Fragen zu Moosburg und Imst

Die bekannt gewordenen Vorfälle haben schweres Leid verursacht. In Moosburg betreffen die bestätigten Hinweise und Vorwürfe vor allem die Jahre 2008 bis 2020. In Imst betreffen die Hinweise Vorgänge vor 2017 sowie konkrete Verdachtslagen aus 2019 und 2020. Das war ein schweres Versagen und steht in klarem Widerspruch zu unserem Auftrag.

Ab 2020 wurden externe Untersuchungen beauftragt, um Geschehnisse, Strukturen und Verantwortlichkeiten aufzuarbeiten und Verbesserungen abzuleiten. In Moosburg wurde im August 2020 eine externe Evaluierung beauftragt, die Ende 2021 abgeschlossen wurde. Zusätzlich beauftragte das Land Kärnten eine externe Studie zu Vorkommnissen, die Ende 2022 übermittelt wurde.

-> Zu den Executive-Summaries der Studien zu Moosburg und Imst

Fragen zum aktuellen Aufnahmestopp in Moosburg (Stand 21.01.2026)

Ja. Für Neuaufnahmen gilt derzeit ein vorübergehender Aufnahmestopp. Wir klären dazu offene Punkte mit der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe Kärnten. Ziel ist eine rasche Klärung und die Aufhebung des Aufnahmestopps.

Ein Aufnahmestopp ist ein Instrument der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe, um bei offenen Punkten im Betrieb oder in der Zusammenarbeit eine Klärung sicherzustellen, bevor neue Kinder und Jugendliche aufgenommen werden. Hintergrund des Aufnahmestopps in Moosburg sind aus Sicht des Landes Kärnten offene Punkte bei Unterlagen und Datenübermittlung sowie der Kooperation im Rahmen laufender Ermittlungen. Wir arbeiten eng mit der Behörde zusammen und haben alle erforderlichen Informationen und Unterlagen übermittelt.

Für die aktuell betreuten Kinder und Jugendlichen gibt es keine Änderungen. Betreuung und Kinderschutz laufen unverändert weiter. Der Aufnahmestopp betrifft ausschließlich Neuaufnahmen.

Wir kooperieren eng mit dem Land Kärnten. Alle geforderten Unterlagen wurden übermittelt. Erste Gespräche mit Vertreter*innen des Landes Kärnten sind konstruktiv verlaufen. Weitere Abstimmungstermine zur Klärung offener Punkte sind vereinbart. Über neue Entwicklungen informieren wir proaktiv.

Fragen zu Moosburg (Stand 21.01.2026)

Am SOS-Kinderdorf Standort Moosburg kam es zu massiven Kinderschutzverletzungen. Diese Vorfälle wurden aufgearbeitet und haben deutlich gemacht, dass es nicht nur um einzelne Fälle von Gewalt und Schutzverletzungen handelt, sondern auch um Strukturen, Kultur und Verantwortlichkeiten am Standort.

Deshalb wurde ab 2020 eine externe Studie beauftragt. Ziel war, die Entwicklungen in Moosburg aus unabhängiger Perspektive zu analysieren, Schwachstellen nachvollziehbar zu benennen und daraus konkrete, überprüfbare Maßnahmen für Kinderschutz und Führung abzuleiten. Die Studie wurde von Elli Scambor und Hubert Steger vom Institut für Männer und Geschlechterforschung durchgeführt.

Die Studie war als Instrument der internen Aufarbeitung und Organisationsentwicklung gedacht. Eine externe Veröffentlichung war nicht Ziel. Die Ergebnisse und Empfehlungen wurden mit den zuständigen Führungskräften am Standort geteilt und sind in die Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Neuaufstellung von Moosburg eingeflossen.


Ja. Die Geschäftsführung von SOS-Kinderdorf war bereits vor der Studie über die drei genannten Fälle informiert, hat die Studie mit in Auftrag gegeben und war in gesetzte Maßnahmen involviert. 

Es war eine für interne Aufarbeitung und Organisationsentwicklung in Auftrag gegebene Studie, die mit dem Land Kärnten als Aufsichtsbehörde im Dezember 2022 über einen Lesezugang geteilt wurde. 

Rückblickend war es aber ein Fehler, dass SOS Kinderdorf damals nicht ausreichend transparent gehandelt hat und die Öffentlichkeit nicht klarer über die zentralen Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen informiert hat.

Die  Executive-Summaries der Studien sind inzwischen auf unserer Website veröffentlicht.

Im Zuge der Aufarbeitung rund um den Dezember 2022 wurde die Studie mit dem Land Kärnten geteilt. Die Studie hätte früher und umfassender geteilt werden müssen. Das war ein Versäumnis. Die vollständige Übermittlung an die zuständigen Stellen ist sichergestellt, wir haben die Studie letzte Woche nochmals an das Land Kärnten übermittelt; intern wurden Verteilung, Dokumentation und Follow-up-Prozesse standardisiert.

Alle drei Fälle wurden an die Kinder- und Jugendhilfe gemeldet und staatsanwaltschaftlich bearbeitet. Zum Erscheinungsdatum der Studie waren alle staatsanwaltschaftlichen Verfahren bereits niedergelegt.

Nach den bekannt gewordenen Kinderschutzverletzungen und den daraus folgenden Personalentscheidungen im Jahr 2020 wurde der Standort Moosburg strukturell neu ausgerichtet. Ziel war, bestehende Schwachstellen klar zu identifizieren, Verantwortung und Abläufe verbindlich zu regeln und Kinderschutz im Alltag überprüfbar abzusichern.

Konkret wurden folgende Schritte gesetzt:

1.    Aufarbeitung und interne Steuerung ab 2020

Es wurden ein Krisenteam und eine interne Task Force eingerichtet, Unterlagen gesichert, relevante Informationen zusammengeführt und die Bearbeitung systematisch gesteuert.

2.    Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe Kärnten

Die Aufarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Mehrere Monate galt ein Aufnahmestopp. Die Kinder- und Jugendhilfe evaluierte SOS-Kinderdorf in pädagogischen und wirtschaftlichen Belangen. Im Dezember 2020 wurde der Aufnahmestopp offiziell wieder aufgehoben.

3.    Behördliche Nachmeldungen

In zwei Fällen erfolgte eine Nachmeldung an die Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärnten.

4.    Unabhängige Ansprechperson vor Ort

Es wurde eine Vertrauensperson der Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten installiert. Sie ist seither einmal pro Monat am Standort.

5.    Verbindliche Standards und Qualifizierung

Es gab Dienstanweisungen und Schulungen. Zusätzlich wurden ein Gewaltschutzkonzept und ein sexualpädagogisches Konzept erstellt.

6.    Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Mit der Dokumentationssoftware Daarwin wurde die Dokumentation in allen Angeboten von SOS-Kinderdorf in allen Bundesländern vereinheitlicht.

7.    Personelle Konsequenzen und Qualitätsfunktion

SOS-Kinderdorf trennte sich von Führungskräften und einer weiteren involvierten Person. Zusätzlich wurde eine Fachbeauftragte für Qualitätsentwicklung am Standort angestellt.

8.    Neue Leitungsstruktur ab Jänner 2021

Eine neue Leitungsstruktur mit flacheren Hierarchien trat mit Jänner 2021 in Kraft. Die Führungsverantwortung wurde neu verteilt, Leitungsspannen wurden verkleinert und die pädagogische Leitungsfunktion gestärkt.

9.    Passgenauere Betreuungsformen und kleinere Einheiten

Es wurden spezifischere Betreuungsformen entwickelt, darunter Kleingruppen für Kinder mit besonders hohem Unterstützungsbedarf, mit intensiver individueller Betreuung.

10.    Optimierung der Infrastruktur am Standort

Wohngruppen wurden entsprechend den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb des Standorts verlegt. Ziel war, Zusammenleben und Zusammenarbeit fachlich besser zu organisieren.


Ja. Wir können bestätigen, dass es Mitte der 2000er Jahre zu Kinderschutzverletzungen und Gewalt durch eine SOS-Kinderdorf Mutter an von ihr betreuten Kindern gekommen ist. 

Die Kinderdorfmutter ist seit 2008 nicht mehr für SOS-Kinderdorf tätig. Ab 2008 wurden Maßnahmen zur Aufarbeitung und zum Schutz der Kinder gesetzt. Dazu stand SOS-Kinderdorf mit der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Kärnten im Austausch.


Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gilt eine gesetzliche Mitteilungspflicht: Ergibt sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein begründeter Verdacht, muss unverzüglich schriftlich an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger gemeldet werden. Berufsrechtliche Verschwiegenheit steht dieser Pflicht nicht entgegen. 

Die Kinder- und Jugendhilfe ist als Behörde bei Verdacht einer Straftat zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet. 

Rückblickend wurden diese Meldewege in Moosburg nicht immer konsequent eingehalten. Das war ein schweres Versäumnis. Heute gilt: Jeder Verdacht wird unverzüglich schriftlich an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gemeldet und bei schwerwiegenden Vorwürfen wird zusätzlich eine Sachverhaltsdarstellung an Strafverfolgungsbehörden übermittelt.


Aus heutiger Sicht war das falsch. Heute gelten geschärfte arbeitsrechtliche Standards und klare, verbindliche Verfahren bei schwerwiegenden Vorwürfen.

Die Fachabteilung hielt und hält im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht regelmäßige Einschauen bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Daneben gab und gibt es regelmäßige Einschauen durch die Volksanwaltschaft.

Ja. Wir können bestätigen, dass es gegen eine damalige Führungsperson am Standort Moosburg Vorwürfe gab, Hinweise nicht korrekt weitergegeben und damit Aufklärung erschwert zu haben. Es gab außerdem Vorwürfe sexualisierter Gewalt.

Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe wurden 2020 umgehend Schritte gesetzt. Der Mitarbeiter wurde unverzüglich dienstfrei gestellt. Die Kinder- und Jugendhilfe Kärnten wurde informiert. Im April 2020 wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Im Juni 2020 fand das Kündigungsgespräch statt, im Dezember 2020 endete das Dienstverhältnis.

Im Zuge der internen Aufarbeitung wurden Richtlinienverstöße und Versäumnisse in der Wahrnehmung von Führungsverantwortung festgestellt und aufgearbeitet. 


Heidi Fuchs hat eine entscheidende Rolle gespielt: Sie hat Missstände benannt und die Aufarbeitung initiiert. Dafür danken wir ihr ausdrücklich.

Ihre Kritik, dass die institutionelle Auseinandersetzung nicht weit genug gegangen sei, nehmen wir sehr ernst. 

Ab 2020 wurde ein grundlegender Kurswechsel gesetzt: interne Recherchen, externe Aufarbeitungsstudie, stärkere Einbindung von Mitarbeitenden und der Ausbau von Beschwerde- und Beteiligungsformaten. Gleichzeitig nimmt SOS-Kinderdorf die Kritik ernst, dass Aufarbeitung tiefer, konsequenter und transparenter sein muss, und richtet Prozesse genau darauf aus. 


Die externe Moosburg Studie ist auf Gewalt und Kindeswohlgefährdung im SOS-Kinderdorf Moosburg in den Jahren 2008 bis 2020 fokussiert. Sie wurde im Zuge der Aufarbeitung ab 2020 beauftragt und ist mit Oktober 2021 datiert.

Inhaltlich behandelt die Studie insbesondere

1.    Bekannt gewordene Anlassfälle innerhalb dieses Zeitraums, darunter ein Strafverfahren wegen Gewalt gegen mehrere Kinder im Jahr 2015, ein Fall unangemessenen Umgangs mit Kinderfotos im Jahr 2016 sowie Vorwürfe sexualisierter Gewalt durch eine Führungskraft.

2.    Formen von Gewalt und Grenzüberschreitungen im Standortkontext, einschließlich physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Missachtung der Intimsphäre.

3.    Strukturen und Mechanismen, die Aufdeckung und konsequente Bearbeitung erschwert haben, etwa Verharmlosung, Verdeckung, Meldeversäumnisse und Fragen der Organisationskultur und Verantwortlichkeit.


Fragen zu Imst

Im Sommer 2021 wurden Vorwürfe zu Missstände am SOS-Kinderdorf-Standort Imst bekannt. In den Jahren 2017 bis 2020 kam es zu fünf Fällen von physischer, psychischer und sexueller Gewalt und grobem Fehlverhalten in der Leitung. Es folgte eine umfassende Aufarbeitung mit externer Unterstützung, ebenfalls vom Institut für Männer- und Geschlechterforschung.

SOS-Kinderdorf hat sich von Führungskräften getrennt und umfassende strukturelle Änderungen vorgenommen.

Die Ergebnisse dieser Aufarbeitung werden nun durch die geplante unabhängige Kommission eingehend überprüft.

Die Studie zu Imst war als internes Instrument der Aufarbeitung gedacht, nicht zur Veröffentlichung. Rückblickend war es jedoch ein Fehler, dass wir damals nicht für ausreichend Transparenz gesorgt haben – in zweifacher Hinsicht: Erstens hätte die Studie umgehend an die zuständigen Behörden übergeben werden müssen. Zweitens hätten wir die Öffentlichkeit klarer über die Ergebnisse und die daraus gesetzten Maßnahmen informieren müssen.

Für dieses Versäumnis übernehmen wir die Verantwortung. Wir haben den Fehler inzwischen korrigiert: Am 22.9.2025 haben wir die Studie der Kinder- und Jugendhilfe übermittelt. Außerdem informieren wir heute proaktiv über Maßnahmen, die wir seit 2020 gesetzt haben – und die Reformkommission wird zusätzlich für lückenlose Aufklärung und transparente Kommunikation sorgen.

In diesem Zeitraum wurden entsprechende Meldungen an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe verabsäumt. Meldewege wurden nicht eingehalten. Im Zuge der Aufarbeitung erfolgten ab November 2021 fünf Versäumnismeldungen an die Kinder- und Jugendhilfe.

Eine pädagogische Führungskraft wurde unverzüglich gekündigt. Das Dienstverhältnis mit dem damaligen Leiter wurde einvernehmlich aufgelöst. Aus heutiger Sicht war diese Vorgehensweise falsch. Bei schwerwiegenden Vorwürfen ist es erforderlich, das Dienstverhältnis unverzüglich und mit klaren, konsequenten Schritten zu beenden.

Ob diese Fälle ausreichend bearbeitet wurden und ob Übergriffe strafrechtlich behandelt wurden, ist noch nicht abschließend geklärt. Es obliegt der Fachaufsichtsbehörde der Kinder und Jugendhilfe die rechtlichen Schritte einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat eine Prüfung angekündigt. Wir stellen alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung und unterstützen die erneute Prüfung ausdrücklich und vollumfänglich. Unser Ziel ist eine vollständige und unabhängige Aufklärung.

Eine genaue Klärung der Umstände wird auch ein zentraler Teil des Auftrags der Kommission sein. 

Bis zur Untersuchung im Herbst 2021 kam es in den Jahren 2017 bis 2020 zu Fällen von physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Fehlern in der Leitung. Aus Opferschutz- und Datenschutz-Gründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine genaueren Details über die Vorfälle veröffentlichen dürfen. Der Obsorgeträger ist die Kinder- und Jugendhilfe – Details sind dort abzufragen bzw. werden dort freigegeben.

Wie auch in Moosburg wurden in Imst aufgrund der internen Aufarbeitung Konsequenzen gezogen. Heute ist der Standort sehr gut aufgestellt und arbeitet unter neuer Führung nach hohen Standards in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, der Tiroler Kinder- und Jugendhilfe.

  1. Führung & Verantwortung
    Leitungsstruktur mit klaren Zuständigkeiten und flacheren Hierarchien; regelmäßiger, strukturierter Austausch mit Arbeitnehmervertretung.
    Mehr Entscheidungskompetenz nahe an den Teams; Leitungseinsatz dort, wo Qualität und Kinderschutz es erfordern.
     
  2. Qualifikation & Professionalität
    Leitung ausschließlich mit einschlägiger pädagogischer/psychotherapeutischer Qualifikation; verbindliche Anforderungsprofile und laufende Supervision.
     
  3. Beteiligung & Feedback
    Regelmäßige, standardisierte Beteiligungs- und Austauschformate für Kinder/Jugendliche und Mitarbeitende; systematische, digitalisierte Befragungen und Beschwerdekanäle.
     
  4. Zusammenarbeit & Transparenz
    Verbindliche, engmaschige Kooperation mit Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen, Kinderschutzzentren und Therapeut:innen; dokumentierte Informations- und Meldewege.
     
  5. Prozesse & Kinderschutz
    Nachvollziehbare, mehrstufige Entscheidungen bei Wechseln im Betreuungssetting (Mehr-Augen-Prinzip, Dokumentation); kein positionsbedingter Personentausch, der Stabilität gefährdet.
     
  6. Rahmen & Infrastruktur
    Anpassungen von Infrastruktur und Abläufen an aktuelle Schutz- und Qualitätsstandards.

Um Vertrauen zurückzugewinnen, haben wir regelmäßige Beteiligungs- und Austauschformate für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in Imst eingeführt. Dabei wurde bewusst Raum geschaffen, um Erfahrungen zu teilen und zu verarbeiten. Ergänzend sorgen digitalisierte Befragungen und gut zugängliche Beschwerdekanäle dafür, dass Anliegen jederzeit eingebracht werden können und direkt in Verbesserungen einfließen. Partizipation ist inzwischen fest verankert – Mitgestaltung und Mitsprache sind zu einem selbstverständlichen Bestandteil geworden. Es gilt: Nur konsequentes Handeln kann Vertrauen schaffen.

Elli Scambor und Hubert Steger vom Institut für Männer- und Geschlechterforschung haben in ihrer Studie Parallelen an beiden Standorten Fällen festgestellt. Es gab ähnliche Muster, die zu den Missständen führten. Durch Fehlverhalten, insbesondere auch von Führungskräften, wurde Kindeswohl verletzt: zum Beispiel durch Missbrauch von Machtverhältnissen oder Verharmlosungen bei Vorfallsmeldungen und Dokumentationen.

Um solche Muster zu durchbrechen, werden wir uns als Kinderschutzorganisation weiterhin laufend selbst auf den Prüfstand stellen. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche tiefgehende Veränderungen in Hinblick auf Kinderschutz und Gewaltprävention umgesetzt. Wir sind uns dabei bewusst: Kinderschutz ist kein einmal erreichbares Ziel, sondern eine dauernde Verantwortung, an der wir stetig arbeiten. 

Die Studien waren ursprünglich als interne Instrumente der Aufarbeitung gedacht Alle Unterlagen wurden mittlerweile den zuständigen Behörden übergeben. Mittlerweile finden Sie die Executive-Summaries der Studien zu Moosburg und Imst auch auf unserer Website. 

Rückblickend war es ein Fehler, dass die Organisation damals nicht für ausreichende Transparenz gesorgt hat – in zweifacher Hinsicht: Erstens hätten die Studien umgehend an die Behörden übergeben werden müssen. Zweitens hätte die Öffentlichkeit klarer über die Ergebnisse und die daraus gesetzten Maßnahmen informiert werden sollen.

Die Reformkommission stellt nun sicher, dass künftig vollständige Transparenz gilt und alle relevanten Erkenntnisse öffentlich nachvollziehbar gemacht werden – unter Wahrung des Opferschutzes.

Mit dieser Frage beschäftigt sich die Reformkommission, die vom Aufsichtsrat eingesetzt wurde.

Dass solche Vorfälle noch 2020 geschehen konnten, ist erschütternd. Es zeigt, dass es damals in Teilen der Organisation strukturelle Schwächen und unklare Verantwortlichkeiten gab. Meldungen wurden zu spät weitergeleitet, und Aufsichtsfunktionen haben nicht ausreichend funktioniert.

Heute ist klar: Kinderschutz hat oberste Priorität. Wir haben Strukturen geschaffen, die Fehler verhindern sollen – mit klaren Standards, verpflichtenden Schulungen, unabhängigen Ombudsstellen und einer anonymen Whistleblowing-Plattform.

Gleichzeitig wissen wir: Wo Menschen in Beziehung zueinander arbeiten, kann es immer wieder zu Grenzverletzungen oder problematischen Machtverhältnissen kommen. Entscheidend ist, dass wir dieses Spannungsfeld anerkennen – und uns verpflichten, unser Handeln laufend kritisch zu prüfen, Verantwortung zu übernehmen und Kinderschutz konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so können wir aus Fehlern lernen und Vertrauen zurückgewinnen.

Unsere Aussendungen/Stellungnahmen/OTS
  • 17.09.2025 | SOS-Kinderdorf nimmt Stellung zur Falter Recherche
    Die Organisation bestätigt Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen am Standort Moosburg in den Jahren 2008-2020, weist jedoch den Vorwurf einer mangelnden Aufarbeitung zurück.
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