Kann ich Anlassspenden von der Steuer absetzen?
Ja, auch zu besonderen Anlässen gesammelte Spenden können wie gewohnt von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Variante können Sie oder Ihre Gäste die Spende bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Dazu braucht es auch keine Zuwendungsbestätigung, denn die Beiträge werden von uns automatisch ans Finanzamt weitergeleitet, sofern Sie sich für die automatische Spendendatenweitergabe anmelden.
Spendenbescheinigung
Die Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung ist ein Dokument, dass Ihnen dazu dienen soll, Ihre Spendenbeiträge nachzuvollziehen. Wie gesagt: Um Ihre Spenden steuerlich abzusetzen brauchen Sie diese Bestätigung nicht.
Dafür müssen Sie sich lediglich für die automatische Spendendatenweitergabe an das Finanzamt anmelden. Dann werden alle Beträge, die über Ihre persönliche PSN-Nummer eingegangen sind, bis zum 28.02. des Folgejahres von uns weitergeleitet und automatisch geltend gemacht.
Im Februar bekommen Sie die Spendenbestätigung zugesendet, damit Sie sich einen Überblick über Ihre Zuwendungen verschaffen können.
Für weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit können Sie uns gerne kontaktieren, oder auf unserer Webseite nachlesen.