Rahmenbedingungen
Welche Voraussetzungen müssen Bereitschaftspflegepersonen erfüllen?
Bereitschaftspflegepersonen werden im Vorfeld von der Kinder- und Jugendhilfe auf ihre Eignung geprüft. Einige wichtige Voraussetzungen dafür sind:
- Psychische Stabilität, Belastbarkeit und Ausgeglichenheit
- Einfühlungsvermögen, Offenheit und Toleranz (auch den leiblichen Eltern gegenüber)
- Verständnis für Kinder in besonderen Lebenssituationen
- Wunsch nach Zusammenleben mit Kind
- Zeitliche Flexibilität
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Herkunftsfamilie
- Ausreichend Platz im Wohnumfeld und Zeit für das Kind / die Kinder
- Zustimmung und Unterstützung aus dem eigenen sozialen Umfeld
- Nicht mehr als vier Kinder unter 14 Jahren im Haushalt
- Gesichertes Einkommensverhältnis (unabhängig von der Vergütung für Bereitschaftspflege)
- Keine lebensverkürzenden Krankheiten oder psychischen Einschränkungen
- Tadelloser Leumund
Welche Ausbildung braucht es für die Bereitschaftspflege?
Es braucht keine spezielle Ausbildung, um Bereitschaftspflegeperson zu werden. Interessierte Personen werden von der Kinder- und Jugendhilfe nach ihrer Bewerbung auf ihre Eignung geprüft und durchlaufen einen insgesamt 14-tägigen Workshop zur Vorbereitung und Schulung.
Anschließend erfolgt ein weiterer Workshop durch SOS-Kinderdorf zu den Themen Krise und Krisenaufnahme. Die Tätigkeit an sich umfasst außerdem Fortbildungen und Supervision.
Wie viel Geld erhalten Bereitschaftspflegepersonen?
Bereitschaftspflegepersonen sind pro Kind mit 15 Wochenstunden bei SOS Kinderdorf angestellt und erhalten derzeit rund 1.200 Euro brutto monatlich als Gehalt für diese Anstellung. Betreuen sie zwei Kinder, sind sie mit 30 Stunden angestellt.
Das Beschäftigungsverhältnis besteht unabhängig davon, ob gerade ein Kind in der Familie aufgenommen ist und umfasst Fortbildungen, Supervisionen sowie den sozialpädagogischen Mehraufwand in Krisensituationen, die ständige Erreichbarkeit und Bereitschaft, jederzeit ein Kind aufzunehmen.
Dazu kommen derzeit rund 1.560 Euro Pflegegeld für die Betreuung, Versorgung und Begleitung der Kinder. Es beinhaltet Unterhalt, Erziehungsaufwand, erhöhtes Pflegekindergeld und einen Zuschlag für Mehraufwand. Der Ankauf von Babykleidung, -nahrung und ähnlichem wird von diesem Geld abgegolten.