cerny, Standortleiterin in Guntramsdorf, interimistisch mit der Leitung des Standorts Altmünster betraut.
Der SOS-Kinderdorf-Leiter wurde nach Eingang der Vorwürfe umgehend freigestellt. Das ist eine Standardmaßnahme, um eine Untersuchung ohne Interessenskonflikte durchzuführen. Eine beauftragte Sonderuntersuchung ergab 1) keine akute Kindeswohlgefährdung und 2) auch keine belastbaren Hinweise auf Verfehlungen in der Vergangenheit. Im Zuge der Prüfung wurden frühere und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt. Es ergaben sich keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des aktuellen Standortleiters. Daher ist er seit Freitag, 07.11.2025, wieder im Dienst. Mit dem ehemaligen Bewohner, der die Anschuldigungen erhoben hat, sind wir im Kontakt.
Die weiteren im Zuge der Berichterstattung genannten Vorwürfe am Standort Altmünster betreffen drei historische Fälle zu zwei Beschuldigten aus dem Zeitraum 1960er bis frühe 1990er Jahre. Diese wurden im Rahmen des Opferschutzverfahrens anerkannt; es wurden Anerkennungsleistungen und Therapien zugesprochen.
Nach damaliger Aktenlage wurden bei bekanntwerdenden Vorwürfen dienstliche Konsequenzen gesetzt (bis hin zur Dienstbeendigung) und Behörden kontaktiert. Aus heutiger Sicht waren einzelne arbeitsrechtliche Schritte (z. B. einvernehmliche Trennungen) nicht ausreichend; seither wurden die arbeitsrechtlichen und kinderschutzrelevanten Standards deutlich verschärft. Heute gelten klare, verbindliche Melde- und Prüfprozesse.
Die Betreuung in Altmünster läuft geordnet weiter. Die interimistische Leitung hat Nicole Cerny übernommen.
Das SOS-Kinderdorf Altmünster wurde nach umfassender Neugestaltung im September 2024 neu eröffnet. Kinder und Jugendliche waren dabei aktiv eingebunden.
Heute werden dort 84 Kinder und Jugendliche in verschiedenen Betreuungsformen begleitet – von sozialpädagogischen Wohngruppen und Krisenwohngruppen, über Eltern-Kind-Wohnen bis zu SOS-Kinderdorf-Familien. Über 80 Mitarbeiter*innen sorgen für eine stabile Betreuung.
Mit dem Neubau wurde das Dorf bewusst geöffnet: Das Therapie- und Freizeithaus steht auch Familien aus der Region offen, und der naturnahe Spielraum kann von allen Kindern aus der Nachbarschaft genutzt werden.
Fragen zu Wien
In einer Wohngruppe in Wien gibt ein Jugendlicher im Frühjahr 2023 an, dass es zu wiederholten sexuellen Übergriffen durch einen Betreuer gekommen sei. Im Zuge der Bearbeitung und polizeilichen Ermittlungen des Falles macht ein zweiter Jugendlicher eine Aussage zu intimen Berührungen durch denselben Mitarbeiter.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde sofort gehandelt und alle relevanten externen Stellen informiert. Die Jugendlichen wurden und werden umfassend vom Team an Betreuer*innen und spezialisierten externen Beratungsstellen begleitet. Der beschuldigte Mitarbeiter wurde umgehend dienstfreigestellt. In weiteren Schritten wurde das Dienstverhältnis durch SOS-Kinderdorf beendet. Mit den Behörden haben wir eng zusammengearbeitet, um die Ermittlungen zu unterstützen.
Der pädagogische Leiter hat verschiedene Formate und Plattformen angeboten, um den schwierigen Fall im Team durch externe Stellen begleitet zu bearbeiten, darunter eine Fallsupervision und eine engmaschige Begleitung durch die Qualitätsentwicklung.
Jedoch sehen wir kritisch, dass manche Abläufe zu lange gedauert haben. Etwa dass zwischen dem Bekanntwerden des Vorfalls und der Zeugenaussage bei der Polizei viel Zeit verstrichen ist. Um solche Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden, haben wir unsere internen Abläufe und Regelungen geschärft.
Die Jugendlichen werden im Prozess weiterhin professionell vom Kinderschutzverein möwe begleitet. Ein Betroffener ist inzwischen volljährig und hat einen Platz bei einer Organisation für Erwachsenenbetreuung erhalten, der zweite Betroffene wird weiter bei SOS-Kinderdorf betreut. Beide haben weiterhin Zugang zu therapeutischer Begleitung.
Sein Dienstverhältnis wurde einvernehmlich am 11.09. beendet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen des Personen- und Datenschutzes keine weiteren Infos dazu teilen können. Generell gesprochen gibt es bei SOS-Kinderdorf strenge Richtlinien, wie mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen umzugehen ist. Mitarbeiter*innen sind dazu angehalten, jeglichen Verdachtsfall umgehend ihren Vorgesetzten zu melden.
In unserer täglichen pädagogischen Arbeit ist eine gute Vertrauensbasis wichtig. Im Rahmen der Recherchen und Aufarbeitung rund um die Vorwürfe kam es zu Auffassungsunterschieden, die eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll erscheinen ließen.
Oft sind Scham oder Schuldgefühle die Ursache, warum Opfer nicht über Vorfälle sprechen. Umso wichtiger ist es, dass unsere Mitarbeiter*innen den Kindern und Jugendlichen gegenüber aufmerksam sind und Warnzeichen erkennen. Darauf sind sie geschult. Wir sind sehr froh, dass ein betroffener Jugendlicher sich im Rahmen eines Projektes geöffnet hat und wir dadurch auf den Missstand reagieren konnten.
Es wurden weiterführende Maßnahmen, wie Weiterbildungen der Möwe z.B. zum Thema "Ich will doch meine Kolleg*innen nicht anschwärzen" für Mitarbeiter*innen initiiert.
Fragen zu Behörden
Als privater Kinder- und Jugendhilfeträger unterliegen wir der Kontrolle durch die Fachaufsicht der jeweiligen Bundesländer per Kinder- und Jugendhilfegesetz (umfassende Kontrollrechte), zusätzlich prüft die Volksanwaltschaft mit den sog. OPCAT-Kommissionen und die Bewohner*innenvertretung lt. Heimaufenthaltsgesetz.
Die Kinder- und Jugendhilfe trifft die Entscheidung, welche Kinder und Jugendlichen bei SOS-Kinderdorf aufgenommen werden und trägt die Obsorge.
Zudem wird SOS-Kinderdorf als Spendenorganisation extern kontrolliert. Qualität und Verlässlichkeit im Umgang mit Spenden und Fördermitteln zeichnet uns seit vielen Jahren aus. Das österreichische Spendengütesiegel gibt Standards vor, wie wir Spenden sammeln und verwalten. Das Siegel beruht auf strengen objektiven und überprüfbaren Kriterien. So können Spender beurteilen, ob eine Organisation ihr Vertrauen verdient. Unabhängige PrüferInnen des österreichischen Spendengütesiegel garantieren, dass die Spenden zweckmäßig eingesetzt werden. Damit hat die Öffentlichkeit und jeder Spender/Pate die Sicherheit, dass Spenden und Patenbeiträge so verwendet werden, wie dies der/die Spender/in will.