Mit dem 18. Lebensjahr endet die Betreuung und Finanzierung durch SOS-Kinderdorf. In Ausnahmefällen, kann bei Bedarf eine Verlängerung beim Fonds Soziales Wien beantragt werden. Erfolg eine Bewilligung, kann die Betreuung auch nach dem 18. Geburtstag weitergeführt werden.
Endet die Betreuung, bedeutet das nicht automatisch, dass der Jugendliche die Familie sofort verlassen muss. Ein weiteres Zusammenleben ist individuelle Entscheidung und Vereinbarungssache zwischen der Gastfamilie und dem jungen Flüchtling. Ziel ist es, die Jugendlichen auf dem Weg in die Selbstständigkeit so gut wie möglich zu unterstützen.