Kampagne „Keine halben Kinder“ fordert gleiche Bedingungen für alle Kinder in Österreich!

SOS-Kinderdorf macht gemeinsam mit anderen NGOS auf Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern aufmerksam

Mehr als 45 Organisationen unterstützen die Kampagne "keine halben Kinder", die auf die Ungleichbehandlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Österreich aufmerksam macht

Die Forderungen:

  • Recht auf ein faires Verfahren: Faire, kindgerechte und zügige Asylverfahren
  • Recht auf Betreuung und Schutz: Ausreichende und dem Kindesalter angemessene Betreuungsplätze, Tagsatzanpassung an die Tarife der Kinder- und Jugendhilfe, Verantwortungsübernahme für minderjährige Flüchtlinge bereits ab dem ersten Tag.
  • Recht auf Leben, Bildung und Entwicklung: Geeignete Bildungs- und Integrationsmaßnahmen, die einen Weg zu einem selbständigen Leben ermöglichen, sowie Unterstützung bei der Eingliederung in die österreichische Gesellschaft.
  • Recht auf Gesundheit, Partizipation und Teilhabe: Psychologische Maßnahmen zur Aufarbeitung erlebter Traumata sowie Begleitung, Dolmetsch und Beratung. Partizipation sowie eine verständliche, muttersprachliche Information in den Bereichen Gesundheit und Recht sowie eine Orientierungshilfe  für  österreichische Systeme und Netzwerke.
  • Recht auf elterliche Fürsorge: Die Umsetzung des Kinderrechts und des europäischen Menschenrechts auf Privat- und Familienleben, wozu das Recht auf ein Leben mit den Eltern gehört. Familiennachzug ohne menschenrechts- und kinderrechtswidrige Beschränkungen.
  • Recht auf Gleichbehandlung: Gleiche Rechte für alle Kinder – keine halben Kinder!

SOS-Kinderdorf: Jeder junge Mensch braucht die Möglichkeit zu lernen und zu arbeiten!
SOS-Kinderdorf-Geschäftsleiter Clemens Klingan fordert eine Ausbildungs- und Lehrplatzoffensive für minderjährige Flüchtlinge. „Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. In Österreich werden allerdings viele minderjährige Flüchtlinge zum Nichtstun gezwungen“, sagt Klingan. Denn mit dem 15. Geburtstag endet für sie das Recht darauf, in die Schule zu gehen. Nur in Ausnahmefällen dürfen minderjährige Flüchtlinge weiterhin gemeinsam mit österreichischen Kindern im Klassenzimmer sitzen  - oder einen Beruf erlernen. „Tausenden von Jugendlichen verwehren wir ihr Recht auf Bildung! Wenn wir zuschauen, wie jungen Menschen die Möglichkeit zu lernen und zu arbeiten genommen wird,  schauen wir einer verlorenen Generation beim groß werden zu. Mit allen Konsequenzen: Frustration, Perspektivenlosigkeit, Kriminalität, Radikalisierung. Die Versäumnisse von heute rächen sich morgen“, sagt Klingan.
Akuten Handlungsbedarf sieht das SOS-Kinderdorf auch um Gesundheitsbereich. „Viele Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung sind traumatisiert – und bräuchten dringend psychosoziale Unterstützung“, so Klingan. Therapieplätze sind allerdings rar. „Hier müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden um diese Versorgungslücke zu schließen. Denn jedes Kind hat das Recht auf die bestmögliche Gesundheitsversorgung!“ Das Recht auf Familienleben sieht Klingan durch die kürzlich im Parlament beschlossene Asylnovelle gefährdet. Demnach können subsidiär Schutzberechtigte erst nach drei Jahren einen Antrag auf Familiennachzug stellen. „Das trifft minderjährige Flüchtlinge besonders hart“, sagt Klingan. Werden sie in dieser Zeit volljährig, ist es ihnen nicht mehr möglich, ihre Eltern nachzuholen. Das heißt zum Beispiel für einen 15-jährigen syrischen Jugendlichen, dass er auf legalem Weg seine Eltern nie wieder sehen kann. Klingan: „Das ist ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht eines Kindes auf seine Familie.“
 
Netzwerk Kinderrechte: Noch Nachholbedarf bei Kinderrechten
Kinder- und Jugendrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten speziell und ausschließlich für junge Menschen unter 18 Jahren, betont Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte. Kinder und Jugendliche müssen vor Gewalt geschützt werden, sie müssen ausreichend versorgt werden (mit Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheit), sie haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu äußern und Antwort zu bekommen und sie haben ein Recht zu spielen. Am 20. November 1989, dem Internationalen Tag der Kinderrechte, wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. In Österreich trat die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992, auf Stufe eines einfachen Bundesgesetzes, in Kraft. Ein weiterer Meilenstein in Sachen Kinderrechte war das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ vom 16. Februar 2011. Damit erhielten die
Kinder- und Jugendrechte unmittelbare Anwendbarkeit durch Gerichte und Verwaltungsbehörden. Trotz dieser gesetzlichen Regelungen gibt es immer noch viel zu tun, ist Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez überzeugt: „Kinder- und Jugendrechte machen gesund, gescheit, groß und stark. Das gilt in Österreich aber leider noch immer nicht für alle Kinder und Jugendlichen. Bildung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt oder die Kinder- und Jugendhilfe: Wir haben in Österreich nicht nur halbe Kinder, sondern auch Viertel-, Achtel-, Sechzehntel- und Zweiunddreißigstel-Kinder. Auch in Österreich werden tagtäglich Kinderrechte verletzt.“

Asylkoordination: Faire Verfahren für Unbegleitete minderjährige Asylwerber
Das Recht auf ein faires Verfahren ist eines der zentralen Rechte unseres Rechtsstaats, betont Katharina Glawischnig von der Asylkoordination Österreich. „Für österreichische Kinder hat dieses Recht oft noch wenig Bedeutung, für unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen ist es sehr zentral. Beim Verfahren und der damit einhergehenden Aufenthaltserlaubnis geht um Lebensperspektiven. Kurz gesagt - es geht in diesem jungen Leben um Alles“, so Katharina Glawischnig. Neben, aus medizinischer und wissenschaftlicher Perspektive bedenklichen, Altersfeststellungen ist die Dauer des Asylverfahrens höchst belastend für Kinder und Jugendliche. Das Gesetz sieht vor, dass Verfahren nach sechs Monaten einen Abschluss finden sollten. In der Realität kann allein das Zulassungsverfahren ein halbes Jahr dauern und anschließend warten unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen teilweise noch Jahre, bis sie über den Fortgang ihres weiteren Lebens Bescheid wissen. Diese Praxis führt nicht nur zu Unsicherheit und Leid, sondern kann sogar krankmachen. „Keinem Kind wünschen wir zu leiden – derzeit leiden jedoch rund 6.400 unbegleitete Minderjährige in Österreich“, so Katharina Glawischnig.
 
Volkshilfe: Benachteiligungen wirken sich langfristig negativ aus
Laut der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein uneingeschränktes Recht auf eine angemessene Versorgung und eine zur Selbstbestimmung befähigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich: „Jedes Kind, das auf der Suche nach Schutz ohne Begleitung in Österreich ankommt, muss als selbstständiger Träger von Rechten respektiert werden – und seine Existenz sowie Entfaltungsmöglichkeiten müssen gesichert werden. Bezugsbetreuung, Unterstützung beim Deutschlernen, die Organisation von Tagesstrukturen, eine altersgemäße Betreuung und auch DolmetscherInnen sowie kultursensibel geschulte MitarbeiterInnen sind darüber hinaus wichtig für eine gelingende Integration von Unbegleiteten Minderjährigen Schutzsuchenden“. Zudem müssen sie in allen kindlichen Lebenslagen gute Bedingungen vorfinden: „Neben der materiellen Absicherung braucht es die Förderung der sozialen Teilhabe, ein integratives Bildungssystem, das auf die Benachteiligungen eingeht und diese ausgleicht sowie ausreichend gesundheitliche Förderung“, so der Direktor.
Die Tagsätze für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge müssten sich an den Kosten, die die genannten Maßnahmen verursachen, orientieren, sagt Fenninger: „Einschränkungen im frühen Lebensalter wirken sich in vielen Bereichen und langfristig negativ aus – das wissen wir aus der Kinderarmutsforschung. Materielle Benachteiligungen und begrenzter Zugang zu öffentlichen Ressourcen fordern soziale Ausgrenzung und emotionale Belastung“, so der Direktor. „Jedes Kind ist unabhängig von seiner Herkunft gleich viel wert – diese Worte müssen zu Taten werden. Schaffen wir Perspektiven für alle Kinder!“.
 

 
Diakonie: Ende der Parallelstruktur dringend notwendig
„Unbegleitete Jugendliche sind keine halben Kinder, sie haben die gleiche Aufmerksamkeit verdient wie alle anderen Kinder auch, die ohne Eltern aufwachsen müssen. Deshalb müssen sie raus aus der Grundversorgung. Raus aus dieser Mangelverwaltung, die oft eher eine Verwahrung als eine Betreuung ist“, betont Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich. Von den derzeit rund 6400 Unbegleiteten Minderjährigen in Grundversorgung sind immer noch 1350 in Bundesbetreuungsquartieren untergebracht. Sie haben dort keine Einzelbetreuung, kaum Beschäftigungsmöglichkeiten, meist keinen Zugang zu Bildungsangeboten, keine Privatsphäre, ja oftmals nicht einmal einen Kasten, in dem sie persönliche Gegenstände aufbewahren könnten.
 
Sie werden während des Zulassungsverfahrens in diesen schlecht betreuten Bundesquartieren untergebracht, obwohl sämtliche für die Kinder und Jugendhilfe relevanten Gesetze, als auch die Bundesverfassung keine unterschiedliche Behandlung von österreichischen Kindern und Kindern ohne Staatbürgerschaft vorsehen. Auch das EU Recht sieht zwingend vor, dass den Minderjährigen unmittelbar ein Vertreter beizustellen ist, der das Wohlergehen und die soziale Entwicklung des Minderjährigen sicherstellt. In Österreich aber nicht! Zulassungsverfahren bei Flüchtlingskindern heißt vor allem Warten auf die Altersfeststellung. Die Asylbehörde steigt erst in das inhaltliche Verfahren ein, wenn das Alter festgestellt wurde. Eine Unterbringung in der Landesgrundversorgung erfolgt auch erst nach der Altersfeststellung, die derzeit viele Monate in Anspruch nimmt. „Der Grundsatz: Im Zweifel für den Jugendlichen gilt hier nicht. Lieber werden alle schlecht versorgt, als man riskiert, einmal jemandem eine bessere Betreuung angedeihen zu lassen, die für Erwachsene nicht vorgesehen ist. Das ist zynisch, ist aber österreichische Praxis“, so Diakonie Direktor Michael Chalupka.
 
Es ist daher höchste Zeit diese – zudem ungesetzliche – Parallelstruktur zu beenden: „Es gibt in Österreich ja eigentlich eine klare Zuständigkeit und Behördenstruktur für die Versorgung und Betreuung von Kindern in Notsituationen:  Die Kinder- und Jugendhilfeabteilungen der Bundesländer!“
Sie sollten die Verantwortung für die Flüchtlingskinder zu den gleichen Unterbringungsstandards wie für österreichische Kinder übernehmen. Damit soll endlich Klarheit geschaffen werden, dass die Verantwortung für das Kindeswohl ab Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet bei den Jugendbehörden liegt. Finanzierung, Aufsicht und Kontrolle der Auflagen muss der Kinder- und Jugendhilfe obliegen. Aus den Mitteln der Grundversorgung sollte ein Kostenbeitrag geleistet werden. Auch die aktuell 1350 in Verwahrung des Bundes im Bereich der Erstaufnahmestelle Ost befindlichen Jugendlichen müssen umgehend in den Verantwortungsbereich der Länder übernommen werden, auch wenn ihre Verfahren nicht zugelassen sind. Die Kinder- und Jugendhilfe kann sich zur Betreuung und Unterbringung gerne auch der NGOs bedienen, die sicher alle bereit sind an einem solchen neuen System mitzuwirken. Nur muss es ein System sein, dass für sämtliche Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, gleiche Bedingungen schafft und für alle altersgemäße Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
 
  

Die Kampagne „Keine halben Kinder“ wird von folgenden Organisationen unterstützt:

Alpha nova GmbH, Alpine Peace Crossing, Arbeiter-Samariter Bund Österreich, Asylkoordination Österreich, BOJA – Bundesweites Netzwerk offene Jugendeinrichtungen, Bundes Jugend Vertretung, Bundesverband Therapeutische Gemeinschaften, Caritas Wien, Diakonie, DÖJ - Dachverband der österreichischen Jugendeinrichtungen, Don Bosco Flüchtlingswerk, Don Bosco Schwestern, ECPAT Österreich/Austria, FICE Austria, Gegen Unmenschlichkeit, Georg Danzer Haus, Institut für Kinderrechte und Elternbildung, Integrationshaus, ISS Austria – International Social Service Austria, Jugend am Werk Steiermark, Jugend Eine Welt, Katholische Jugend Österreich, Katholische Jungschar, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Burgenland, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Kärnten, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Niederösterreich, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Oberösterreich, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Salzburg, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Steiermark, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Tirol, Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Vorarlberg, Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14, Kolping Österreich, Netzwerk Kinderrechte, Österreichische Kinderfreunde, Österreichisches Jugendrotkreuz, Salesianer Don Bosco, SOS – , Menschenrechte Österreich, SOS Kinderdorf, Vita Nova –Verein für integrative Begleitung, Volkshilfe Oberösterreich, Volkshilfe Österreich, wienXtra, World Vision Austria, ZOOM Kindermuseum