Fragen zu den Vorwürfen des Menschenhandels und strafrechtliche Einordnung

 

Dieser Abschnitt erklärt, wie SOS-Kinderdorf und die relevanten Untersuchungsberichte mit den Vorwürfen zu Menschenhandel und Geldwäsche umgehen. 

KDÖ ist dem Hinweis aus dem ISC nachgegangen und hat 2024 eine vertiefte rechtliche Prüfung veranlasst. Aus den damals vorliegenden Informationen ergaben sich für KDÖ keine Verdachtsmomente für Menschenhandel oder Geldwäsche. Nur objektiv überprüfbare Tatsachen können strafrechtliche Relevanz begründen. Über das Vorliegen eines Anfangsverdachts entscheiden die Strafverfolgungsbehörden. 

Im ISC-Abschlussbericht wird der Begriff „human trafficking“ einmal genannt (Seite 229, Abschlussbericht der ISC | SOS-Kinderdörfer weltweit), verbunden mit der Empfehlung, Hinweise vertiefend zu prüfen. Im ICC-Abschlussbericht kommt der Begriff nicht vor.