Fragen zu Gründerpersonen 

SOS-Kinderdorf stellt sich auch der eigenen Geschichte: Im Zuge der Aufarbeitung wurden acht historische Opferschutzfälle bekannt, die den Gründer Hermann Gmeiner betreffen. Die Organisation hat ihre Archive der unabhängigen Reformkommission vollständig geöffnet und alle relevanten Unterlagen übergeben.

Die Aufarbeitung umfasst alle Personen, Funktionen und Bereiche innerhalb der Organisation – unabhängig von Zeitraum, Position oder Symbolkraft. Niemand steht über Verantwortung.

Fragen und Antworten

Erste intern dokumentierte Hinweise auf Vorwürfe im Zusammenhang mit Hermann Gmeiner liegen zumindest seit 2013 vor – sie gingen als Meldungen von Betroffenen über die Ombuds-/Meldewege in unser Opferschutzverfahren ein (insgesamt acht dokumentierte Fälle mit Meldungen 2013–2023; die geschilderten Taten betreffen die 1950er–1980er Jahre). 

 

Diese acht Fälle wurden im Opferschutzverfahren nach der Plausibilitätsprüfung für Anerkennungs- und Unterstützungsleistung anerkannt und entschädigt (finanziell und mit Therapieeinheiten); das Opferschutzverfahren ist aber keine forensische Untersuchung

 

Heute: Zusätzlich holt die unabhängige Reformkommission derzeit weitere Hinweise ein; wir haben die Archive geöffnet und alle Unterlagen übergeben und reichen nach.

Die Hinweise liefen zwischen 2013 und 2023 als vertrauliche Meldungen über die Opferschutz-/Meldewege und wurden im Opferschutzverfahren dokumentiert und anerkannt. Kenntnis lag daher primär bei den dafür zuständigen Stellen (OpferschutzOpferschutz/ehem. Qualitäts und Risikomanagement, seit 2025 Compliance) im Rahmen dieser Verfahren; personenbezogene Details unterliegen Opfer- und Datenschutz. Die unabhängige Reformkommission untersucht systemische Ursachen und klärt auch Verantwortung auf allen Ebenen der Organisation. SOS-Kinderdorf hat die Archive geöffnet und übergibt der Reformkommission sämtliche Unterlagen; weitere Funde werden laufend nachgereicht. Damit kann die Kommission auch nachvollziehen, wer auf welchen Ebenen wann welche Informationen hatte und wie gehandelt wurde. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

Ja. Es gab bereits externe historische Aufarbeitung zu den frühen Jahren von SOS-Kinderdorf – u. a. die von SOS-Kinderdorf beauftragte Studie von Horst Schreiber (2010–2014); zudem existieren frühere wissenschaftliche Arbeiten zu den Anfangsjahren (z. B. Die Dynamik der frühen Jahre, 2001).

Jetzt prüft die unabhängige Reformkommission ausdrücklich auch die Gründerzeit und die Rolle prägender Personen (inkl. Hermann Gmeiner). Ergebnisse werden transparent veröffentlicht (unter Wahrung von Opfer- und Datenschutz).

Nach aktuellem Stand beziehen sich die bekannten Unterbringungsorte der Betroffenen auf vier Bundesländer: Kärnten, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg.

Zu den konkreten Standorten der mutmaßlichen Übergriffe können wir derzeit keine gesicherten Informationen herausgeben. Diese Fragen liegen im Verantwortungsbereich der unabhängigen Reformkommission, die historischen Fälle und Akten prüft.

Die Idee von SOS-Kinderdorf hat viel Gutes bewirkt – im historischen Kontext eingeordnet. Aber sie entbindet niemanden von Verantwortung. Zu Hermann Gmeiner liegen im Opferschutzverfahren acht dokumentierte Fälle vor. Wir trennen klar zwischen Gründungsidee und Person, benennen, was geschehen ist, unterstützen Betroffene und arbeiten heute mit verbindlichen Kinderschutz- und Compliance-Standards. Niemand steht über Verantwortung.

1949 hat Hermann Gmeiner gemeinsam mit einer Gruppe engagierter Frauen und Männer den Verein “Societas Socialis” gegründet, aus dem im Jahr darauf SOS-Kinderdorf wurde. 1986 stirbt Hermann Gmeiner in Innsbruck.

Es gibt keine Hinweise aus den bisherigen Opferschutzverfahren zu Helmut Kutin. SOS-Kinderdorf arbeitet den Fall rund um einen ehemaligen Großspender weiter auf. Der Fall wurde bereits bearbeitet, bedarf aber einer weiteren Aufarbeitung und wird Teil der Arbeit der unabhängigen Reformkommission sein. Alle relevanten Unterlagen werden der Kommission vollständig übergeben. Es gilt weiterhin: Die Aufarbeitung betrifft ausnahmslos alle – unabhängig von Rolle, Funktion, Verdiensten, Zeitraum, Einfluss oder Symbolkraft. Niemand steht über dem Prinzip der Verantwortung.

Kurz gesagt: Drei Gründe – System, Verfahren, Kurswechsel.

  1. Gab es bewusste Auslassungen oder Vertuschung?
    Wir sagen klar: Es gab über Jahre strukturelle/kulturelle Muster, die Intransparenz begünstigt und konsequentes Handeln erschwert haben (Teile eines patriarchalen Systems). Das kann im Ergebnis zu Auslassungen geführt haben – genau das klärt jetzt die unabhängige Reformkommission. Ihr Auftrag: Ursachen, Muster und Verantwortlichkeiten untersuchen; Ergebnisse werden transparent veröffentlicht.

    Wichtig: Maßstab heute sind Kinderschutz, Opferschutz, Aufklärung, Transparenz. Ob es in historischer oder jüngerer Vergangenheit zu systematischem Wegsehen kam, ist Teil der Untersuchung.
     
  2. Warum nicht früher öffentlich?
    Die bekannten Fälle liefen bis dato im Opferschutzverfahren: Das ist eine auf Plausibilitätsprüfung basierende Anerkennungs- und Unterstützungslogik (z. B. Therapie, Entschädigung), aber keine forensische Untersuchung mit öffentlicher Berichterstattung. Meldungen werden vertraulich behandelt; Datenschutz und der Schutz Betroffener haben Vorrang. Deshalb wurden einzelne Verfahren nicht öffentlich kommuniziert. Das reicht heute nicht mehr. Deshalb: Mandat der Reformkommission und Sonderbeauftragte*r, der*die sämtliche Fälle und Hinweise lückenlos aufarbeitet.
     
  3. Was ist jetzt anders (Kurswechsel)?
    Wir öffnen die Archive (analog/digital), übergeben alles an die Reformkommission und reichen laufend nach. Zusätzlich setzt SOS-Kinderdorf eine*n Sonderbeauftragte*n für Aufarbeitung ein. Aufgabe ist die vollständige Bearbeitung aller eingelangten und nicht vollständig aufgearbeiteten historischen Fälle, inklusive aktiver Archiv-Recherchen und Dokumentationsprüfung. Zeitgleich startet SOS-Kinderdorf einen umfassenden, extern begleiteten Organisationsentwicklungsprozess. Er läuft parallel zur Arbeit der Reformkommission, damit Ergebnisse und Empfehlungen unmittelbar in die Organisation übertragen werden können.

Es gab ein System, das Intransparenz und Schweigen zu Gewalt begünstigt hat. Spuren dieses Systems haben überlebt. Wir beenden das nicht nur, wir bauen die Organisation grundsätzlich neu – strukturell, kulturell, nachhaltig. Die Kommission legt offen, wir setzen um. Das ist ein bewusster Bruch mit einer idealisierten Geschichte, der notwendig ist für die Neuaufstellung und Aufarbeitung. Die idealisierte Gründungserzählung wird einer eingehenden Prüfung unterzogen. Maßstab ist heute der Kinderschutz, nicht Legendenbildung.

Ja, wir gehen davon aus, dass historische Loyalitäten eine Rolle gespielt haben. Genau solche Risikofaktoren (Machtkonzentration, unklare Verantwortlichkeiten) und wie weit sie noch in die heutige Zeit hinein wirken, sind expliziter Prüfauftrag der Reformkommission.

Wenn es noch Überbleibsel eines Schweigeklimas geben sollte, dann finden sie jetzt ihr Ende. Wir werden alles daran setzen, die Organisation neu aufzubauen. Unsere Haltung heute: Fehler benennen, Konsequenzen ziehen, die Organisation neu aufbauen.

Heute gibt es unabhängige Ombudsstellen, Whistleblowing und klar geregelte Verfahrenswege, um Schweigekulturen aufzubrechen.

Das klärt die Rollen- und Verantwortlichkeitsanalyse der Kommission. Wir veröffentlichen die Ergebnisse und leiten Konsequenzen ab – unabhängig von Funktion, Rolle oder Ebene.

Wir sehen es als Chance. Unsere Vorgangsweise ist ein Bruch mit einer idealisierten Geschichte – aber auch die Voraussetzung für nachhaltige Veränderung der Organisation. SOS-Kinderdorf hat sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich weiterentwickelt und ist längst nicht mehr die Organisation der Gründungsjahre. Das idealisierte Bild ist teils nach wie vor in der Öffentlichkeit verankert. Es entspricht aber schon lange nicht mehr der Realität. Wir arbeiten heute nach höchsten pädagogischen Standards, mit unterschiedlichsten Betreuungsformen, die individuell an die Kinder und Jugendlichen angepasst sind. Dieses Bild wollen wir auch nach außen vermitteln.

Wir sind dann glaubwürdig, wenn wir mit Fehlern transparent umgehen, Konsequenzen ziehen und entsprechend handeln. Wir wollen eine Organisation sein, in der Mitarbeiter*innen frei sind, einen Verdacht oder auch nur ein unangenehmes Bauchgefühl auszusprechen. Weil sie sicher sein können: Alle sind bestrebt, sich weiterzuentwickeln und höchste Kinderschutzstandards zu leben. So eine gelebte Fehlerkultur ist aktive Arbeit. Nur wenn wir diese tagtäglich leben, können wir glaubhaft sein.

Historische Betreuungsformen hatten Struktur- und Systemschwächen. Deshalb haben wir zahlreiche moderne Bereuungsformen entwickelt. Heute setzen wir auf passgenaue Betreuung und schauen: Welche Betreuung braucht jedes einzelne Kind und nicht, in welches System soll ein Kind passen.

Damals fehlten viele der heute geltenden Kinder- und Jugendschutzstandards. Heute gilt eine verbindliche Kinderschutzrichtlinie, standardisierte Meldewege, Compliance und externe Kontrolle.

Zweigleisig und transparent: externe Aufklärung + interne Aufarbeitung
 

  • Unabhängige Reformkommission: untersucht systemische Ursachen und die frühe Geschichte (inkl. Gründerzeit/Hermann Gmeiner). Ergebnisse werden transparent veröffentlicht (Opfer-/Datenschutz gewahrt).
     
  • Archivöffnung & volle Aktenlage: SOS-Kinderdorf öffnet die Archive (analog/digital), übergibt sämtliche Unterlagen an die Kommission und reicht laufend nach.
     
  • Sonderbeauftragte*r für Aufarbeitung (intern): eigenes Team zur lückenlosen Bearbeitung historischer Fälle, inkl. aktiver Archiv-Recherchen und Dokumentationsprüfung; Bericht an Geschäftsführung (operativ) und Aufsichtsrat (quartalsweise); Mandat läuft über die Dauer der Reformkommission hinaus.
     
  • Klare Rollen – "Analyse & Handeln": Die Reformkommission analysiert, SOS-Kinderdorf handelt (Sonderbeauftragte*r, systematische Dokumentation, Governance- und Kulturreformen).
     
  • Leitprinzipien: Kinderschutz, Opferschutz, Aufklärung, Transparenz
     
  • Zeitplan & Verankerung: Der Neuaufstellungs-/OE-Prozess läuft bis Ende 2026, wird extern begleitet und verzahnt die Kommissions-Erkenntnisse direkt mit organisatorischen Konsequenzen.
     
  • Anlaufstellen für Betroffene: Meldungen weiter vertraulich an Ombudsstellen/Whistleblowing oder direkt an die Reformkommission; jede neue Meldung wird dokumentiert und bearbeitet.

Kurz: Wir arbeiten zweigleisig: Die unabhängige Reformkommission klärt Ursachen und Geschichte (inkl. Gründerzeit) auf – wir öffnen alle Archive und bearbeiten Fälle intern durch eine/n Sonderbeauftragte/n lückenlos. Ergebnisse werden transparent veröffentlicht; Maßstab sind Kinderschutz, Opferschutz, Aufklärung und Transparenz.

Die Reformkommission hat den Auftrag, strukturelle Muster und Risikofaktoren wie etwa Machtkonzentration oder unklare Verantwortlichkeiten zu untersuchen. Das Mandat der Reformkommission erstreckt sich auch auf die Gründerzeit und die handelnden Personen dieser Zeit. Und sie wird Strukturen, Haltungen und Verantwortlichkeiten auch jener Zeit untersuchen. SOS-Kinderdorf hat alle internen Dokumentationen, Unterlagen und Archive geöffnet, neue Materialien werden laufend an die Kommission übergeben.

Die Reformkommission bekommt volle Akteneinsicht und erhält von uns Zugang zu allen Dokumenten, die für eine transparente Aufarbeiten nötig sind. Für den Umgang mit den sensiblen, personenbezogenen Daten gilt selbstverständlich höchster Personen- und Opferschutz.

Ja. Wir entschuldigen uns aufrichtig – auch für Fehler früherer Generationen. Unsere Entschuldigung verbindet sich mit Taten: Aufarbeitung, Unterstützung für Betroffene und klare Reformen.

Wir tragen die Aufarbeitung primär aus Erträgen aus Mieten und Veranlagungen. Falls erforderlich, setzen wir zusätzlich freie, nicht zweckgewidmete Spenden ein. Zweckgebundene Spenden bleiben unangetastet und fließen ausschließlich in den jeweils zugesagten Zweck. Öffentliche Mittel werden für die Aufarbeitung nicht in Anspruch genommen. Für maximale Nachvollziehbarkeit führen wir eigene Kostenstellen, lassen die Mittelverwendung extern prüfen und berichten transparent.

Die Staatsanwaltschaft München führte Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Helmut Kutin. Diese endeten mit seinem Tod 2024; eine gerichtliche Klärung erfolgte nicht. Die unabhängige Reformkommission unter dem Vorsitz von Dr. Irmgard Griss untersucht den Umgang von KDÖ mit dem Fall Helmut Kutin und die Aufarbeitung der sogenannten Großspender-Affäre. Die strafrechtliche Beurteilung liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden.

Disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen erfolgen auf Basis geprüfter Fakten und im Rahmen der Gesetze. Aus Gründen des Schutzes von Betroffenen und Persönlichkeitsrechten äußert sich KDÖ nicht zu Einzelfällen. Die Reformkommission prüft, ob sich die schweren Verdachtsmomente gegen Helmut Kutin erhärten und ob Personen von SOS-Kinderdorf Österreich durch aktives Handelnoder Unterlassen notwendiger Schritte Fehlverhalten gesetzt haben. Die Kommission arbeitet unabhängig und legt ihre Ergebnisse in einem Bericht vor; die strafrechtliche Beurteilung obliegt den zuständigen Behörden.

Unsere Aussendungen/Stellungnahmen/OTS
  • 07.11.2025 | Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt
    Die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf Österreich hat am 7.11.2025 in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Sachverhaltsdarstellung (schriftliche Mitteilung) zu den aktuellen Vorwürfen gegen Helmut Kutin samt sämtlicher derzeit vorliegender Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt.
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  • 28.10.2025 | Fall um ehemaligen Großspender bedarf weiterer Aufarbeitung Recherche
    SOS-Kinderdorf arbeitet den Fall rund um einen ehemaligen Großspender weiter auf. Der Fall wurde bereits bearbeitet, bedarf aber einer weiteren Aufarbeitung und wird Teil der Arbeit der unabhängigen Reformkommission sein.
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  • 23.10.2025 | Aufarbeitung und Erneuerung: SOS-Kinderdorf legt Weg in die Zukunft fest
    Professionelle Betreuung heute. Lückenlose Aufarbeitung historischer Fälle. Neuaufstellung mit unabhängiger Reformkommission.
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