Tipp

Digitaler Nachlass

Viele Menschen unterstützen SOS-Kinderdorf über das eigene Leben hinaus oder planen Kinder in Not nach ihrem Tod mit einer Testament-Spende zu fördern. Der Nachlass wird oft im Vorfeld schon klar geregelt. Doch wie sieht es mit den digitalen Spuren aus, die ein geliebter Mensch gesetzt hat? Wir erklären, auf was es beim digitalen Nachlass ankommt.

 

Was Sie wissen sollten

Beim digitalen Nachlass handelt es sich um sämtliche in der digitalen Welt übermittelten und gespeicherten Daten, die man in E-Mails, sozialen Netzwerken und Cloud-Diensten hinterlässt. Wenn Sie dem Missbrauch dieser Daten nach Ihrem Ableben vorbeugen möchten, sollten Sie eine Person oder Institution Ihres Vertrauens als Verwalterin benennen, die Ihr virtuelles Vermächtnis regelt.

 

Was Sie tun können

  1. Legen Sie rechtzeitig fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren Daten und Accounts passieren soll.
  2. Legen Sie ein gesichertes Verzeichnis sämtlicher Online-Accounts mit Benutzerdaten und Passwörtern an und aktualisieren Sie dieses regelmäßig. Dieses Verzeichnis ist nur für Sie und die Personen Ihres Vertrauens bestimmt!
  3. Bestimmen Sie, was mit Ihren Endgeräten (PC, Notebook, Tablet, Smartphone) und den sich darauf befindlichen Daten geschehen soll.
  4. Bevollmächtigen Sie eine Person oder Institution Ihres Vertrauens, die Ihren digitalen Nachlass regelt. Die Vollmacht sollte mit Datum und Unterschrift sowie dem Zusatz „über den Tod hinaus“ versehen sein.

    Bevollmächtigte können folgende Aufgaben übernehmen:
    • Die Identifikation und Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen (auch bei Online – Händlern)
    • Das Löschen von Daten, E-Mail-Konten und Social-Media-Accounts
    • Die Kündigung von Telekommunikationsverträgen
    • Den Rücktransfer von Online-Guthaben (z.B. PayPal)
       
  5. Führen Sie in der Vollmacht detailliert auf, was mit den jeweiligen Online-Konten geschehen soll.
  6. Speichern Sie das Verzeichnis mit Benutzernamen und Passwörtern ausschließlich auf einem sicheren Medium (z.B. USB-Stick) und bewahren Sie dieses an einem vor Dritten geschützten Ort auf.
  7. Teilen Sie nur dem/der Bevollmächtigten den Aufbewahrungsort dieses Verzeichnisses mit!

 

Gut zu wissen

  • Neue digitale Entwicklungen, wie Smart-Home-Produkte (z.B. Alexa) oder Fitness-Armbänder, sammeln ebenfalls Ihre Daten, und auch diese fallen unter Ihren digitalen Nachlass.
  • Facebook und Google bieten die Möglichkeit, Kontakte festzulegen die nach Ihrem Ableben auf Ihre dort gespeicherten Inhalte zugreifen dürfen.
  • Es gibt kommerzielle Nachlassdienste für Ihr digitales Erbe, hier ist jedoch bei der Auswahl Sorgfalt geboten, denn Seriosität und Sicherheit solcher Unternehmen sind nicht immer gewährleistet. Endgeräte wie PC, Notebook, Tablet oder Smartphone sollten nicht an diese Nachlassdienste übergeben werden.
     

Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, SOS-Kinderdorf als Erben in Ihrem Testament zu bedenken, kümmern wir uns um alle Angelegenheiten Ihres Nachlasses, auch um Ihren digitalen Nachlass. Am besten, Sie nehmen mit uns Kontakt auf, damit wir in Ihrem Sinne tätig werden können.

 

Sie haben Fragen zu Ihrem digitalen Nachlass? Ich bin gerne für Sie da!

Sylvia Karl
Mobil: +43 676 88144 697
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