Erbfolge in Österreich: mit kostenlosem Erbrechner

Für den Fall, dass jemand kein Testament erlässt, gibt es in Österreich die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt den Nachlass unter den Verwandten auf und bestimmt auch, welcher Pflichtteil den Verwandten auch im Falle eines Testaments zusteht.

Wir geben Ihnen weitere Informationen an die Hand, die Sie durch das österreichische Erbrecht führen. Außerdem können Sie die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile mit unserem Erbrechner kostenlos berechnen.

Gerne treten wir persönlich mit Ihnen in Kontakt und senden Ihnen unverbindlich und kostenlos umfangreiche Informationen zu.

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In unserer Broschüre finden Sie Informationen zum Verfassen eines Testaments, zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflegevermächtnis. 

Der Erbrechner von SOS-Kinderdorf

In unserem Erbrechner für Österreich können Sie Ihre Verwandtschaftsverhältnisse angeben. Klicken Sie dazu einfach auf die entsprechenden Symbole bzw. Kästchen in der rechten Spalte.

Was Sie über das österreichische Erbrecht wissen sollten

Wer nicht will, dass Verwandte - nach einem starren gesetzlichen System - oder der Staat den gesamten Nachlass erhalten, hat die Möglichkeit, seine Vermögensnachfolge durch die Errichtung eines Testaments selbst zu regeln. Mit einem Testament, einem Vermächtnis oder einer Schenkung auf den Todesfall können Sie das für Sie passende rechtliche Instrument auswählen. Wie sich die einzelnen Instrumente unterscheiden und wie Sie Ihre Entscheidung Schritt für Schritt umsetzen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

Wer ist die*der gesetzliche*r Erb*in?

  • Die Ehefrau * der Ehemann
  • Die eingetragene Partnerin * der eingetragene Partner
  • Und die Kinder des*der Verstorbenen bzw. deren Nachkommen

Dazu zählen auch uneheliche Kinder oder adoptierte Kinder allerdings nicht die Geschwister des*der Erblasser*in. Wenn niemand aus der gesetzlichen Erbfolge vorhanden ist und auch kein Testament oder Vermächtnis gemacht wurde, fällt der gesamte Nachlass an die Republik Österreich.

 

Wann gilt in Österreich die gesetzliche Erbfolge?

Sie kommt zum Einsatz, wenn

  • Es kein (gültiges) Testament bzw. keinen (gültigen) Erbvertrag gibt
  • Das Testament bzw. der Erbvertrag ungültig ist
  • Das Testament bzw. der Erbvertrag nicht das gesamte vererbbare Vermögen betrifft
  • Die Erb*innen nicht zur Erbschaft gelangen, weil sie z.B. auf die Erbschaft verzichtet haben oder bereits vor dem*der Verstorbenen gestorben sind

 

Was ist der gesetzliche Erbteil?

Das gesetzliche Erbrecht beinhaltet den Pflichtteil, also den Mindestanteil am Erbe, den bestimmte Personen aus dem Nachlass erhalten müssen, auch, wenn diese im Testament nicht als Erb*innen bedacht sind.

 

Wie wird in Österreich der gesetzliche Pflichtteil berechnet?

Der gesetzliche Pflichtteil in Österreich beträgt die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Erbquote. Erbberechtigte Personen haben also Anspruch auf 50% des für sie laut Gesetz bestimmten Erbes, auch wenn sie durch ein Testament sozusagen enterbt werden. Über die andere Hälfte der Verlassenschaft kann der*die Erblasser*in mithilfe eines Testaments frei verfügen.

 

Wer erbt bei kinderlosen und unverheirateten Erblasser*innen? 

Hat ein*e Verstorbene*r weder Kinder noch Partner*in, erhalten die Eltern den Anspruch auf die Verlassenschaft bzw. den Pflichtteil. Ist ein oder sind beide Elternteile bereits verstorben, rücken deren weitere Nachkommen, also die (Halb-)Geschwister des*der Erblasser*in nach.

 

Wie errichte ich ein Testament? 

Es gibt zwei Testamentsformen. Das eigenhändige Testament können Sie selbst errichten wenn Sie bestimmte Formvorschriften beachten. Ein fremdhändiges Testament kann am Computer, mit der Schreibmaschine oder auch handschriftlich von einer anderen Person verfasst werden. Es muss von dem*der Erblasser*in und von drei Zeug*innen mit dem Zusatz „als ersuchte*r Testamentszeug*in“ unterschrieben werden.

 

Was ist eine letztwillige Verfügung?

Die letztwillige Verfügung ist die rechtsverbindliche - aber jederzeit widerrufbare - Erklärung eines Menschen, was mit seinem Vermögen nach seinem Ableben geschehen soll. Wird in einer letztwilligen Verfügung ein*e Erb*in eingesetzt, so spricht man von einem Testament.

 

Was fällt alles unter Erbschaft?

Unter einer Erbschaft versteht man das gesamte Vermögen des*der Erblasser*in (Liegenschaften, Sparbücher, evtl. vorh. Schulden). Nicht vererblich sind Rechte und Pflichten.

 

Wie kann ich sicher gehen, dass mein letzter Wille befolgt wird?

Damit Testamente im Verlassenschaftsverfahren auch gefunden werden, sollten sie in einem Testamentsregister verzeichnet werden. Dieser Schritt ist einfach und unkompliziert bei einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat durchzuführen. 

Eine Registrierung im allgemeinen Testamentsregister ist besonders wichtig, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation bedenken wollen. Für den Fall, dass Sie SOS-Kinderdorf in Ihrem Testament bedenken wollen und dieses im Testamentsregister eintragen, übernehmen wir die Kosten dieses Eintrags (derzeit ca. Euro 40,-).

 

Haben nah Verwandte, die den*die Verstorbene*n gepflegt haben, Anspruch auf Erbe? 

Die pflegende Person hat Anspruch auf ein gesetzliches Vermächtnis, wenn die Pflege an dem*der Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem*ihrem Tod mindestens sechs Monate in nicht nur geringfügigem Ausmaß (durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat) erbracht wurde. Die Pflege muss außerdem unentgeltlich durchgeführt worden sein. 

 

Was passiert mit der Summe aus Lebensversicherung?

Die Versicherungssumme aus solchen Verträgen gehört nur dann zum Erbe, wenn sie im Nachlass gefunden wurden und auf keine bestimmte Person oder Organisation abgeschlossen sind. Sie haben die Möglichkeit, bei einer Lebensversicherung eine Person oder Organisation als Begünstigte einzusetzen.

 

Was passiert mit dem Erbe nach einer Scheidung? 

Mit der Erbrechtsreform werden Testamente zugunsten der früheren Ehefrau * des früheren Ehemannes automatisch aufgehoben, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft rechtskräftig aufgelöst wird. Falls Sie möchten, dass Ihr Testament auch nach einer Scheidung gültig bleibt, so können Sie das letztwillig ausdrücklich vorsehen Wurde Ihr*e Ehefrau*Ehemann nicht rechtmäßig enterbt, gebühren ihr*ihm z.B. das Recht auf die gemeinsame Wohnung.

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