15.11.16

7.500 Symbole für #gleicheChancen an Bundeskanzler Kern übergeben

Kinderrechte-Kampagne von SOS-Kinderdorf macht auf Ungleichbehandlungen aufmerksam

Vier Burschen aus einer SOS-Kinderdorf-Wohngruppe übergaben gemeinsam mit Geschäftsführer Christian Moser symbolisch die 7.500 Tauben an Bundeskanzler Kern.. (Foto: BKA/Andy Wenzel)
Unter dem Motto #gleicheChancen – echte Hoffnung rief SOS-Kinderdorf Ende September dazu auf, ein Zeichen der Hoffnung zu setzen und Origami-Vögel zu falten. Denn nach einer fernöstlichen Überlieferung geht beim Falten von 1000 Origami-Vögel ein Wunsch in Erfüllung. "Unser Wunsch war von Anfang an klar: Wir wünschen uns gleiche Rechte für ALLE Kinder", sagt SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser.
 

20. November: Tag der Kinderrechte

Bundeskanzler Kern lud die Delegation zu einem Gespräch und zeigte sich von den Sprachkenntnissen der Jugendlichen beeindruckt. (Foto: BKA/Andy Wenzel)
Gesammelt wurden sowohl virtuelle als auch echte Papiertauben. Über 7.500 sind in den letzten Wochen gepostet worden beziehungsweise ins SOS-Kinderdorf geflattert. "Wir sind überwältigt, dass so viele Menschen mitgemacht haben und bedanken uns herzlich", so Moser. Heute, Dienstag – kurz vor dem Tag der Kinderrechte am 20.11. – übergab Moser gemeinsam mit vier Burschen einer SOS-Kinderdorf-Wohngruppe symbolisch eine Taube an Bundeskanzler Christian Kern. Dieser war sehr beeindruckt von den vier Burschen, die bereits nach wenigen Monaten in Österreich sehr gut Deutsch sprechen und schon gut integriert sind.
 

Jedes Kind hat das Recht auf Fürsorge und Förderung

Mit der Kinderrechte-Kampagne #gleicheChancen – echte Hoffnung macht SOS-Kinderdorf auf Ungleichbehandlungen aufmerksam, denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich ausgesetzt sind. Viele asylwerbende Minderjährige werden mehr verwahrt als betreut, in Großunterkünften sich selbst überlassen, ohne Bildungsmöglichkeit, ohne dass sich das Jugendamt zuständig fühlt. Zuletzt hat ein Rechtsgutachten der Uni Innsbruck festgestellt, dass dies rechtswidrig ist. Denn laut Bundesverfassung und Kinderrechtekonvention hat jedes Kind das Recht auf Fürsorge und bestmögliche Förderung – völlig unabhängig von seiner Herkunft.
 

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