Häufig gestellte Fragen: Gastfamilien Wien

Nach der Bewerbung und einem umfangreichen Erstgespräch mit SOS-Kinderdorf folgt die Prüfung der Eignung als Gastfamilie durch die MAG 11, Amt für Jugend und Familie. Gibt es von dieser Seite keine Einwände, kann die Vermittlung zwischen Jugendlichem und Gastfamilie beginnen:
SOS-Kinderdorf trifft unter Berücksichtigung der Eigenschaften und Interessen der Gastfamilie sowie des Jugendlichen eine Auswahl und organisiert das erste Kennenlernen, weitere Treffen sowie Besuche in der Familie. Gibt es von beiden Seiten den Wunsch eines Zusammenlebens, kommt es zur Aufnahme des Jugendlichen in der Gastfamilie. In einem Betreuungsvertrag zwischen der Gastfamilie und SOS-Kinderdorf sind alle Details über die Anforderungen an die Betreuung festgelegt.

Im Rahmen der Eignungsfeststellung wird von der MAG 11 ein Hausbesuch, ein sozialarbeiterisches Gespräch und eine Überprüfung der finanziellen Selbsterhaltungsfähigkeit sowie der Strafregisterauszüge durchgeführt.

Unser Ziel ist, dass eine fixe Aufnahme des Jugendlichen in der Gastfamilie innerhalb von zwei Wochen ab dem ersten Kennenlernen erfolgt. In jedem Fall wird auf spezielle individuelle Bedürfnisse eingegangen. Um die Hoffnungen und Erwartungen der Jugendlichen nicht unnötig lange zu strapazieren, sollte der Prozess in diesem Zeitrahmen abgeschlossen werden.

Die PädagogInnen von SOS-Kinderdorf organisieren und betreuen das Kennenlernen zwischen Gastfamilie und Jugendlichem. Danach erfolgt die Betreuung in Form regelmäßiger Hausbesuche und telefonischer Kontakte. Gemeinsam mit dem Jugendlichen und der Gastfamilie erstellen die PädagogInnen von SOS-Kinderdorf einen Betreuungsplan mit Betreuungszielen.
Zusätzlich unterstützt SOS-Kinderdorf im Asylverfahren, organisiert Dolmetscher und therapeutische Unterstützung durch das eigene Ambulatorium für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eine wichtige Funktion übernimmt SOS-Kinderdorf auch im Krisenmanagement. (siehe Frage 12) SOS-Kinderdorf bietet darüber hinaus Fortbildungsprogramme und Vernetzungstreffen an.

Pro Jahr sind drei dreistündige Fortbildungsveranstaltungen aus pädagogischen Themenbereichen verpflichtend. Mindestens eine Person aus der Gastfamilie muss daran teilnehmen. Empfehlenswert ist, dass beide Gastelternteile Fortbildungsveranstaltungen absolvieren. Die Fortbildungsveranstaltungen werden von SOS-Kinderdorf angeboten. Bei Interesse besteht auch die Möglichkeit, mehr als drei Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr zu besuchen. 

Ja, diese Möglichkeit besteht. In diesem Fall bitten wir Sie, bei Kontaktaufnahme mit SOS-Kinderdorf alle verfügbaren Informationen über den Jugendlichen zu übermitteln.

Die Obsorge liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gasteltern übernehmen eine Vertretungsbefugnis für Pflege- und Erziehung.

Das Gastelterngeld beträgt monatlich 700 Euro bis 15 Jahre und 753 Euro ab 15 Jahren und deckt sämtliche Aufwendungen in der Gastfamilie ab. Monatlich werden vom Gastelterngeld 40 Euro für Taschengeld sowie 30 Euro für Bekleidungs- und Schulgeld abgezogen. Diese Beträge werden von SOS-Kinderdorf gesondert ausbezahlt.

Zusätzliche Ausgaben für Bildungsleistungen können bis zu einer Gesamtsumme von 1.326 Euro für die gesamte Betreuungszeit abgerechnet werden. Kosten, die im Rahmen der Gesundheitsversorgung beispielsweise für Brillen, Zahnspangen oder Therapien entstehen, können nach Genehmigung durch den Fonds Soziales Wien ebenfalls von SOS-Kinderdorf übernommen werden.

Dies bedeutet nicht automatisch eine sofortige Familienzusammenführung. Voraussetzung dafür ist eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse der leiblichen Eltern. Dafür ist oftmals längere Zeit erforderlich. Ein regelmäßiger Kontakt mit und Besuche bei den leiblichen Eltern sind – so wie für alle Kinder und Jugendlichen – auch für jugendliche Flüchtlinge sehr wichtig.

Im Falle von Problemen biete SOS-Kinderdorf vielfältige Hilfestellungen, wie Gesprächen oder therapeutische Maßnahmen an. In Krisenfällen besteht je nach freien Ressourcen auch die Möglichkeit einer vorrübergehenden Aufnahme in einer Einrichtung von SOS-Kinderdorf.

Ob ein jugendlicher Flüchtling mit seiner Familie einen Urlaub verbringen kann, ist vom aktuellen Status im Asylverfahren abhängig. Bei offenem Verfahren sind Reisen ins Ausland nicht möglich. Sollte Ihre Familie dennoch einen Urlaubsaufenthalt im Ausland planen, gibt es für Jugendliche ab 16 Jahren die Möglichkeit, während dieser Zeit in einem Angebot von SOS-Kinderdorf betreut zu werden.

Mit dem 18. Lebensjahr endet die Betreuung und Finanzierung durch SOS-Kinderdorf. In Ausnahmefällen, kann bei Bedarf eine Verlängerung beim Fonds Soziales Wien beantragt werden. Erfolg eine Bewilligung, kann die Betreuung auch nach dem 18. Geburtstag weitergeführt werden.
Endet die Betreuung, bedeutet das nicht automatisch, dass der Jugendliche die Familie sofort verlassen muss. Ein weiteres Zusammenleben ist individuelle Entscheidung und Vereinbarungssache zwischen der Gastfamilie und dem jungen Flüchtling. Ziel ist es, die Jugendlichen auf dem Weg in die Selbstständigkeit so gut wie möglich zu unterstützen.