Fragen zur internationalen Zusammenarbeit
SOS-Kinderdorf ist international in einem Zusammenschluss eigenständiger Ländervereine organisiert, darunter auch SOS-Kinderdorf Österreich, als Markeninhaberin und Gründernation. Weltweit gibt es mehr als 100 Ländervereine.
Die Koordination der weltweiten Zusammenarbeit übernimmt der Dachverband „SOS-Kinderdorf International“ (KDI) mit Sitz in Wien. Die Arbeit des Dachverbandes wird über Mitgliedsbeiträge der einzelnen Ländervereine finanziert.
SOS-Kinderdorf ist eine Föderation eigenständiger Ländervereine, darunter auch SOS-Kinderdorf Österreich. Weltweit gibt es mehr als 100 Ländervereine.
Die Koordination der weltweiten Zusammenarbeit übernimmt der Dachverband „SOS-Kinderdorf International“ (KDI) mit Sitz in Wien; das Generalsekretariat ist die zentrale administrative und operative Einheit – mit regionalen Büros auf der ganzen Welt, die die Arbeit der Ländervereine koordinieren, fachlich unterstützen und die Umsetzung gemeinsamer Strategien sicherstellen.
Die Arbeit des Dachverbandes wird über Mitgliedsbeiträge der einzelnen Ländervereine finanziert. Rechte und Pflichten der Vereine sind föderal geregelt, etwa Informations- und Mitspracherechte in der Generalversammlung.
Die Generalversammlung (General Assembly) ist das höchste Entscheidungsorgan der Föderation und besteht aus Vertreter*innen aller Ländervereine. Sie setzt die strategische Richtung fest und genehmigt Richtlinien.
Der internationale Aufsichtsrat (International Board) fungiert als Aufsichtsgremium des Dachverbands. Er genehmigt etwa Budgetverteilungen und überwacht die operative Tätigkeit des Vorstands.
Der Vorstand (Executive Board) ist für die operative Leitung und die Umsetzung der Strategien verantwortlich. Er führt das Generalsekretariat.
„SOS-Kinderdörfer weltweit“ (vormals „Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V.“) ist der Name eines großen deutschen Fördervereins mit Sitz in München, der 1963 gegründet wurde. Die Hauptaufhabe des Vereins innerhalb der Föderation ist die Förderung und finanzielle Unterstützung von Projekte und Programmen von SOS-Kinderdorf auf der ganzen Welt. „SOS-Kinderdörfer weltweit“ und „SOS-Kinderdorf International“ sind somit zwei unterschiedliche Vereine auf unterschiedlichen Ebenen.
Weitere Informationen: https://www.sos-kinderdoerfer.de/informieren/ueber-uns/gremien
„SOS-Kinderdorf Österreich“ (KDÖ) ist für die Umsetzung der Arbeit und Programme innerhalb Österreichs verantwortlich. Darüber hinaus engagiert sich SOS-Kinderdorf Österreich auch international und unterstützt mit Spenden verschiedene Projekte und Programme in anderen Ländern, zum Beispiel im Rahmen humanitärer Hilfe oder über dauerhafte Spenden wie Patenschaften. Mit einzelnen Ländervereinen arbeitet SOS-Kinderdorf Österreich besonders intensiv zusammen.
Nationale Rechtspersönlichkeit, Arbeitgeberpflichten und staatliche Aufsicht liegen bei KDÖ. Internationale Rahmensetzung und Aufsicht über die Föderation erfolgen über die Gremien von KDI.
Ein eigenes Team bei SOS-Kinderdorf Österreich koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Dachverband und den anderen Ländervereinen. Der Fokus liegt dabei auf Projekten und Programmen in sogenannten Projekt- und Fokusländern. Die Vereine in diesen Ländern werden – zusätzlich zu lokalen Mitteln und Mitteln von anderen SOS-Kinderdorf-Ländervereinen – verstärkt mit öffentlichen und privaten Mitteln aus Österreich unterstützt. SOS-Kinderdorf Österreich arbeitet mit diesen Vereinen auch inhaltlich eng zusammen. Das bedeutet, dass SOS-Kinderdorf Österreich gemeinsam mit den Vereinen vor Ort Programme entwickelt, die auf den jeweiligen lokalen Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien und der Expertise der Mitarbeiter*innen vor Ort basieren. Die Umsetzung dieser Programme erfolgt durch die lokalen Teams. SOS-Kinderdorf Österreich begleitet die Zusammenarbeit fachlich, übernimmt Monitoring und Evaluation und stellt sicher, dass die vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten werden.
Weitere Informationen: https://www.sos-kinderdorf.at/so-hilft-sos/internationale-programme
Am 23. Oktober 2025 hat der internationale Aufsichtsrat der Föderation beschlossen, den Länderverein SOS-Kinderdorf Österreich vorläufig zu suspendieren. Eine Suspendierung betrifft Mitgliedschaftsrechte innerhalb der Föderation, zum Beispiel Teilnahme- und Stimmrechte in Gremien. Nationale Rechtspersönlichkeit, laufende Verträge, Arbeitgeberverantwortung in Österreich und staatliche Aufsicht bleiben davon unberührt.
Um als internationale Organisation auch für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, wird seit einiger Zeit an grundlegenden Veränderungen im Dachverband, SOS-Kinderdorf International, gearbeitet. Mit der Umstrukturierung gingen bereits personelle Veränderungen einher. Aktuell ist ein weiterer Stellenabbau bei SOS-Kinderdorf International in Umsetzung. SOS-Kinderdorf Österreich ist als unabhängige Mitgliedsorganisation vom Stellenabbau nicht betroffen.
Die Maßnahmen betreffen ausschließlich die administrative Arbeit des Dachverbandes von SOS-Kinderdorf mit dem Ziel, die nationalen Ländervereine in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.
Die direkte Betreuung von Kindern und Jugendlichen erfolgt in den Ländervereinen, wie etwa auch in Österreich. Die Ländervereine sind von den personellen Veränderungen nicht betroffen.
Für die von SOS-Kinderdorf Österreich betreuten Kinder und Jugendlichen in Österreich können wir die Kontinuität und Qualität der Betreuung zusichern. Unsere Programme und Angebote in Österreich arbeiten unverändert weiter. Das Wohl der Kinder ist und bleibt unsere oberste Priorität.
Nach den bekannt gewordenen Vorwürfen gegenüber Hermann Gmeiner hat der Internationale Vorstand von SOS Children’s Villages Empfehlungen beschlossen, wie künftig mit Namen in der Organisation umgegangen werden soll. Zentrale Empfehlung ist, den Namen Hermann Gmeiner zeitnah von Einrichtungen und Programmen in Trägerschaft von SOS Children’s Villages zu entfernen. Gleichzeitig soll die Organisation klar über ihre heutigen Werte und Verantwortungsprinzipien definiert werden, nicht über eine einzelne Person. Die empfohlenen Grundsätze sind kurz gefasst: Benennungen nach Personen aus der Organisation sollen künftig grundsätzlich vermieden werden. Wenn Benennungen nötig sind, sollen neutrale, organisationsbezogene Bezeichnungen verwendet werden. Namen politischer oder religiöser Führungspersonen sollen vermieden werden. Namensrechte sollen nur in klar begründeten Ausnahmefällen vergeben werden, mit transparenten Kriterien, zeitlicher Befristung und der Möglichkeit, diese bei Nichterfüllung von Zusagen oder bei Reputationsrisiken zu widerrufen.