Orientierungshilfe zum Ankommen in Österreich

Nützliche Informationen für Geflüchtete und Unterstützer*innen

Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in der Ukraine. Immer mehr Menschen suchen auch in Österreich Zuflucht. Auf dieser Seite haben wir einige hilfreiche Informationen zur aktuellen Lage, rechtlichen Rahmenbedingugnen und Unterstützungsangeboten zusammengestellt. 

Aktuelle Zahlen (Stand 19.5.2022)

Der Krieg in der Ukraine dauert an. Seit 24. Februar 2022, dem Beginn der russischen Invasion, dauern die Kämpfe unvermindert an und täglich wachsen die Zahlen an geflüchteten Menschen.

Bis zum 13.Mai sind laut UNHCR mehr als 6 Mio. Menschen aus der Ukraine geflohen. Insbesondere Polen hat einen herausragenden Anteil der Vertriebenen aufgenommen (laut UNHCR fast 3,27 Mio. Menschen), aber auch in der Slowakei, Ungarn, Rumänien und der Republik Moldau sind hunderttausende Vertriebene angekommen. Das UNHCR spricht von der größten humanitären Katastrophe in Europa seit dem Ende des 2. Weltkrieges.

In den Nachbarstaaten der Ukraine, aber auch in den großen EU-Staaten wie Deutschland, werden Rufe nach Unterstützung bzw. einer Umverteilung lauter. Auch Österreich bereitet sich also in aller nächster Zukunft auf eine stark wachsende Anzahl an Geflüchteten aus der Ukraine vor.

Expert*innen gehen davon aus, dass ca. 200.000 Menschen in Österreich dauerhaft Schutz suchen werden. Das wären mehr als doppelt so viele Menschen, wie die Zahl derer, die nach dem Krieg in Bosnien in Österreich Schutz gesucht haben. Aktuell sind laut Bundesministerin Susanne Raab rund 70.000 Flüchtlinge in Österreich registriert, also bereits über ein Viertel der erwarteten Schätzung. Insgesamt wird in der EU mit der Aufnahme von potenziell 8 Mio. Vertriebenen aus der Ukraine gerechnet.

Nützliche Informationen zu:

  • Rechtlicher Rahmen EU
    Die rechtliche Grundlage für das Ankommen von ukrainischen Vertriebenen in Staaten der Europäischen Union bildet die sogenannte „Massenzustromrichtlinie“, eine einstimmig beschlossene Verordnung der EU-Kommission. Dieser Beschluss ist somit für alle EU-Staaten bindend.
    Die Verordnung wurde 2001 vor dem Hintergrund der Kriege im ehemaligen Jugoslawien entwickelt. Sie zielt darauf ab, die nationalen Asylsysteme während einer massenhaften Ankunft von geflüchteten Menschen in der EU zu entlasten und vor Überforderung zu schützen.
     
  • Rechtlicher Rahmen Österreich 

    Am 11. März wurde vom österreichitschen Nationalrat die sogenannte Vertriebenen-Verordnung beschlossen. Gemäß der Verordnung erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen ukrainischen Pass besitzen, einen vorübergehenden Schutzstatus in Österreich, der nicht individuell belegt werden muss (wie z.B. in einem Asylverfahren). Dieser gilt zunächst bis 3. März 2023 und kann automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch um ein Jahr verlängert werden. Die Richtlinie garantiert darüber hinaus Mindeststandards wie Zugang zum Arbeitmarkt, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung.

    Im Unterschied zur Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat Österreich (wie Polen und Ungarn) die Regelung jedoch strenger ausgelegt und auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Darunter fallen ukrainische Staatsbürger*innen und Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
    Drittstaatsangehörige,  die zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukrainein einem laufenden Asylverfahren gelebt haben, dürfen zwar nach Österreich einreisen, müssen hier aber erneut ein individuelles Asylverfahren durchlaufen.

  • Registrierung in Österreich
    Geflüchtete Menschen bzw. Vertriebene aus der Ukraine erhalten mit einem gültigen Reisepass ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich bis 3. März 2023. Dieses wird rechtlich gesehen „automatisch“ erteilt, betroffene Personen benötigen aber zwingend eine Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), wofür eine Registrierung  nötig ist. Im Rahmen dieser Registrierung werden die grundlegenden persönlichen Daten der Person erfasst und bei Personen älter als 14 Jahre auch Fingerabdrücke genommen. Die Registrierung kann bei bestimmten Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren erfolgen. 

    Hier finden sich detaillierte Informationen zum Aufenthalt bzw. zur Registrierung für die einzelnen Bundesländer:

  • BurgenlandHotline zur fremdenpolizeilichen Registrierung 
  • KärntenRegistrierungsstellen in Klagenfurt und Villach sowie mobile Angebote
  • NiederösterreichRegistrierung bei der Polizei in St. Pölten, am Flughafen Schwechat und beim BFA in Wiener Neustadt
  • OberösterreichRegistrierungsstellen in Linz, Wels, Steyr, Freistadt, Gmunden, Vöcklabruck und Ried
  • SalzburgAnkunftszentrum in der Messe Salzburg sowie in St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg 
  • SteiermarkHumanitäres Ankunftszentrum des Landes Steiermark in Graz sowie bei der Polizei in Hainfeld, Liezen und Leoben 
  • TirolAnkunftszentrum im Hotel Europa in Innsbruck sowie die Polizei in Kufstein, Lienz, Reutte und Imst 
  • VorarlbergRegistrierung bei der Polizei Dornbirn - eine Terminvereinbarung ist nötig 
  • Wien: entweder zentrale polizeiliche Registrierung ohne Termin im Erfassungs- und Verteilzentrum Wien Messe (Messeplatz 1, 1020 Wien) ODER im Erfassungs- und Beratungszentrum im Austria Center Vienna (ACV), falls ein längerer Aufenthalt in Wien angestrebt wird. Dort wird ein Termin benötigt, Terminvergabe hier. Auch Termine für den Antrag auf Grundversorgung finden im ACV statt, Terminvergabe hier.
  • Eine vollständige Liste inkl. Adressen und Kontaktdaten ist hier zu finden. 

 

  • Meldepflicht
    In Österreich besteht eine Meldepflicht für den Wohnsitz. Dies erfolgt beim Meldeamt in den Gemeinden (Gemeindeamt). Es ist wichtig, dass Vertriebene sich beim Meldeamt anmelden und bei Änderung Ihres Wohnsitzes diese Änderung dem Meldeamt bekannt geben. Nur so kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Ausweis für Vertriebene zustellen oder die betreffenden Personen bei Rückfragen erreichen.

Die österreichische Grundversorgung ist ein Unterstützungsangebot für Hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen. Diese erhalten im Rahmen der Grundversorgung die notwendige Unterstützung, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können. Dieses Angebot, welches normalerweise primär an Asylwerber*innen bzw. Personen mit subsidiärem Schutz gerichtet ist, steht nun auch ukrainischen Vertriebenen zu.

Es umfasst in erster Linie die Unterbringung der Menschen inkl. Verpflegung und Kleidung (organisiert oder individuell in privaten Unterkünften) und eine Krankenversicherung. Zusätzlich können, je nach Situation, auch Dinge wie Schulbedarf, Fahrtkosten oder Deutschkurse zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt werden. Schließlich gibt es ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40€ für Menschen in organisierter Betreuung, d.h. in Einrichtungen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU).

Nach der Registrierung kann bei folgenden Stellen ein Antrag auf Grundversorgung gestellt werden:

  • Wien: Online Termin-Vereinbarung
  • Niederösterreich: der Antrag (Formular hier) kann persönlich, per Post oder per E-Mail bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden oder persönlich bei der Gemeinde.
  • Burgendland: das Antragsformular kann hier Online ausgefüllt werden
  • Oberösterreich: Anträge werden bei den Beratungsstellen der Volkshilfe und Caritas eingereicht
  • Kärnten: Terminvereinbarung unter abt13.flw@ktn.gv.at oder 050 536 33007 
  • Steiermark: Der Antrag kann im Zuge der Registrierung im Messe Zentrum eingebracht werden
  • Salzburg: Clearingstelle zur Grundversorgung der Caritas 
  • Tirol: der Antrag (Formular hier) ist an diese E-Mail-Adresse zu übermitteln: grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at
  • Vorarlberg: Eine Antragstellung ist bei den Registrierungsstellen sowie den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden möglich.
  • Kontaktdaten aller Stellen finden sich hier
     
  • Wichtig: Bei Unterbringung in einem organisierten Quartier entfällt gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Antragstellung
     
  • Wer in die Grundversorgung aufgenommen wurde, erhält eine Versicherungsnummer und einen E-Card-Ersatzbeleg.
     
  • Wer nicht in die Grundversorgung möchte, schreibt für die Versicherungsnummer und den E-Card Ersatzbeleg eine E-Mail an das BFA mit folgenden Infos: Vorname, Nachname, Geburtstag, IFA-Zahl (9- oder 10-stellig, wird bei der Registrierung vergeben). Die Versicherungsnummer wird dann via E-Mail zugestellt, der Ersatzbeleg kann mit dieser Nummer dann in den Kundenservicestellen der ÖGK abgeholt werden.
     
  • Sollte noch kein Zugang zur Versicherungsnummer bestehen, ist eine ärztliche Behandlung (ÖGK-Ärzt*innen) bei Vorlage eines ukrainischen Passes o.Ä. trotzdem möglich

  • Aus der Ukraine vertriebene Drittstaatenangehörige und Staatenlose mit einem vor dem 24.02.22 gewährten Schutzstatus werden ebenfalls in die Grundversorgung aufgenommen.
     

Wohnen

Private Unterbringung

  • Im Regelfall wird zwischen den hilfsbedürftigen Personen und dem Vermieter ein Mietvertrag oder Untermietvertrag abgeschlossen. Mit diesem Mietvertrag wenden sich die hilfsbedürftige Personen an die jeweilige Landesgrundversorgungsstelle und erhalten eine Refundierung bis zu folgenden Höchstsätzen:

    1. bei der Miete einer Einzelperson bis zu 150 Euro/Person/Monat

    2.  bei Familien (ab 2 Personen gesamt) bis zu 300 Euro/Familie/Monat.

  • Darüber hinaus erhalten privat untergebrachte hilfsbedürftige Fremde folgende Leistungen für die Verpflegung:

  1. Verpflegung Erwachsene: bis zu 215 Euro/Person/Monat

  2. Verpflegung Minderjährige: bis zu 100 Euro/Person/Monat

  • Die Unterbringungsadresse muss innerhalb von drei Tagen an das Gemeindeamt bzw. das zuständige Magistrat gemeldet werden. Eine Bestätigung der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt, ist notwendig. Die Meldung der Adresse ist essentiell, da der Ausweis für Vertrieben an diese Adresse zugestellt wird.

  • Bei Unterbringungen, die in der touristischen Infrastruktur erfolgen, beispielsweise in einem Hotel, ist der bzw. die Besitzer:in für die Meldung der Adresse zuständig.

Folgende Initiativen vermitteln und registrieren private Unterkünfte: 

 

Organisierte Unterbringung

  • Bei einer im Rahmen der Grundversorgung organisierten Unterbringung übernimmt die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) bzw. die zuständige Behörde die Meldung der Adresse. Nähere Informationen auf der Homepage der BBU.

  • Das Humanitäre Ankunftszentrum der Stadt Wien (Engerthstraße 267-269, 1020 Wien) vermittelt Notschlafstellen. 

  • In der Messe Wien ist seit 22.3. ein weiteres Notquartier für bis zu 1.200 Personen in Betrieb genommen worden.

Aus der Ukraine vertriebenen Kindern steht der freie und uneingeschränkte Zugang zum österreichischen Bildungssystem zu. Zugleich unterliegen sie in Österreich im Alter von 6-15 Jahren der Unterrichtspflicht.
Mitte Mai 2022 besuchten bereits rund 9500 Ukrainer*innen eine Schule in Österreich, davon etwa die Hälfte eine Volksschule, ein Drittel eine Mittelschule und ein Sechstel eine AHS. Ein Großteil dieser Kinder geht in Niederösterreich (1400) und in Wien (1300) zur Schule.

  • Damit ein ukrainisches Kind an einer Schule angemeldet werden kann, muss die polizeiliche Registrierung erfolgt sein.
  • Das Bildungsministerium hat Informationen für Schüler*innen  und Eltern, die aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet sind auf dieser zentralen Infoseite gebündelt.
  • Darüber hinaus wurden in den  Bildungsdirektionen der Bundesländer eigene Kontaktstellen eingerichtet, an die sich geflüchtete Familien mit schulpflichtigen Kindern wenden können.  
  • Schulpsychologische Beratungsstellen zur Verarbeitung der Ereignisse in der Ukraine bzw. auf der Flucht sind unter der Telefonnummer 0664 883 80 377 (sozialarbeiterische Beratung für Schülerinnen und Schüler in Ukrainisch und Russisch) erreichbar. Auch für Schüler*innen  aus Österreich gibt es die Möglichkeit, über die Ereignisse und den eigenen Umgang damit zu sprechen, wurden die Angebote der Schulpsychologie erweitert: schulpsychologie.at - Hotline
  • Die Publikation „Bildungswege in Österreich“ bietet einen Überblick über das gesamte österreichische Bildungssystem – von der Elementarpädagogik bis zur Erwachsenenbildung. Die Sonderausgabe ist um Informationen, die insbesondere für aus der Ukraine geflüchtete Familien hilfreich sein können – wie Ansprechpartner*innen in den Bildungsbehörden der Bundesländer – angereichert. 
  • Der Österreichische Akademische Auslandsdienst (OEAD) hat eine eigene Infoseite (u.a. mit Infos für ukrainische Studierende) aufgelegt, hier gibt es auch eine Übersicht über das österr. Bildungssystem auf Ukrainisch

Schule Wien

Schule Steiermark

  • Für einen Schulplatz in Graz an einer Volks- Mittel- oder Polytechnischen Schule  → Email an abiservice@stadt.graz.at oder unter +43 316 872 7474
  • Für einen Schulplatz in Graz an einer AHS oder BMHS  → direkt an die Schule wenden 
  • Für einen Schulplatz außerhalb von Graz  → direkt an die Schule oder Wohnsitzgemeinde melden 
  • Tagesbetreuung: Abwickelung über die Schuldirektion, Kosten bei 5 Tagen/Woche: 79.40,- im Monat 

Schule Salzburg

  • Für einen Schulplatz in der Stadt Salzburg in einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule →  Kontaktaufnahme mit der B.I.K. 
  • Für einen Schulplatz im Land Salzburg in einer an einer AHS oder BMHS  → Kontaktaufnahme mit dem Bürgerservice oder Meldeamt am Wohnort 
  • Für einen Schulplatz in Graz an einer AHS oder BMHS  → direkt an die Schule wenden 
  • Alle Infos und Kontaktdaten auf Ukrainisch gibt es hier bzw. hier

Schule Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Tirol, Vorarlberg 

Für einen Schulplatz in diesen Bundesländern kann direkt an die jeweilige Schulleitung und/oder an die zuständige Bildungsdirektion herangetreten werden. 

  • Niederösterreich: Kontaktdaten der jeweiligen Bildungsdirektionsstellen finden Sie hier
  • Oberösterreich: Kontaktdaten der jeweiligen Bildungsdirektionsstellen finden Sie hier.
  •  Burgenland (nur Bildungsdirektionen): Kontaktdaten der jeweiligen Bildungsdirektionsstellen finden Sie hier
  • Kärnten (nur Bildungsdirektion): Email an servicestelle@bildung-knt.gv.at. Infos auf Ukrainisch hier
  • Tirol (nur Bildungsdirektion): Email an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at. Infos auf Deutsch hier
  • Vorarlberg: Für einen Schulplatz in einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule   direkt an die Schule oder Gemeinde wenden. Für einen Schulplatz in einer an einer AHS oder BMHS  →  Email an mustafa.can@bildung-vbg.gv.at. Infos auf Deutsch hier

ELEMENTARBILDUNG/KINDERGARTEN

UNIVERSITÄT/STUDIUM

  • Das Bildungsministerium hat Stipendien für ukrainische Studierende in Österreich ausgeschrieben, die mangels finanzieller Unterstützung aus der Heimat Probleme bei der Fortführung ihres Studiums haben. Gestartet wird mit 500 Stipendien von 715 Euro pro Monat, vorerst für das laufende Sommer- und das kommende Wintersemester.
  • Auch die ÖH vergibt Sonderstipendien in Höhe von 1000€/Person an ukrainische Studierende; zu Beratung, Erlass der Studiengebühren und psychosozialer Unterstützung für ukrainische Studierende gibt es hier weitere Infos bzw. unter ukraine@oeh.ac.at
  • Informationen für Studierende und Forscher*innen aus der Ukraine gibt es auf Englisch bei Study in Austria.
  • Der Austrian - Ukrainian Student Support bietet Informationen für Studenten auf Englisch zu den Themen: Bankkonto, ÖH-Stipendien, Mensa-Bonus u.Ä. 
  • Infos der Uni Wien und der Central European University für Vertriebene, die an diesen Unis studieren möchten

Ukrainische Vertriebene, deren Aufenthalt in Österreich auf Basis der Vertriebenen-Verordnung geregelt ist, erhalten automatisch Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem. Jene Personen, die im Rahmen der Grundversorgung betreut werden, sind ebenfalls automatisch krankenversichert.

Das heißt sie erhalten eine eigene Sozialversicherungsnummer und einen E-card-Ersatzbeleg. Mit der Aufenthaltskarte und dem Ersatzbeleg können sie die gleichen Leistungen der ÖGK in Anspruch nehmen, wie andere Versicherte auch. Sollten diese noch nicht vorhanden sein, kann übergangsmäßig der ukrainische Pass als Nachweis vorgelegt werden, der ebenfalls eine Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht (dies gilt auch für Überweisungen, Rezepte, etc.). Die betreffenden Personen sind außerdem von Rezeptgebühren und Selbstbehalten befreit. 

Geflüchtete haben allerdings keinen Anspruch auf Geldleistungen, also z.B. Krankengeld, Rehabilitationsgeld...

Psychologische Betreuung: 

  • Die Diakonie bietet psychosoziale Betreuung sowie ambulante medizinische Behandlung an.
  • Hemayat ist auf psychologische und psychotherapeutische Unterstützung von kriegstraumatisierten Menschen spezialisiert. Erstinfos auf Englisch und Russisch gibt es hier.
  • Neda Ukraine: bedarfsorientierte psychologische Unterstützung für Vertriebene in der Wiener Grundversorgung. Kontakt: Deborah.Klingler-Katschnig@extern.gesundheitsverbund.at 
  • In Tirol bietet der Diakonie-Flüchtlingsdienst im Ankyra - Zentrum für Interkulturelle Psychotherapie Unterstützung für Ukrainer*innen. Kontakt: ankyra@diakonie.at.
  • Die AkutBetreuung Wien (ABW) ist eine Einrichtung der Stadt Wien. Speziell ausgebildete psychosoziale Fachkräfte betreuen Betroffene nach einem außergewöhnlich belastenden Ereignis. Die AkutBetreuung Wien ist unter der Telefonnummer +43 676 8118 98698 täglich von 0 bis 24 Uhr erreichbar.

Covid-19-Schutzmaßnahmen in Wien

  • Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können sich im Austria Center in Wien kostenlos gegen Covid-19 impfen lassen. Kein Termin erforderlich. Dafür ist ein Ausweis, Impfpass (wenn vorhanden) und eine Anschrift in Wien erforderlich.
  • Kostenlose Corona-Tests werden im Humanitären Ankunftszentrum der Stadt Wien (Engerthstraße 267-269, 1020 Wien) durchgeführt. 
  • Im Wiener Ankunftszentrum ist außerdem ein Notarzt bzw. eine Notärztin vor Ort und eine behelfsmäßige Ordination zur akuten psychosozialen Betreuung eingerichtet. 

Spezifische Stellen für Ukrainer:innen mit Behinderung:

 

Die Vertriebenen-Verordnung regelt den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Vertriebene aus der Ukraine. Vertriebene können sich in allen Branchen bewerben, anders als bei Asylwerber*innen ist das potenzielle Tätigkeitsfeld für ukrainische Vertriebene nicht eingeschränkt.

Voraussetzung für eine Beschäftigung in Österreich ist eine Beschäftigungsbewilligung des AMS, die der Arbeitgeber beantragen muss. Diese kann erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) ausgestellt werden. Daher ist eine ehestmögliche Registrierung bei den Behörden wichtig, um rasch eine Beschäftigung aufnehmen zu können.

  • Das Arbeitsmarktservice/AMS hat eine zentrale Website mit Informationen in ukrainischer, deutscher und englischer Sprache erstellt.
  • Informationen zum österreichischen Arbeitsmarkt in ukrainischer bzw. russischer Sprache beantwortet das AMS außerdem per E-Mail unter: ukraine@ams.at
  • Österreichische Dienstgeber, die Vertriebene aus der Ukraine einstellen wollen, finden hier und hier gebündelte Informationen.
  • Das AMS bietet Unterstützungsmaßnahmen, u.a. spezielle Angebote für Frauen, einen Ausbau von Kompetenzchecks und arbeitsplatznahe Weiterbildungsmöglichkeiten, um Ukraine-Vertriebenen unbürokratisch und zielgenau helfen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
  • Bei einem persönlichen Termin beim AMS ist es ratsam, eine Person zum Übersetzen/Dolmetschen mitzunehmen.
  • Im Humanitären Ankunftszentrum im Austria Center Vienna (ACV) hat das AMS einen Info-Point als erste Ansprechstelle zu Fragen der Beschäftigung und Unterstützungsmöglichkeiten beim Arbeitsmarkteinstieg installiert. Ukrainisch- und russischsprachige Mitarbeiter*innen stehen beratend zur Seite.

Jobportale

  • Austrian Jobs for Ukraine ist eine Plattform u.a. von der WKO, dem ÖIF und dem Wiener Hilfswerk.
  • Eine weitere Plattform ist u.a. auf Initiative von SPAR und mit Unterstützung von kika/Leiner, Verbund, ÖAMTC etc. zustande gekommen.
  • https://www.ukrainejobs.at/ ist eine gemeinsame Jobplattform von karriere.at, hokify und jobs.at.
  • Jobs für Ukrainer*innen in der Steiermark finden sich unter diesem Link
  • Am 25. Mai findet eine Jobmesse für ukrainische Geflüchtete in Graz statt, mehrsprachige Informationen dazu gibt es hier. 

Öffentliche Verkehrsmittel & Parken 

  • ÖBB: Mit einem „Not-Ticket Ukraine“ können alle Züge in Österreich kostenlos genützt werden. Das Ticket ist im Zug oder am Ticketschalter erhältlich.
  • In Wien kostenlose Nutzung der Öffis bis Ende Mai.
  • Die Kärntner Linien erlaubten eine gratis Nutzung bis Ende Juni.
  • Der Oberösterreichische Verkehrsverbund erlaubt eine gratis Öffi-Nutzung bis auf Widerruf
  • Der Steiermärkische Verkehrsverbund erlaubt bis auf Widerruf eine gratis Öffi-Nutzung. 
  • In Tirol kann der gesamte öffentliche Linienverkehr gratis und ohne Ticket genutzt werden

 

Führerscheingültigkeit

Der ukrainische Führerschein behält für Ukrainer*innen, die in Österreich gemeldet sind, für 6 Monate seine Gültigkeit. Danach muss der Führerschein bei der Landespolizeidirektion umgeschrieben werden. Bei der Umschreibung ist eine praktische Fahrprüfung notwendig. 

Parken

  • Autos mit ukrainischen Kennzeichen können in Wien bis voraussichtlich Ende Mai kostenlos und ohne Parkschein auf Parkplätzen im öffentlichen Raum parken. Das gilt nicht für private Parkplätze und Parkgaragen. 
  • Autos mit ukrainischem Kennzeichen, die in einer gebührenpflichtigen Zone in Graz parken,  erhalten einen mehrsprachigen Hinweis auf die Windschutzscheibe, mit der Bitte, das Auto umzustellen oder einen Parkschein zu lösen. Wird dem nicht nachgekommen, wird eine Organstrafverfügung ausgestellt. 

Hilfreiche Kontakte: 

  • Hotline der BBU: +43 1 2676 870 9460 (Zugang zur Grundversorgung, in ukrainischer und russischer Sprache)
  • Hotline des ÖIF: +43 1 715 10 51 120 (Unterstützungsangebote, Wohnen und Arbeiten)
  • Hotline der Caritas: +43 5 1776 380 (Einreise, Aufenthalt und Unterkunft)

Weiterführende Info: 

Deutschkurse

  • Im Humanitären Ankunftszentrum im Austria Center Vienna (ACV) hat der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) eine Anlaufstelle geschaffen. Dort geben Berater*innen Auskunft über kostenlose Deutschkursplätze auf den Niveaus A1 bis C1. Terminvereinbarungen für Anmeldungen zu ÖIF-geförderten Deutschkursplätzen sind dort auch möglich.
  • Der ÖIF bietet außerdem Live-Online Kurse für Ukrainer*innen, gratis Material zum downloaden, Vokabeltraining, etc. - die Informationen dazu sind auch auf Ukrainisch verfügbar. 
  • Der ÖIF bietet zusätzlich spezielle Materialien für Kinder wie etwa das Unterrichtsmagazin "Deutsch lernen" mit Themen zum Zusammenleben in Österreich 
  • Unter der Hotline +43 17151051120 (Ukrainisch) des ÖIF werden Fragen zum Leben in Österreich beantwortet. 
  • Bilderwörterbuch Deutsch-Ukrainisch (von der Website des Landes Burgenland)
  • Hilfreiche Informationen zum Zusammenleben in Österreich auf Englisch gibt es unter diesem Link, etwa zu den Themen: Religion, Essgewohnheiten, Mülltrennung etc. 

Folgende Initiativen vermitteln und registrieren private Unterkünfte: 

Freizeit und Kultur

  • Der Kulturpass der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" ist bei Vorlage eines Vertriebenenausweises nun auch für Ukrainer*innen zugänglich. Informationen zur Beantragung sind hier (Englisch) zu finden. 
  • Das Sportministerium übernimmt die Mitgliedgebühr für Vereine bis 120,-  und die Sport Union hat eine Initiative für Geflüchtete ins Leben gerufen
  • Der ÖIF hat ein Buddy-Programm eingerichtet, um Ukrainer*innen mit in Österreich lebenden Menschen zusammenzubringen. Anmeldung für Ukrainer*innen und Menschen die sich engagieren wollen hier.

Ukrainische Community:

Speziell für Kinder

  • Die Kinder-Uni hat Exprimente, Rätsel etc. für Zuhause ins Ukrainische Übersetzt
  • Eine Liste mit unterschiedlichen Angeboten für (ukrainische) Flüchtlingskinder und -jugendliche in Salzburg gibt es hier, z.B. integratives Fußballtraining, Eltern-Kind-Gruppe und Kostenzuschüsse
  • Familienpass: Salzburg
  • Sommerferien: 
  • Ferienbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche ohne elterliche Begleitung in Salzburg finden sich hier.

Übersicht über die Nothilfe von SOS-Kinderdorf

Die SOS-Nothilfe erreicht Kinder und Familien in der Ukraine, in den Nachbarländern und in Österreich.

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