SOS-Kinderdorf: Asylgesetz gefährdet Kindeswohl und erschwert Integration!

Geschäftsführer Christian Moser kritisiert die am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Asylnovelle


Wien/Innsbruck (27.4.2016) „Das neue Asylgesetz trifft Kinder und Jugendliche besonders hart“, sagt SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser. So gibt es mit der  sogenannten Notfallverordnung nun die Möglichkeit, bei Vorliegen einer „Notlage“ flüchtende Menschen direkt an der österreichischen Staatsgrenze zurückzuweisen. Ein ordentliches Ermittlungsverfahren ist dabei nicht vorgesehen.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern auf der Flucht sind. Im Gesetzestext wird zwar die Prüfung des Kindeswohls angeführt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll bleibt allerdings offen, kritisiert Moser.

Faires Verfahren und altersgerechte Betreuung gefordert

„Ein Zurückschieben von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kann niemals im Einklang mit dem Kindeswohl stehen“, sagt SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser. Die Wahrung des Kindeswohles könne nur bedeuten, so Moser weiter, dass ein faires Asylverfahren sichergestellt werde. „Und solange dieses Verfahren läuft, muss jedes Kind und jeder Jugendliche altersgerecht untergebracht und betreut werden. Denn Kinderrechte sind unteilbar!“  
Laut Kinderrechtskonvention und österreichischer Verfassung hat jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus dem familiären Umfeld herausgelöst ist, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates. „Diese Verpflichtungen hat Österreich wahrzunehmen – denn ein Kind ist ein Kind, egal wo es geboren ist!"
Die weiteren Verschärfungen des Asylrechts - „Asyl auf Zeit“ und Einschränkungen beim Familiennachzug -  sieht SOS-Kinderdorf ebenfalls kritisch.

„Asyl auf Zeit“ raubt jungen Menschen wichtige Lebenszeit

Bei „Asyl auf Zeit“ soll drei Jahre nach der Zuerkennung des Asylstatus systematisch geprüft werden, ob die Flüchtlingseigenschaft weiterhin besteht. Minderjährige Flüchtlinge sind somit gezwungen, drei wertvolle Jahre durch weiteres Abwarten zu verschwenden. Spracherwerb, Ausbildungs- und Jobsuche werden durch dieses Gesetz massiv erschwert. Christian Moser: „Jeder junge Mensch braucht eine sinnvolle Beschäftigung und eine Perspektive. Auf minderjährige Flüchtlinge warten stattdessen drei weitere Jahre in der Warteschleife. Einem 14-jährigen Jugendlichen raubt man damit ein Viertel seiner bisherigen Lebenszeit!“

Familie ist wichtig für Integration


Die Erschwerung der Familienzusammenführung trifft ebenfalls  besonders minderjährige Flüchtlinge. Sie sollen ihre Eltern erst nach drei Jahren nachholen können - werden sie aber in dieser Zeit volljährig, geht dieser Anspruch verloren. Denn erwachsene Flüchtlinge können nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachholen. Christian Moser: „Dabei belegen zahlreiche Studien, wie wichtig Familie zum Gelingen der Integration ist.“
 
 
Rückfragen: SOS-Kinderdorf/Presse, martina.stemmer@sos-kinderdorf.at, T.: 0676 / 881 444 243