Tipp

Immobilien vererben oder schenken

Immobilien, die Sie SOS-Kinderdorf zukommen lassen möchten, können Sie entweder vererben oder als Schenkung übertragen. In jedem Fall wird Ihre großzügige Förderung Kindern und Familien zugutekommen.

Welche der beiden Optionen für Sie infrage kommt, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab, beispielsweise ob Sie oder Angehörige selbst in der Immobilie leben und wie Sie Ihren Nachlass planen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ob als Schenkung zu Lebzeiten oder als Teil Ihres Nachlasses: Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, was mit Ihrer Immobilie geschieht und wie Ihr Mehrfamilienhaus, Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Wohnung in Zukunft genutzt werden soll.

SOS-Kinderdorf veräußert in der Regel Immobilien, um den Erlös in unsere verschiedenen Hilfsprogramme und Projekte fließen zu lassen. So kommen sie direkt bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien zugute. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen Wohnungen, Häuser oder Grundstücke langfristig gehalten werden:

  • Wenn zu erwarten ist, dass die regelmäßigen Einkünfte und die Wertsteigerung der Immobilie höher liegen als der Ertrag aus dem direkten Verkauf
  • Wenn von Ihnen verfügt wurde, dass die Immobilie erst nach einem bestimmten Zeitraum verkauft werden darf
  • Wen ein Nießbrauch oder Wohnrecht zugunsten einer dritten Person bereits existiert oder testamentarisch bestimmt wurde
  • Wenn soziale Härtefälle vorliegen, z.B., wenn ältere Mieter in der betreffenden Immobilie leben, denen ein Umzug nicht mehr zuzumuten ist

 

Was passiert mit Mietern?

Bei Immobilien, die vorerst nicht veräußert werden und im Eigentum von SOS-Kinderdörfer weltweit bleiben, wird in der Regel die Zusammenarbeit mit der bisherigen Hausverwaltung beibehalten, insofern diese die beste Alternative für die Mieter darstellt. Bei Mehrfamilienhäusern, die bis dato autark durch den bisherigen Besitzer organisiert wurden, beauftragen wir im Einzelfall eine Hausverwaltung, natürlich anhand wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Grundsätzlich orientiert sich SOS-Kinderdorf bei Mehrfamilienhäusern am ortsüblichen Mietspiegel und nimmt nur dann Mieterhöhungen vor, wenn dies nach einem bestimmten Zeitraum auch angemessen ist.

Wir stehen Ihnen nicht nur bei allgemeinen Fragen zur testamentarischen Abwicklung oder Schenkung zur Seite, sondern gehen auch auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ein, z.B. wenn Sie möchten, dass eine Ihnen nahestehende Person weiterhin in Ihrem Haus leben kann oder Sie selbst nach der Schenkung weiter in der Immobilie wohnen möchten.

 

Immobilienschenkungen

Wenn sich jemand für die Schenkung einer Immobilie entscheidet, stehen oft praktische Erwägungen oder auch steuerrechtliche Überlegungen im Vordergrund. Eine Immobilie zu verwalten, ist aufwendig: Sie muss instand gehalten werden und Pflichten wie Nebenkostenabrechnungen oder die Steuererklärung können eine Belastung für den Eigentümer darstellen. Auch mit einem Verkauf ist manch ein Laie überfordert. Gerade wenn eine Immobilie z.B. durch eine Erbschaft in den eigenen Besitz gekommen ist, nicht selbst genutzt wird und weder Mieteinkünfte noch das Kapital für das eigene Auskommen benötigt werden, kann eine Schenkung an das SOS-Kinderdorf eine Option sein. Wir können uns professionell um diese Belange kümmern und Sie können miterleben, wie Ihre großzügige Gabe Kindern hilft. Wenn Sie über eine Schenkung nachdenken, bitten wir Sie, diesen Schritt vorher gut zu planen, so dass Sie in jedem Fall finanziell abgesichert bleiben.

 

Sie haben Fragen zu Ihrem Nachlass? Ich bin gerne für Sie da!

Sylvia Karl
Mobil: +43 676 88144 697
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