Fragen zum Missbrauch durch einen Großspender
Ein österreichischer Spender hatte in den Jahren 2010 – 2014 in einem SOS-Kinderdorf in Nepal mehrere Burschen sexuell missbraucht. Weitere Untersuchungen haben gezeigt, dass es auch in Österreich zu Gefährdung von Kindern und Kinderschutzverletzungen durch diesen Spender gekommen ist.
Wir waren und sind zutiefst betroffen über diese Ereignisse und ganz besonders über die Erkenntnis, dass der Schutz der Kinder nicht immer an erster Stelle gestanden ist und die Interessen des Spenders zum Teil auf Kosten der Kinder gingen.
Als Reaktion auf die Untersuchungen wurden personelle wie strukturelle Konsequenzen gezogen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Fall einer weiteren Aufklärung bedarf. Insbesondere rund um Verantwortungsfragen der damaligen Führungsriege, allen voran dem damaligen Präsidenten Helmut Kutin. Dies ist nun Teil der Arbeit der Reformkommission.
2013/2014 wurden Fälle sexualisierter Gewalt im Umfeld eines Großspenders gegenüber Kindern bekannt, die in Projekten von SOS-Kinderdorf betreut wurden. Diese Vorfälle sind dokumentiert und werden als solche benannt. SOS-Kinderdorf hat die Aufarbeitung eingeleitet und bereits personelle wie strukturelle Konsequenzen gezogen. Zugleich bedarf der Fall weiterer Aufklärung: Die Frage nach Verantwortung – einschließlich der Klärung, wer wann von welchen Vorkommnissen wusste – ist Teil der Arbeit der unabhängigen Reformkommission. Alle relevanten Unterlagen werden der Kommission vollständig übergeben; ihr Auftrag ist es, Vorfälle lückenlos aufzuarbeiten, Verantwortlichkeiten zu klären und Reformempfehlungen vorzulegen.
Es gilt unverändert: Aufarbeitung betrifft ausnahmslos alle – unabhängig von Rolle, Funktion, Verdiensten, Zeitraum, Einfluss oder Symbolkraft. Niemand steht über dem Prinzip der Verantwortung.
Heute ist Kinderschutz oberstes Organisationsprinzip. Jeder Kontakt mit Kindern – durch Mitarbeitende, Partner*innen oder externe Personen – unterliegt verbindlichen Standards, Meldewegen und Kontrollmechanismen, um Risiken konsequent zu minimieren.
Es gab eine Stiftung in Liechtenstein, über die Spenden des Großspenders abgewickelt wurden. Zeitweise waren auch frühere Funktionäre von SOS-Kinderdorf als Stiftungsräte in dieser Stiftung tätig. Das kann in Einzelfällen sinnvoll sein, wenn eine Stiftung ausschließlich SOS-Kinderdorf begünstigt, ist aber nicht die Regel und wird sorgfältig abgewogen.
Die Zuwendungen des Großspenders wurden über die Stiftung direkt an SOS-Kinderdorf in Nepal geleitet. Dieses Vorgehen entspricht nicht den heute geltenden Standards. Spenden österreichischer Unterstützer*innen werden regulär über die offiziellen Spendenkonten von SOS-Kinderdorf Österreich abgewickelt, damit Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle gewährleistet sind. Die Gründe für die damalige Vorgehensweise konnten im Zuge interner Recherchen nicht abschließend geklärt werden. Sämtliche dazu vorhandenen Unterlagen wurden der unabhängigen Reformkommission übergeben.
Grundsätzlich prüft SOS-Kinderdorf Stiftungen wie Unternehmenspartner*innen anhand von Risikoanalysen und schaut sehr genau, ob der Zweck der Stiftung und deren Wirkungsbereiche zum Vereinszweck von SOS-Kinderdorf passen. Geldspenden ab 15.000 Euro werden ausschließlich über Banken angenommen, wodurch geldwäscherechtliche Prüfungen vorgelagert sind.
Unsere Aussendungen/Stellungnahmen/OTS
- 07.11.2025 | Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt
Die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf Österreich hat am 7.11.2025 in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Sachverhaltsdarstellung (schriftliche Mitteilung) zu den aktuellen Vorwürfen gegen Helmut Kutin samt sämtlicher derzeit vorliegender Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt.
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- 28.10.2025 | Fall um ehemaligen Großspender bedarf weiterer Aufarbeitung Recherche
SOS-Kinderdorf arbeitet den Fall rund um einen ehemaligen Großspender weiter auf. Der Fall wurde bereits bearbeitet, bedarf aber einer weiteren Aufarbeitung und wird Teil der Arbeit der unabhängigen Reformkommission sein.
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