Fragen zu Berichten - ISC (International) und ICC (Österreich)

 

Dieser Abschnitt bietet einen kompakten Überblick über die internationalen und nationalen Untersuchungen ISC (Independent Special Commission) und ICC (Independent Childprotection Commission)

Er erklärt, warum die beiden Kommissionen eingerichtet wurden, in welchem Zeitraum sie gearbeitet haben und welches Mandat sie jeweils hatten. Zudem werden die wichtigsten Unterschiede zwischen der internationalen ISC und der österreichischen ICC aufgezeigt und der aktuelle Umgang von SOS-Kinderdorf Österreich mit den Ergebnissen beschrieben. 

Die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf Österreich hat am 14. November ein formelles Ansuchen an SOS-Kinderdorf International gestellt und verfügt gemeinsam mit der externen Rechtsvertretung seit 18.11.25 über einen geregelten Lesezugang zur 991 Seiten umfassenden Langfassung des ISC Berichts. SOS-Kinderdorf International hat die Langfassung des Berichts am 19.11.25 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. 

Anlass und Auftraggeber: 

  • ISC: Eine föderale Untersuchungskommission auf internationaler Ebene, eingesetzt von SOS-Kinderdorf International. 

  • ICC: Eine von SOS-Kinderdorf Österreich (KDÖ) beauftragte unabhängige Kommission unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. 

Fokus und Schwerpunkte: 

  • ISC: Untersuchung der gesamten Föderation, ihrer Strukturen und internationalen Kontexte. 

  • ICC: Arbeit im Auftrag von KDÖ, Untersuchung internationaler Fälle, jedoch mit Schwerpunkt auf den Konsequenzen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von SOS-Kinderdorf Österreich. 

 

  • ISC: Einsetzung durch den Internationalen Senat im Mai 2021; Tätigkeit von Oktober 2021 bis Juni 2023; Veröffentlichung des Abschlussberichts am 7. Juni 2023. 

  • ICC: Tätigkeit von Juni 2021 bis September 2022; laufende Vierteljahresberichte; Endbericht mit Empfehlungen und Veröffentlichung des Final Reports 2023. 

 

  • ISC: Föderale Untersuchung zu internationalen Kinderschutz- und Strukturthemen; formulierte Empfehlungen für weitere Prüfungen und notwendige Reformen innerhalb der Föderation. 

  • ICC: Untersuchung im Auftrag von SOS-Kinderdorf Österreich auf Basis der Berichte „A duty to act“ und des Independent Child Safeguarding Review  Global Report (https://www.sos-childrensvillages.org/publications/icsr-global-report) sowie zusätzlicher direkt eingegangener Hinweise; Ergebnis waren konkrete Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen für SOS-Kinderdorf Österreich. 

Der ISC-Bericht in der Langfassung wurde 2023 dem damaligen International Senate von SOS-Kinderdorf International, heute International Board, zur Verfügung gestellt. In diesem Gremium hatte auch der österreichische Senator einen zeitlich befristeten Lesezugang. Am 14.11. hat die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf Österreich bei SOS Kinderdorf International ein formelles Ansuchen auf Einsicht in die vollständige Langfassung eingebracht; auf dieser Grundlage haben nun die Geschäftsführung und eine externe Rechtsvertretung seit 18.11.25 einen geregelten Lesezugang.

Unsere Rechtsvertretung wird den vollständigen Bericht auswerten, die rechtlichen Implikationen prüfen und sicherstellen, dass alle für Österreich relevanten Inhalte den zuständigen Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden.

Die Entscheidung über den Umgang mit dem ISC-Bericht lag bei SOS-Kinderdorf International als Auftraggeberin der Untersuchung. SOS-Kinderdorf International hat die Langfassung des Berichts am 19.11.25 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. 

Die Rechtsvertretung von SOS-Kinderdorf Österreich wird den vollständigen Bericht nun ebenfalls auswerten, die rechtlichen Implikationen prüfen und sicherstellen, dass alle für Österreich relevanten Inhalte den zuständigen Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden.

Bereits vorliegende Unterlagen, darunter der 262-seitige ISC-Bericht, wurden der Staatsanwaltschaft Innsbruck bereits übermittelt. Wir haben umfassende Kooperation zugesichert.

Die Aufarbeitung erfolgt auf zwei Ebenen: Die unabhängige Reformkommission untersucht, wer innerhalb von SOS-Kinderdorf welche Informationen wann hatte, welche Schritte gesetzt oder unterlassen wurden und ob institutionelle Pflichten verletzt wurden. Parallel dazu prüfen die zuständigen Staatsanwaltschaften die strafrechtliche Relevanz der vorliegenden Berichte und Unterlagen. Wir unterstützen beide Ebenen der Aufklärung uneingeschränkt.