Tipp

Wenn Haustiere zurückbleiben

Vorab für gute Unterbringung sorgen

Haustiere sind für viele Menschen über die Jahre lieb gewonnene Familienmitglieder. Damit Ihr Haustier gut versorgt ist, wenn sie einmal nicht mehr sind, haben wir hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt:
 

Welche Vorkehrungen Sie treffen können

Suchen Sie einen „Paten“ für Ihr Haustier. Im besten Fall jemand, der schon mit dem Tier vertraut ist und es mag. Besprechen Sie mit der Person, wie lange sie bereit ist, für das Tier zu sorgen, etwa übergangsweise oder für immer. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, benennen Sie einen weiteren Tier-Paten, der einspringt, sollte die erste Person das Tier doch nicht oder erst später übernehmen können.

Ein Tier braucht für gewöhnlich täglich Futter und Pflege. Damit dies übergangslos gewährleistet ist, sollten Ihre Erben im Ernstfall den Tier-Paten sofort kontaktieren können. Hinterlegen Sie die entsprechenden Kontaktdaten griffbereit und informieren Sie Ihre Erben im Vorfeld über Vereinbarungen, die Sie mit dem Tier-Paten getroffen haben.

Es ist davon abzuraten, die Benennung des Tier-Paten, konkrete Vereinbarungen mit ihm ausschließlich im Testament festzuhalten. Nicht selten vergehen zwischen dem Todesfall und der Testamentseröffnung mehrere Wochen. Der Tier-Pate muss jedoch unmittelbar nach dem Ableben bevollmächtigt sein, sich um das Tier kümmern zu können.

Deshalb sind solche Vorkehrungen besser in einer gesonderten Vollmacht festzuhalten, die Sie etwa bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Wenn sie SOS-Kinderdorf als Erben einsetzen, bitten wir Sie, im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen, so, dass wir informiert sind und die Möglichkeit haben, mit Ihnen über Ihre Vorstellungen zu sprechen.

Die Versorgung und Pflege eines Tieres ist kostenaufwendig. Es besteht die Möglichkeit, den Tier-Paten oder die Einrichtung, die das Tier aufnehmen wird, im Testament mit einem Vermächtnis zu bedenken, zum Beispiel im Sinne einer Aufwandsentschädigung.
 

Wie sich SOS-Kinderdorf als Erbe um Haustiere kümmern:
 

  • Wenn Sie Vereinbarungen mit einem Tier-Paten treffen und SOS-Kinderdorf als Erben einsetzen, informieren Sie uns am besten im Vorfeld über diese Vereinbarung und teilen uns die entsprechenden Kontaktdaten mit. So ist sichergestellt, dass wir den Tier-Paten im Ernstfall umgehend informieren können. Gerne organisieren wir auch den Umzug des Haustieres in sein neues Zuhause.
     
  • Hat SOS-Kinderdorf keine Kenntnis von Ihrer gewünschten Unterbringung für Ihr Haustier, tragen wir selbstverständlich dennoch Sorge dafür, dass es gut untergebracht wird. Je nach Tierart und Sachlage informieren wir dazu entweder den Tierschutzverein, die Polizei oder das Veterinäramt.
     
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass die Unterbringung von hinterlassenen Haustieren bei SOS-Kinderdorf leider nicht möglich ist.


 

Sie haben Fragen zum Thema Haustiere? Ich bin gerne für Sie da!

Sylvia Karl
Mobil: +43 676 88144 697
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