13 Burschen zwischen 10 und 15 Jahren aus Afghanistan sind ohne ihre Eltern nach Österreich geflüchtet. Seither sind rund 22 Monate vergangen und seit 1 Jahr leben sie in der SOS-Kinderdorf-Wohngemeinschaft „Auswärts daheim“ in Linz. Sie alle wissen nicht, ob sie in Österreich bleiben können, aber haben hier eine zweite Heimat gefunden, Deutsch gelernt und sich mit unserer Kultur vertraut gemacht.
Begleitung durch die Schulzeit & Werte- und Kulturvermittlung
Die SOS-Kinderdorf-Wohngemeinschaft ist für die jungen Flüchtlinge nicht nur ein neues Zuhause, sie ist vor allem auch Lern- und Entwicklungsraum. Durch die Beziehung und das Vertrauen, das zwischen den Jugendlichen und den SozialpädagogInnen entsteht und die individuelle Betreuung können sie in ihren Kompetenzen gestärkt und gefördert werden. Dabei gelingt auch die Vermittlung von Werten und Kultur. Schule und Sportvereine unterstützen bei der Integration auf vielen Ebenen. Alles wichtige Vorbereitungen für ihr Asylverfahren und ein unabhängiges Leben.
Meine zweite Heimat
Die Eindrücke von ihrer „Zweiten Heimat“ haben die jungen Afghanen auf Fotos festgehalten. Angeleitet vom Linzer Fotograf Reinhard Winkler erlernten sie das Grundwissen zum Fotografieren. In gemeinsamen Workshop-Tagen entstand ein buntes Potpourri an Bildern von der WG, Linz und Lieblingsplätzen:
Gleiche Chancen und Rechte für ALLE Kinder!
SOS-Kinderdorf macht bei der Betreuung von Kindern/Jugendlichen keinen Unterschied, egal wo jemand geboren ist. Das gilt auch für die österreichweit 307 minderjährigen Flüchtlinge, die aktuell von SOS-Kinderdorf betreut werden: in kleinen Wohneinheiten, mit gut ausgebildetem Fachpersonal, altersgerecht und Kinderrechte-gerecht!
Diese Gleichbehandlung ALLER Kinder, die nicht bei den Eltern leben können, fordert SOS-Kinderdorf von der Politik und hat das mit einem Rechtsgutachten untermauert: Darin bestätigen die Univ. Professoren Karl Weber und Michael Ganner von der UNI Innsbruck, dass die Gesetzeslage eindeutig, die aktuelle Verwaltungspraxis dagegen rechtswidrig ist.
„Die Kinder- und Jugendhilfe hat für jeden Minderjährigen in Österreich, der nicht von der eigenen Familie ausreichend betreut wird, die Obsorge zu übernehmen und diese in vollem Umfang auszuüben“, so Ganner. Jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling habe demnach ein Recht auf gleiche Chancen und gleichartige Unterstützungsleistungen wie jedes andere Kind, das nicht bei seinen Eltern leben kann.