Fragen zu Moosburg und Imst

Die Vorfälle in Moosburg und Imst haben schweres Leid verursacht und waren Ausgangspunkt für umfassende Aufarbeitung und Reform. An beiden Standorten wurden ab 2020 externe Untersuchungen durchgeführt, die die Geschehnisse, Strukturen und Verantwortlichkeiten umfassend aufarbeiteten und konkrete Maßnahmenempfehlungen ableiteten. In den Folgejahren wurden beide Standorte neu aufgestellt – mit neuen Leitungsteams, kleineren Betreuungseinheiten und klaren pädagogischen Strukturen. Externe Prüfungen, engmaschige Behördenkontrollen und regelmäßige Audits sichern heute Qualität und Kinderschutz.

Fragen zu Moosburg

Im SOS-Kinderdorf Moosburg kam es zu massiven Kinderschutz-Verletzungen. Um im Zuge der Aufarbeitung ab 2020 die Strukturen und Entwicklungen in Moosburg aus einem externen Blickwinkel zu analysieren, wurde eine externe Begleitung hinzugezogen. Elli Scambor und Hubert Steger vom Institut für Männer- und Geschlechterforschung haben diese Studie umgesetzt. Sie diente der internen Analyse und eine externe Veröffentlichung war nicht das Ziel . Die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie wurden mit den Führungskräften am Standort geteilt und sind in umfassende Maßnahmen zur Weiterentwicklung am Standort eingeflossen.

Ja. Die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf war bereits vor der Studie über die drei genannten Fälle informiert, hat die Studie mit in Auftrag gegeben und war in gesetzte Maßnahmen involviert. 

Die Studien waren ursprünglich als interne Instrumente der Aufarbeitung gedacht. Alle Unterlagen wurden mittlerweile den zuständigen Behörden übergeben.

Rückblickend war es ein Fehler, dass die Organisation damals nicht für ausreichende Transparenz gesorgt hat, in zweifacher Hinsicht: Erstens hätten die Studien umgehend an die Behörden übergeben werden müssen. Zweitens hätte die Öffentlichkeit klarer über die Ergebnisse und die daraus gesetzten Maßnahmen informiert werden sollen.

Die Reformkommission stellt nun sicher, dass künftig vollständige Transparenz gilt und alle relevanten Erkenntnisse öffentlich nachvollziehbar gemacht werden – unter Wahrung des Opferschutzes.

Im Zuge der Aufarbeitung rund um den Dezember 2022 wurde die Studie mit dem Land Kärnten geteilt. Die Studie hätte früher und umfassender geteilt werden müssen. Das war ein Versäumnis. Die vollständige Übermittlung an die zuständigen Stellen ist sichergestellt, wir haben die Studie letzte Woche nochmals an das Land Kärnten übermittelt; intern wurden Verteilung, Dokumentation und Follow-up-Prozesse standardisiert.

Alle drei Fälle wurden an die Kinder- und Jugendhilfe gemeldet und staatsanwaltschaftlich bearbeitet. Zum Erscheinungsdatum der Studie waren alle staatsanwaltschaftlichen Verfahren bereits niedergelegt.

Die Situation am Standort und die damit verbundenen Personalentscheidungen im Jahr 2020 waren Anlass, die Strukturen und Arbeitsabläufe genau zu durchleuchten und zu verbessern. Es ist gelungen, eine neue Leitungsstruktur zu entwickeln, die mit Jänner 2021 in Kraft getreten ist. Es wurden außerdem noch passgenauere Betreuungsformen für die Kinder und Jugendlichen konzipiert. So wurden etwa Kleingruppen geschaffen, in denen Kinder, die besonders viel Aufmerksamkeit und Unterstützung brauchen, individuell intensiv betreut werden. Wir haben auch die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur optimiert: Wohngruppen sind entsprechend der Bedürfnisse der Bewohner*innen am Standort umgezogen - das Zusammenleben und –arbeiten wurde verbessert. 

  • In zwei Fällen erfolgte eine Nachmeldung an die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärnten.
  • Es wurde eine Vertrauensperson der Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten installiert, die seitdem einmal pro Monat am Standort ist.
  • Es gab Dienstanweisungen und Schulungen.
  • Es wurden ein Gewaltschutz- sowie ein Sexualpädagogisches Konzept erstellt.
  • Mit „Daarwin“ wurde eine Dokumentationssoftware in allen Angeboten von SOS-Kinderdorf in Kärnten installiert.
  • SOS-Kinderdorf hat sich von Führungskräften und einer*m weiteren involvierten Mitarbeiter*in getrennt.
  • Eine Fachbeauftragte für Qualitätsentwicklung wurde am Standort angestellt.
  • Es wurde eine neue Leitungsstruktur mit flachen Hierarchien entwickelt, die mit Jänner 2021 in Kraft getreten ist.
  • Es gab eine Neuaufteilung der Führungsverantwortung am Standort mit verkleinerten Leitungsspannen und Fokussierung der pädagogischen Leitungsfunktion.
  • Es wurden noch passgenauere Betreuungsformen für die Kinder und Jugendlichen konzipiert. So wurden etwa Kleingruppen geschaffen, in denen Kinder, die besonders viel Aufmerksamkeit und Unterstützung brauchen, individuell intensiv betreut werden.
  • Es wurde die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur optimiert: Wohngruppen sind entsprechend der Bedürfnisse der Bewohner* innen am Standort umgezogen - das Zusammenleben und -arbeiten wurde verbessert.
  • Die gesamte Aufarbeitung hat in enger Zusammenarbeit mit unserem Auftraggeber, der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärntens, stattgefunden. Mehrere Monate lang gab es einen Aufnahmestopp im SOS-Kinderdorf Moosburg. Die Kinder- und Jugendhilfe evaluierte SOS-Kinderdorf in pädagogischen sowie in wirtschaftlichen Belangen. Im Dezember 2020 wurde der Aufnahmestopp offiziell wieder aufgehoben.

Wir können bestätigen, dass es Mitte der 2000er Jahre zu Kinderschutzverletzungen und Gewalt durch eine SOS-Kinderdorf-Mutter an von ihr betreuten Kindern gekommen ist. Das Leid, dass diese Kinder erfahren haben, macht uns betroffen und wir mussten feststellen, dass Fehler am Standort passiert sind, wir den Schutz von Kindern nicht immer lückenlos gewährleisten konnten und es in der Bearbeitung Versäumnisse gab. 

Die SOS-Kinderdorf-Mutter ist seit dem Jahr 2008 nicht mehr für SOS-Kinderdorf tätig. Ab 2008 wurden diverse Maßnahmen zur Aufarbeitung der Situation und zum Schutz der Kinder getroffen. SOS-Kinderdorf war dafür mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärnten im Austausch. 

Zu einer Anzeige kam es im Jahr 2015 als die betroffenen Kinder im Rahmen eines stationären Klinikaufenthalts ausführlich über das Geschehene berichtet haben, durch die Klinikleitung.

SOS-Kinderdorf unterliegt gesetzlich einer Mitteilungspflicht: Das heißt, bei begründetem Verdacht auf Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen muss unverzüglich eine schriftliche Meldung an die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Die Pflicht zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft liegt rechtlich bei der Kinder- und Jugendhilfe.

In der Vergangenheit wurden diese Meldewege nicht immer konsequent eingehalten – das war ein schweres Versäumnis. Heute gilt eine klare Regel: jeder Verdachtsfall geht unmittelbar an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe und – wenn notwendig – zusätzlich an die Strafverfolgungsbehörden. Damit stellen wir sicher, dass jeder Verdacht dokumentiert ist, gemeldet wird und externe Stellen sofort handeln können.

Auch hier gilt: Aus heutiger Sicht war die Vorgehensweise falsch. Wir prüfen solche Fälle nach und haben unsere arbeitsrechtlichen Standards geschärft: Bei schwerwiegenden Vorwürfen gibt es keine wohlwollenden Zeugnisse mehr, sondern konsequente Verfahren.

Die gesamte Aufarbeitung hat in enger Zusammenarbeit mit unserem Auftraggeber, der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärntens, stattgefunden. Mehrere Monate lang gab es einen Aufnahmestopp im SOS-Kinderdorf Moosburg. Die Kinder- und Jugendhilfe evaluierte SOS-Kinderdorf in pädagogischen sowie in wirtschaftlichen Belangen. Im Dezember 2020 wurde der Aufnahmestopp offiziell wieder aufgehoben.

Wir können bestätigen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter von SOS-Kinderdorf im Sommer 2016 (halb)Nacktfotos von Kindern geteilt und damit gegen Richtlinien zum Kinderschutz verstoßen. Das Dienstverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde noch im Oktober 2016 beendet. Nach interner Recherche kam zutage, dass es hier zu einem Versäumnis von Seiten SOS-Kinderdorfs gekommen war, den Fall zu melden. Rückwirkend wurde eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. SOS-Kinderdorf hat die Behörden in ihren Ermittlungen unterstützt, um zur Aufklärung beizutragen. Unseren Informationen zufolge wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Vorwürfe gegen eine ehemalige Führungskraft am Standort Moosburg sind SOS-Kinderdorf bekannt. Der Mitarbeiter wurde bei Bekanntwerden der Vorwürfe 2020 unverzüglich dienstfrei gestellt. Im Zuge der Aufarbeitung 2020 am Standort Moosburg wurde festgestellt, dass dieser führender Mitarbeiter des SOS-Kinderdorf Moosburg Richtlinien verletzt hatte. SOS-Kinderdorf hat sich im Juni 2020 von ihm getrennt. Die Kündigung des Mitarbeiters stand in keinem direkten Zusammenhang mit den gegen ihn geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Heidi Fuchs hat eine entscheidende Rolle gespielt: Sie hat Missstände benannt und die Aufarbeitung initiiert. Dafür danken wir ihr ausdrücklich.

Ihre Kritik, dass die institutionelle Auseinandersetzung nicht weit genug gegangen sei, nehmen wir sehr ernst. Wir sehen ihre Arbeit als wichtigen Auftrag, unsere Aufarbeitung noch tiefer und nachhaltiger zu verankern.

Nein. Wir stellen alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung und unterstützen die erneute Prüfung ausdrücklich und vollumfänglich. Unser Ziel ist eine vollständige und unabhängige Aufklärung.

Die Neuausrichtung des Standortes Moosburg zeigt, dass die umfangreichen Maßnahmen gegriffen haben. Seit mehr als vier Jahren arbeitet das Team in Moosburg nun bereits erfolgreich unter neuer Führung im modernisierten Setting. Die Veränderungen wurden gemeinschaftlich und unter Einbeziehung der Mitarbeiter*innen vor Ort umgesetzt.

Aktuell leben 91 Kinder und Jugendliche in Moosburg.

Als privater Kinder- und Jugendhilfeträger unterliegen wir der Kontrolle durch die Fachaufsicht der jeweiligen Bundesländer per Kinder- und Jugendhilfegesetz (umfassende Kontrollrechte), zusätzlich prüft die Volksanwaltschaft mit den sog. OPCAT-Kommissionen und die Bewohner*innenvertretung lt. Heimaufenthaltsgesetz. 

Die Kinder- und Jugendhilfe trifft die Entscheidung, welche Kinder und Jugendlichen bei SOS-Kinderdorf aufgenommen werden und trägt die Obsorge.  

Zudem wird SOS-Kinderdorf als Spendenorganisation extern kontrolliert. Qualität und Verlässlichkeit im Umgang mit Spenden und Fördermitteln zeichnet uns seit vielen Jahren aus. Das österreichische Spendengütesiegel gibt Standards vor, wie wir Spenden sammeln und verwalten. Das Siegel beruht auf strengen objektiven und überprüfbaren Kriterien. So können Spender beurteilen, ob eine Organisation ihr Vertrauen verdient. Unabhängige PrüferInnen des österreichischen Spendengütesiegel garantieren, dass die Spenden zweckmäßig eingesetzt werden. Damit hat die Öffentlichkeit und jeder Spender/Pate die Sicherheit, dass Spenden und Patenbeiträge so verwendet werden, wie dies der/die Spender/in will.   

Fragen zu Imst

Im Sommer 2021 wurden Vorwürfe zu Missstände am SOS-Kinderdorf-Standort Imst bekannt. In den Jahren 2017 bis 2020 kam es zu fünf Fällen von physischer, psychischer und sexueller Gewalt und grobem Fehlverhalten in der Leitung. Es folgte eine umfassende Aufarbeitung mit externer Unterstützung, ebenfalls vom Institut für Männer- und Geschlechterforschung.

SOS-Kinderdorf hat sich von Führungskräften getrennt und umfassende strukturelle Änderungen vorgenommen.

Die Ergebnisse dieser Aufarbeitung werden nun durch die geplante unabhängige Kommission eingehend überprüft.

Die Studie zu Imst war als internes Instrument der Aufarbeitung gedacht, nicht zur Veröffentlichung. Rückblickend war es jedoch ein Fehler, dass wir damals nicht für ausreichend Transparenz gesorgt haben – in zweifacher Hinsicht: Erstens hätte die Studie umgehend an die zuständigen Behörden übergeben werden müssen. Zweitens hätten wir die Öffentlichkeit klarer über die Ergebnisse und die daraus gesetzten Maßnahmen informieren müssen.

Für dieses Versäumnis übernehmen wir die Verantwortung. Wir haben den Fehler inzwischen korrigiert: Am 22.9.2025 haben wir die Studie der Kinder- und Jugendhilfe übermittelt. Außerdem informieren wir heute proaktiv über Maßnahmen, die wir seit 2020 gesetzt haben – und die Reformkommission wird zusätzlich für lückenlose Aufklärung und transparente Kommunikation sorgen.

In diesem Zeitraum wurden entsprechende Meldungen an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe verabsäumt. Meldewege wurden nicht eingehalten. Im Zuge der Aufarbeitung erfolgten ab November 2021 fünf Versäumnismeldungen an die Kinder- und Jugendhilfe.

Eine pädagogische Führungskraft wurde unverzüglich gekündigt. Das Dienstverhältnis mit dem damaligen Leiter wurde einvernehmlich aufgelöst. Aus heutiger Sicht war diese Vorgehensweise falsch. Bei schwerwiegenden Vorwürfen ist es erforderlich, das Dienstverhältnis unverzüglich und mit klaren, konsequenten Schritten zu beenden.

Ob diese Fälle ausreichend bearbeitet wurden und ob Übergriffe strafrechtlich behandelt wurden, ist noch nicht abschließend geklärt. Es obliegt der Fachaufsichtsbehörde der Kinder und Jugendhilfe die rechtlichen Schritte einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat eine Prüfung angekündigt. Wir stellen alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung und unterstützen die erneute Prüfung ausdrücklich und vollumfänglich. Unser Ziel ist eine vollständige und unabhängige Aufklärung.

Eine genaue Klärung der Umstände wird auch ein zentraler Teil des Auftrags der Kommission sein. 

Bis zur Untersuchung im Herbst 2021 kam es in den Jahren 2017 bis 2020 zu Fällen von physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Fehlern in der Leitung. Aus Opferschutz- und Datenschutz-Gründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine genaueren Details über die Vorfälle veröffentlichen dürfen. Der Obsorgeträger ist die Kinder- und Jugendhilfe – Details sind dort abzufragen bzw. werden dort freigegeben.

Wie auch in Moosburg wurden in Imst aufgrund der internen Aufarbeitung Konsequenzen gezogen. Heute ist der Standort sehr gut aufgestellt und arbeitet unter neuer Führung nach hohen Standards in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, der Tiroler Kinder- und Jugendhilfe.

  1. Führung & Verantwortung
    Leitungsstruktur mit klaren Zuständigkeiten und flacheren Hierarchien; regelmäßiger, strukturierter Austausch mit Arbeitnehmervertretung.
    Mehr Entscheidungskompetenz nahe an den Teams; Leitungseinsatz dort, wo Qualität und Kinderschutz es erfordern.
     
  2. Qualifikation & Professionalität
    Leitung ausschließlich mit einschlägiger pädagogischer/psychotherapeutischer Qualifikation; verbindliche Anforderungsprofile und laufende Supervision.
     
  3. Beteiligung & Feedback
    Regelmäßige, standardisierte Beteiligungs- und Austauschformate für Kinder/Jugendliche und Mitarbeitende; systematische, digitalisierte Befragungen und Beschwerdekanäle.
     
  4. Zusammenarbeit & Transparenz
    Verbindliche, engmaschige Kooperation mit Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen, Kinderschutzzentren und Therapeut:innen; dokumentierte Informations- und Meldewege.
     
  5. Prozesse & Kinderschutz
    Nachvollziehbare, mehrstufige Entscheidungen bei Wechseln im Betreuungssetting (Mehr-Augen-Prinzip, Dokumentation); kein positionsbedingter Personentausch, der Stabilität gefährdet.
     
  6. Rahmen & Infrastruktur
    Anpassungen von Infrastruktur und Abläufen an aktuelle Schutz- und Qualitätsstandards.

Um Vertrauen zurückzugewinnen, haben wir regelmäßige Beteiligungs- und Austauschformate für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in Imst eingeführt. Dabei wurde bewusst Raum geschaffen, um Erfahrungen zu teilen und zu verarbeiten. Ergänzend sorgen digitalisierte Befragungen und gut zugängliche Beschwerdekanäle dafür, dass Anliegen jederzeit eingebracht werden können und direkt in Verbesserungen einfließen. Partizipation ist inzwischen fest verankert – Mitgestaltung und Mitsprache sind zu einem selbstverständlichen Bestandteil geworden. Es gilt: Nur konsequentes Handeln kann Vertrauen schaffen.

Elli Scambor und Hubert Steger vom Institut für Männer- und Geschlechterforschung haben in ihrer Studie Parallelen an beiden Standorten Fällen festgestellt. Es gab ähnliche Muster, die zu den Missständen führten. Durch Fehlverhalten, insbesondere auch von Führungskräften, wurde Kindeswohl verletzt: zum Beispiel durch Missbrauch von Machtverhältnissen oder Verharmlosungen bei Vorfallsmeldungen und Dokumentationen.

Um solche Muster zu durchbrechen, werden wir uns als Kinderschutzorganisation weiterhin laufend selbst auf den Prüfstand stellen. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche tiefgehende Veränderungen in Hinblick auf Kinderschutz und Gewaltprävention umgesetzt. Wir sind uns dabei bewusst: Kinderschutz ist kein einmal erreichbares Ziel, sondern eine dauernde Verantwortung, an der wir stetig arbeiten. 

Die Studien waren ursprünglich als interne Instrumente der Aufarbeitung gedacht Alle Unterlagen wurden mittlerweile den zuständigen Behörden übergeben.

Rückblickend war es ein Fehler, dass die Organisation damals nicht für ausreichende Transparenz gesorgt hat – in zweifacher Hinsicht: Erstens hätten die Studien umgehend an die Behörden übergeben werden müssen. Zweitens hätte die Öffentlichkeit klarer über die Ergebnisse und die daraus gesetzten Maßnahmen informiert werden sollen.

Die Reformkommission stellt nun sicher, dass künftig vollständige Transparenz gilt und alle relevanten Erkenntnisse öffentlich nachvollziehbar gemacht werden – unter Wahrung des Opferschutzes.

Mit dieser Frage beschäftigt sich die Reformkommission, die vom Aufsichtsrat eingesetzt wurde.

Dass solche Vorfälle noch 2020 geschehen konnten, ist erschütternd. Es zeigt, dass es damals in Teilen der Organisation strukturelle Schwächen und unklare Verantwortlichkeiten gab. Meldungen wurden zu spät weitergeleitet, und Aufsichtsfunktionen haben nicht ausreichend funktioniert.

Heute ist klar: Kinderschutz hat oberste Priorität. Wir haben Strukturen geschaffen, die Fehler verhindern sollen – mit klaren Standards, verpflichtenden Schulungen, unabhängigen Ombudsstellen und einer anonymen Whistleblowing-Plattform.

Gleichzeitig wissen wir: Wo Menschen in Beziehung zueinander arbeiten, kann es immer wieder zu Grenzverletzungen oder problematischen Machtverhältnissen kommen. Entscheidend ist, dass wir dieses Spannungsfeld anerkennen – und uns verpflichten, unser Handeln laufend kritisch zu prüfen, Verantwortung zu übernehmen und Kinderschutz konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so können wir aus Fehlern lernen und Vertrauen zurückgewinnen.

Als privater Kinder- und Jugendhilfeträger unterliegen wir der Kontrolle durch die Fachaufsicht der jeweiligen Bundesländer per Kinder- und Jugendhilfegesetz (umfassende Kontrollrechte), zusätzlich prüft die Volksanwaltschaft mit den sog. OPCAT-Kommissionen und die Bewohner*innenvertretung lt. Heimaufenthaltsgesetz. 

Die Kinder- und Jugendhilfe trifft die Entscheidung, welche Kinder und Jugendlichen bei SOS-Kinderdorf aufgenommen werden und trägt die Obsorge.  

Zudem wird SOS-Kinderdorf als Spendenorganisation extern kontrolliert. Qualität und Verlässlichkeit im Umgang mit Spenden und Fördermitteln zeichnet uns seit vielen Jahren aus. Das österreichische Spendengütesiegel gibt Standards vor, wie wir Spenden sammeln und verwalten. Das Siegel beruht auf strengen objektiven und überprüfbaren Kriterien. So können Spender beurteilen, ob eine Organisation ihr Vertrauen verdient. Unabhängige PrüferInnen des österreichischen Spendengütesiegel garantieren, dass die Spenden zweckmäßig eingesetzt werden. Damit hat die Öffentlichkeit und jeder Spender/Pate die Sicherheit, dass Spenden und Patenbeiträge so verwendet werden, wie dies der/die Spender/in will.   

Unsere Aussendungen/Stellungnahmen/OTS
  • 17.09.2025 | SOS-Kinderdorf nimmt Stellung zur Falter Recherche
    Die Organisation bestätigt Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen am Standort Moosburg in den Jahren 2008-2020, weist jedoch den Vorwurf einer mangelnden Aufarbeitung zurück.
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