Volksanwaltschaft - Menschenrechtsbeirat

Der Menschenrechtsbeirat ist beratendes Gremium der Volksanwaltschaft.

Die Volksanwaltschaft prüft die Verwaltung des Bundes, der Länder und der Gemeinden in allen Bundesländern, ausgenommen Tirol und Vorarlberg. Sie geht im Rahmen der Missstandskontrolle Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach und kontrolliert die Gesetzmäßigkeit und Billigkeit von behördlichen Entscheidungen. Die Volksanwaltschaft ist auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig.

Der Menschenrechtsbeirat selbst besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft. Sie beraten die Mitglieder bei der Festlegung genereller Prüfschwerpunkte sowie vor der Erstattung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen. Er berät die Mitglieder der Volksanwaltschaft bezüglich der neuen Aufgaben im Menschenrechtsbereich.
Beratungsthemen sind vor allem die Festlegung von Prüfschwerpunkten sowie die Missstandsfeststellungen und Empfehlungen der Kommissionen und der Volksanwaltschaft. Außerdem macht der Beirat Vorschläge, wie einheitliche Vorgehensweisen und Prüfstandards gewährleistet werden können. Bei der Besetzung der Kommissionsmitglieder hat er ein Anhörungsrecht.

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