Maßnahme 2: Fehlerkultur leben, Kontrolle stärken
Machtmissbrauch lässt sich nicht allein durch Regeln oder Verhaltenskodizes verhindern. Es braucht klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Entscheidungen, wirksame Kontrolle und eine Organisationskultur, in der Fehler angesprochen und Widerspruch ohne Nachteile möglich sind.
Wir haben gelernt, dass fachliche Qualität allein nicht vor Machtkonzentration schützt. Es braucht Strukturen, in denen Entscheidungen nachvollziehbar sind, Verantwortung klar zugeordnet ist und Checks und Balances – also ein ausgewogenes System gegenseitiger Kontrolle – funktionieren. Unsere organisatorische Neuaufstellung hat bereits begonnen. Sie betrifft nicht nur Programme und Standorte, sondern auch Leitung, Qualitätsmanagement, Interne Revision und Aufsicht. Keine Funktion und keine Hierarchieebene darf außerhalb wirksamer Kontrolle, klarer Verantwortung und Rechenschaft stehen.
SOS-Kinderdorf
Worauf wir aufbauen können:
- Bereits heute verfügt SOS-Kinderdorf über zahlreiche Instrumente zur Qualitätssicherung und Kontrolle. Dazu gehören unter anderem kollegiale Beratung, kollegiale Einschau, das Vier-Augen- Prinzip sowie ein Whistleblowing-Kanal.
- Externe Kontrolle: Wir stehen mit unseren Auftraggebern, den Kinder- und Jugendhilfen aller neun Bundesländer, in einem offenen und intensiven Austausch. Die laufende fachliche Aufsicht und der regelmäßige Dialog tragen wesentlich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Arbeit bei. Die Kinder- und Jugendhilfen aller neun Bundesländer, haben uns für diese Arbeit ihr volles Vertrauen ausgesprochen.
Was wir in den vergangenen Monaten bereits getan haben:
- Eine interne Revision wurde dauerhaft installiert und organisatorisch so aufgestellt, dass sie ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei wahrnehmen kann.
- Das Qualitätsmanagement wurde als eigener Bereich aufgewertet und funktionell klar von der operativen Programmarbeit getrennt.
Nächste Schritte, die wir nun setzen:
- Besetzung von neuen Funktionen in der Programmarbeit und Weiterentwicklung der Leitungsstrukturen der Standorte.
- Überprüfung und Anpassung von Führungsspannen sowie weitere Stärkung des Vier- Augenprinzips.
- Stärkung der Transparenz und Zugänglichkeit von Beschwerdekanälen wie dem Whistleblowing.
- Engere Einbindung des Betriebsrats in die Weiterentwicklung der Organisation
- Verstärkter Fokus auf die Führungskräfteentwicklung.