Reformkommission

Die unabhängige Reformkommission unter Leitung von Dr.in Irmgard Griss wurde im Oktober 2025 von Geschäftsführung und Aufsichtsrat beauftragt, die bisherigen Aufarbeitungs-, Kommunikations- und Reformmaßnahmen an den Standorten Moosburg und Imst sowie in der Gesamtorganisation kritisch zu überprüfen, deren Wirksamkeit zu bewerten und Empfehlungen für weitere strukturelle, organisatorische und prozessuale Verbesserungen auszuarbeiten. Für ihre Arbeit erhielt die Kommission uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Unterlagen und führte Gespräche sowie Interviews nach eigenem Ermessen.

Der Bericht der Reformkommission wurde am 26.06.2026 an SOS-Kinderdorf übergeben. Eine erste Stellungnahme und Informationen zu den nächsten Umsetzungsschritten wird am 29.07.2026 erfolgen.

Zum Bericht der unabhängigen Reformkommission


SOS-Kinderdorf verpflichtet sich dazu, diese Empfehlungen vollumfänglich, transparent und nachvollziehbar umzusetzen. Ziel ist, Kinderschutz, Transparenz und Governance dauerhaft zu stärken.

Fragen und Antworten

Warum hat der Aufsichtsrat eine Reformkommission eingesetzt?

Die Vorfälle in den SOS-Kinderdörfern Moosburg und Imst in den Jahren 2008 bis 2021 und der Umgang damit haben schweres Leid verursacht und große Betroffenheit ausgelöst. Der Aufsichtsrat von SOS-Kinderdorf Österreich setzte daher eine unabhängige Reformkommission ein, die von den Anlassfällen Moosburg und Imst ausgeht und ihre Arbeit auf weitere Standorte und Bereiche der Organisation ausweiten kann. Ziel war eine umfassende Untersuchung und Überprüfung vergangener Aufarbeitungsprozesse und eine daraus folgende Reform der Strukturen, Abläufe und Standards.

Welche konkreten Folgen drohen für Verantwortliche, wenn Fehlverhalten bestätigt wird?

Sollte Fehlverhalten oder Vertuschung nachgewiesen werden, hat das Konsequenzen. Das reicht von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu strafrechtlicher Anzeige. Für leitende Positionen kann das auch bedeuten, dass sie ihre Funktion verlieren. Die Kommission prüft zudem, ob strukturelle Änderungen nötig sind, um Machtmissbrauch oder Pflichtverletzungen in Zukunft auszuschließen.

Wird es weitere Konsequenzen und Veränderungen in der Geschäftsführung geben?

Das Mandat der Reformkommission ist ausdrücklich, auch Verantwortlichkeiten in Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu untersuchen. Wir stellen dafür alle Unterlagen zur Verfügung und sichern vollen Zugang. So kann die Arbeit der Reformkommission ohne jeden Interessenkonflikt und mit voller Transparenz erfolgen.

Wer sind die Mitglieder der Kommission?

Am 8. Oktober 2025 hat sich die unabhängige Reformkommission zur Untersuchung der medial bekannt gewordenen Missstände an Standorten von SOS-Kinderdorf konstituiert. Die multiprofessionell zusammengesetzte Kommission wurde aus folgenden Mitgliedern gebildet:

  • Dr.in Irmgard Griss, Leitung Reformkommission, Juristin, ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs
  • Michael Kerschenbauer, Selbstvertretung Care Leaver*innen, Studium der Erziehungs- und Bildungswissenschaften
  • Dipl.-Ing. Christian Purrer, Wirtschaftsexperte, CEO-Erfahrung
  • Veronika Reidinger, Bakk., MA, Soziologin, Sozialarbeiterin, Menschenrechtsexpertin
  • Mag.a Hedwig Wölfl, Psychologin und Psychotherapeutin, Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation die möwe, Kinderschutzexpertin

Im Sinne der Partizipation war es der Kommission wichtig, mit Michael Kerschenbauer die Perspektive eines Selbstvertretungsvereins und damit wertvolles Erfahrungswissen aus der Fremdunterbringung unmittelbar einzubringen. Zur organisatorischen Unterstützung wurde Mag.a Karoline Oberhofer, Juristin, mit der Leitung der Koordinierungsstelle betraut.

Um die volle Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollte kein Aufsichtsratsmitglied Teil der Kommission sein.

Wie sah die Arbeit konkret aus?

  • Keine Aufsichtsratsmitglieder in der Reformkommission – volle Unabhängigkeit
  • Erweiterung auf fünf externe Expert*innen
    Dr.in Irmgard Griss (Leitung Reformkommission, Juristin, ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs), Michael Kerschenbauer (Selbstvertretung Care Leaver*innen, Studium der Erziehungs- und Bildungswissenschaften), Dipl.-Ing. Christian Purrer (Wirtschaftsexperte, CEO-Erfahrung), Veronika Reidinger, Bakk., MA (Soziologin, Sozialarbeiterin, Menschenrechtsexpertin),  Mag.a Hedwig Wölfl (Psychologin und Psychotherapeutin, Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation die möwe, Kinderschutzexpertin). Zur organisatorischen Unterstützung wurde Mag.a Karoline Oberhofer (Juristin) mit der Leitung der Koordinierungsstelle betraut.
  • Reformkommission berichtet an Aufsichtsrat (Reformausschuss) und dieser verantwortet die Umsetzung der Reformvorschläge in der Organisation
  • Geschäftsführung stellt uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen und Personen sicher
  • Ergebnisse werden veröffentlicht – unter Wahrung des Opferschutzes

Wie wurde die Unabhängigkeit der Kommission gewährleistet?

Die Kommission garantierte transparentes Arbeiten, wurde von externen Expert*Innen geprägt und veröffentlichte ihre Ergebnisse selbstständig auf ihrer Website. Durch eine externe Moderation und Organisation wurde der Prozess zusätzlich abgesichert.

Was war der Auftrag und der Zeitplan?

Die Kommission hatte den Auftrag, ausgehend von den Standorten Moosburg und Imst auch weitere Standorte in ihre Evaluierung miteinzubeziehen. Die konstituierende Kommissionssitzung fand am 8.10.2025 statt. Parallel dazu setzt SOS-Kinderdorf Sofortmaßnahmen im Bereich Kinderschutz, Compliance und Transparenz um. Die Ergebnisse der Reformkommission wurden am 26.06.2026 in Form eines Berichts an SOS-Kinderdorf übergeben.

Die Reformkommission knüpfte auch an frühere Aufarbeitungen an – etwa die Studie von Horst Schreiber 2014 und die Klasnic-Kommission 2022 auf internationaler Ebene. Wie sich im Herbst 2025 zeigte, gab es offensichtlich weiteren Verbesserungs- und Handlungsbedarf – deshalb ging SOS-Kinderdorf mit der Reformkommission den nächsten Schritt: Die Kommission sollte prüfen, ob Governance, Kinderschutz, Aufsichtsratsstrukturen, Berichtspflichten und Transparenzstandards ausreichen oder verändert werden müssen.

Welche Themen wurden besonders untersucht?

  • Aufarbeitung der Vorfälle in Moosburg, Imst und anderen Standorten im Ermessen der Kommission.
  • Umgang mit Studien, Meldewegen und Transparenz (Frage der Vertuschung).
  • Strukturelle Risikofaktoren: Machtkonzentration, fehlende externe Kontrolle, unklare Verantwortlichkeiten.
  • Verhältnis von Opferschutz und Markenschutz – klare Priorisierung von Opferschutz in allen Prozessen.

Welche weitere Verdachtsfälle (z. B. in Seekirchen, Salzburg) wurden in den Kommissionsauftrag integriert?

Neben den untersuchten Vorfällen in Moosburg und Imst gab es seit Herbst 2025 weitere Untersuchungen, etwa in Seekirchen. Diese Fälle wurden im Ermessen der Kommission in die Arbeit der Reformkommission aufgenommen. Parallel dazu arbeitete SOS-Kinderdorf eng mit den Behörden zusammen. Alle Informationen, wurden unverzüglich an Staatsanwaltschaft und Kinder- und Jugendhilfe weitergegeben.

Wie stellte die Reformkommission sicher, dass die Perspektive Betroffener einfließt?

In der Reformkommission arbeitete ein Vertreter der Care-Leaver-Selbstvertretung mit: Michael Kerschenbauer. Er brachte das Erfahrungswissen aus der Fremdunterbringung direkt in die Beratungen und Entscheidungen der Kommission ein.

Wie wurde die Kommission mit laufenden Ermittlungen (Staatsanwaltschaft) verzahnt – besonders bei Fällen, die schon im Verfahren sind?

Die Kommission arbeitete unabhängig, stimmte sich aber eng mit den zuständigen Behörden ab. Die Kommission selbst sollte keine Ermittlungsbehörde ersetzen, sondern die Aufarbeitung auf struktureller und organisatorischer Ebene ergänzen.

Wie wird sichergestellt, dass Datenschutz und Schutz von sensiblen Fällen gewährleistet sind?

Der Schutz der Betroffenen hat oberste Priorität. Alle Daten wurden anonymisiert und nur in einer Form veröffentlicht, die Rückschlüsse auf einzelne Personen verhindert. Zugriff auf sensible Akten hatten ausschließlich die beauftragten Expert*innen. Veröffentlichungen erfolgten stets mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte und die seelische Gesundheit der Betroffenen.

Wie stand es um die Verschwiegenheitspflicht für Mitarbeiter*innen von SOS-Kinderdorf?

Im Rahmen der Arbeit der unabhängigen Reformkommission wurden alle (aktuellen und ehemaligen) Mitarbeiter*innen von der standardmäßigen Verschwiegenheitsverpflichtung, die in ihren Arbeitsverträgen verankert ist, entbunden. Damit wurde sichergestellt, dass jede*r, der*die einen Beitrag zur Aufklärung leisten konnte, dies ohne rechtliche Einschränkungen tun durfte.

Diese Entbindung galt ausschließlich für die Kommunikation mit der Reformkommission. Sie diente der vollständigen Transparenz und einer unabhängigen, lückenlosen Untersuchung.

Die Reformkommission arbeitete unabhängig. SOS Kinderdorf erfuhr nicht, wer der Kommission Informationen zur Verfügung gestellt hat. Der Schutz der beteiligten Personen – insbesondere von Betroffenen und Mitarbeitenden – hatte oberste Priorität.

Damit schaffte SOS-Kinderdorf die Voraussetzung für eine offene, ehrliche und vertrauensvolle Aufarbeitung – ohne Angst vor Konsequenzen und unter voller Wahrung des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechts.


Ist die Reformkommission ein Versuch, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen?

Die Reformkommission ist kein Kommunikationsinstrument, sondern ein Instrument der Aufarbeitung. Vertrauen zurückzugewinnen ist nicht ihr Zweck, sondern kann höchstens eine Folge sein, wenn SOS-Kinderdorf die Erkenntnisse ernst nimmt und daraus konkrete Konsequenzen ziehen. 

Warum dauert die Umsetzung der Empfehlungen so lange?

Der Bericht ist sehr umfangreich und beinhaltet zahlreiche Themen und Empfehlungen. Unser Anspruch ist nicht, möglichst schnell zu reagieren, sondern wirksam. Wir wollen Maßnahmen entwickeln, die nachhaltig wirken und den Schutz von Kindern und Jugendlichen tatsächlich verbessern. 

Bedeutet der Bericht, dass die bisherigen Reformen nicht ausreichend waren?

Die vergangenen Jahre und Monate haben bereits zu zahlreichen Veränderungen geführt. Dass dennoch weiterer Handlungsbedarf besteht, ist einer der Gründe für die Einsetzung der Reformkommission. Wir verstehen Aufarbeitung nicht als abgeschlossenen Prozess, sondern als kontinuierliche Aufgabe. 

Warum sollte man den Ergebnissen der Reformkommission vertrauen?

Die Kommission hat unabhängig gearbeitet und uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen, Dokumentationen und Gesprächspartner*innen erhalten. Ihre Empfehlungen beruhen auf einer umfassenden Untersuchung und wurden auf ihrer Website veröffentlicht. 

Welche Konsequenzen hätte es, wenn Empfehlungen der Reformkommission nicht umgesetzt werden?

Der Bericht schafft eine klare Erwartungshaltung gegenüber der Organisation. Unser Anspruch ist es, die Empfehlungen ernsthaft zu prüfen und nachvollziehbar zu begründen, wie wir mit ihnen umgehen. 

Unsere Aussendungen/Stellungnahmen/OTS
  • 26.06.2026 | SOS-Kinderdorf erhält Bericht der unabhängigen Reformkommission
    SOS-Kinderdorf Österreich dankt allen Beteiligten für die intensive Arbeit. Stellungnahme und erste Umsetzungsschritte am 29. Juli 2026
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    Professionelle Betreuung heute. Lückenlose Aufarbeitung historischer Fälle. Neuaufstellung mit unabhängiger Reformkommission.
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    SOS-Kinderdorf stärkt Unabhängigkeit der Reformkommission – Erweiterung auf fünf externe Expert*innen
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