Fragen zu strafrechtlicher Klärung von Sachverhalten
Hat SOS-Kinderdorf auch die Langfassung des ISC-Berichts vorliegen?
Nein. SOS-Kinderdorf Österreich hat die Langfassung des ISC-Berichts mit 991 Seiten nicht vorliegen. Wir hatten lediglich zeitlich begrenzte Einsicht in ausgewählte, für den sogenannten Spenderfall relevante Auszüge.
Um die Verantwortung bestmöglich wahrnehmen zu können, hat die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf Österreich am Freitag, 14.11.2025 bei SOS Children’s Villages International ein formelles Ansuchen eingebracht, um Einsicht in die Langfassung des ISC-Berichts zu erhalten. Sofern uns die Langfassung zugänglich gemacht wird und dies rechtlich zulässig ist, werden wir eine rechtliche Prüfung vornehmen und mit den zuständigen Staatsanwaltschaften eng kooperieren.
Im Oktober 2025 haben wir ausdrücklich dazu aufgerufen, Hinweise und Meldungen einzubringen. Für uns ist zentral: Aufarbeitung umfasst auch die strafrechtliche Klärung von Sachverhalten. Wenn Hinweise und Anzeigen eingehen, ist es richtig und notwendig, dass die zuständigen Behörden diese konsequent prüfen und bearbeiten.
Die Ermittlungen liegen ausschließlich bei den zuständigen Behörden. Zu laufenden Ermittlungen, Verfahrenszahlen, Rollen einzelner Personen oder möglichen Ermittlungsschritten der Polizei können wir keine Auskünfte geben.
Wir unterstützen die Behörden im Rahmen unserer Möglichkeiten und der rechtlichen Vorgaben.
Medien berichten von einer hohen Anzahl an Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Zusammenhang mit SOS-Kinderdorf. Warum steigen die Meldungen und Anzeigen jetzt so stark an? (Stand 16.02.2026)
Im Oktober 2025 haben wir ausdrücklich dazu aufgerufen, Hinweise und Meldungen einzubringen. Dass Hinweise aufgegriffen und geprüft werden, zeigt: Meldungen werden ernst genommen und Aufarbeitung läuft. Hinweise gehen zudem über verschiedene Wege ein und erreichen gegebenenfalls auch direkt die Strafverfolgungsbehörden.
Heißt eine hohe Zahl an Ermittlungsverfahren und angezeigten Personen, dass sich die Vorwürfe bestätigt haben?
Nein. Ermittlungszahlen sind Momentaufnahmen und sagen nichts über die Schuld einer Person aus. Zuständig für Einordnung, Verfahrensstand und Ergebnisse sind ausschließlich die Behörden, die einen Sachverhalt objektiv ermitteln. Bei großen Komplexen wird typischerweise nach Beschuldigten, Tatvorwürfen, Zeiträumen und örtlichen Zuständigkeiten getrennt. Dadurch entstehen mehrere Ermittlungsverfahren parallel. Jeder Hinweis muss geprüft werden. Wenn es einen sachlichen Zusammenhang gibt, können Ermittlungen auch gemeinsam geführt werden. Dies ist immer die Entscheidung der Behörde.
Betreffen die Ermittlungen ausschließlich aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende von SOS-Kinderdorf.
Nach unserem Kenntnisstand betreffen Ermittlungen unterschiedliche Personengruppen. Laufende Akteneinsicht gibt es nur dort, wo SOS-Kinderdorf selbst Verfahrenspartei ist. Zu Rollen einzelner Personen und zu laufenden Ermittlungen geben wir keine Auskünfte.