Stellungsnahme zu Sozialhilfegesetz – 08.01.19

"Entwurf ist diskriminierend und kinderrechtswidrig“

Geschäftsführer Christian Moser: „Nachfolge der Mindestsicherung verschärft Armut von Kindern“

Am 10. Jänner endet die Begutachtungsfrist für das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. SOS-Kinderdorf warnt vor den Auswirkungen dieser Neuregelung auf Familien

„Eine bundeseinheitliche Regelung in der Sozialhilfe ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt. Ihr Inhalt ist allerdings aus kinderrechtlicher Sicht und in Hinblick auf die Auswirkungen auf Kinderarmut äußerst bedenklich“,  erklärt Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf in seiner parlamentarischen Stellungnahme zum Entwurf eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

„Die geplanten Einschnitte bedeuten eine drastische Einkommensreduktion für die betroffenen Familien. Ein Kind ist nicht für die Einkommenssituation seiner Eltern verantwortlich. Das ist diskriminierend und kinderrechtswidrig“, so Moser.

Moser verweist auf die UN-Kinderrechte, die in Österreich im Verfassungsrang stehen. „Jedes Kind hat Anspruch auf die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Das Wohl des Kindes muss bei allen Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen vorrangig sein. Diesen Vorgaben entspricht der vorliegende Entwurf leider nicht. Wir bewerten ihn deshalb als verfassungswidrig.“

Kinderarmut ist teuer

Bereits heute ist fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet. „Die geplanten Verschlechterungen werden diese alarmierenden Zahlen weiter nach oben treiben. Es ist kurzsichtig mit budgetären Einsparungen zu argumentieren. Armutsgeschwächte Kinder werden als Erwachsene vermehrt Leistungen aus den Gesundheits- und Sozialtöpfen benötigen. Das erzeugt deutlich höhere Folgekosten als eine ordentliche Mindestsicherung. Insofern ist der vorliegende Entwurf nicht nur armuts- und kinderpolitisch, sondern auch budgetpolitisch bedenklich“, so Moser.

Drastische Reduktionen durch „Arbeitsqualifizierungsbonus“

Im vorliegenden Gesetzesentwurf ist ein sogenannter Arbeitsqualifizierungsbonus vorgesehen. Er bedeutet eine 35-prozentige Reduktion der Leistungen für Eltern, die weder über einen Pflichtschulabschluss noch über ausreichend Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen. „Das hat verheerende Folgen für die gesamte Familie. Statt den Druck auf einkommensschwache Familien mit Kindern weiter zu erhöhen, stünde es Österreich gut an endlich Armutsbekämpfung ernst zu nehmen“, so Moser: „Kinder haben ein Recht auf gute Zukunftschancen – egal wieviel Einkommen ihre Eltern haben.“

5-Jahres-Frist als Armutsförderungsprogramm

Auch die vorgesehene Restriktion beim Zugang zur Sozialhilfe etwa für neuzugewanderte EU-BürgerInnen durch eine fünfjährige Wartefrist wird sich drastisch auf Kinderarmut auswirken, befürchtet Moser: „Es sei als Beispiel eine Familie mit zwei Kindern genannt, in der die Eltern als im Tourismus dringend gebrauchte Hilfskräfte arbeiten.“ Saisonbedingte Arbeitslosigkeit beider ergäbe trotz Arbeitslosengeld einen „Aufstockeranspruch“ aus der Sozialhilfe. Dieser entfällt künftig weitgehend und obliegt Einzelfallentscheidungen. „Das kommt einem Programm zur Förderung von Familienarmut gleich“, so Moser.

Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie hier:

sos-kinderdorf.at/sozialhilfegesetz