Stellungnahme zu Gesetzesänderung – 28.03.19

Novelle des Aufenthaltsgesetzes: SOS-Kinderdorf sieht Kinderrechte nach wie vor verletzt

Ohne Zugang zu Lehrstellen werden minderjährige Asylwerber konsequent schlechter gestellt

„Es ist gut, wenn eine kleine Gruppe von ausländischen Kindern mit der Novelle des Aufenthaltsgesetzes jetzt neu die Möglichkeit bekommt, nach der Schule eine Lehrausbildung zu  beginnen. Doch das wird weder den Facharbeiter- und Lehrlingsmangel dämpfen, noch hilft es all jenen Kindern in Österreich, denen seit langem das umfassende Kinderrecht auf Bildung verwehrt wird – minderjährigen Asylwerbern“, erklärt Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf, anlässlich der Abgabe einer parlamentarischen Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Sie ermöglicht es künftig jugendlichen Ausländern, die bereits vor Vollendung des 24. Lebensjahres im Besitz eines Aufenthaltstitels als Schüler sind, auf eine Aufenthaltsbewilligung als Lehrling umzusteigen.

 Keine Chance auf eine Lehre

 Bereits 1994 hat Österreich die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, 2011 zentrale Aspekte in den Verfassungsrang gehoben. Trotzdem werden Normen daraus in Österreich konsequent ignoriert. „Dadurch, dass Kinder im laufenden Asylverfahren keine Möglichkeit haben, eine Lehrausbildung zu beginnen, wird nicht nur ihr Recht auf Bildung verletzt, sondern dieser Ausschluss widerspricht auch dem Diskriminierungsverbot des Artikel 2 der Konvention. Kein Kind darf auf Grund seiner nationalen Herkunft anders behandelt werden als andere Kinder. Genau das tut die Bundesregierung aber konsequent bei im Asylverfahren befindlichen Kindern. Darauf gilt es vehement immer wieder hin zu weisen“, so Moser.

Mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention hat Österreich und seine politischen wie behördlichen Organe eine umfangreiche Verantwortung und Verpflichtung für alle Kinder in unserem Land übernommen. Eine konsequente Schlechterstellung von ausländischen Kindern im Asylverfahren während ihres Bildungsweges, aber auch etwa in der Kinder- und Jugendhilfe, verletzt internationales und nationales Recht. „Jedes Kind ist gleich viel wert, egal, woher es kommt und egal, wer seine Eltern sind – das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ist es hierzulande aber leider nicht“, so Moser.