Partner & Netzwerke

Viele Zahnräder müssen ineinander greifen, um das optimale Funktionieren eines SOS-Kinderdorfes oder einer anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtung zu garantieren.

Dazu gehören auch die Beziehungen zu den "externen Partnern", wie etwa die Jugendwohlfahrtsbehörden oder Verwandte der Kinder. Kooperationen ermöglichen Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit.

 

Staatliche Stellen

Betrachtet man die Entstehungsgeschichte eines SOS-Kinderdorfes, so wird klar, dass der Austausch mit verschiedenen externen Partnern sinnvoll und notwendig ist: Voraussetzung für die Errichtung eines SOS-Kinderdorfes ist der Kontakt zu den staatlichen Stellen. Häufig ist es ein Vertreter des jeweiligen Staates, der mit SOS-Kinderdorf in Verbindung tritt, um gemeinsam die Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein SOS-Kinderdorf auszuloten. In einem nächsten Schritt muss die Gemeinde bestimmt werden, in der das SOS-Kinderdorf errichtet wird.

 

Die Gemeinde

Insbesondere in Ländern, wo die lokale schulische, soziale oder medizinische Infrastruktur einer in Frage kommenden Gemeinde Lücken aufweist, wird in enger Kooperation mit den Gemeindepolitikern erarbeitet, ob der Bau von Zusatzeinrichtungen erwogen werden soll. Diese Kooperation mit der Gemeinde garantiert, dass Einrichtungen wie Schulen, Sozial- oder medizinische Einrichtungen den Bedürfnissen der Umgebung entsprechen. Und ist erst eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung entstanden, so ist die Zusammenarbeit mit jenen, die sie nutzen, eine Selbstverständlichkeit: So werden etwa die Eltern der Kinder, die eine SOS-Hermann-Gmeiner-Schule besuchen, in die Schulaktivitäten eingebunden.

 

Kinder- und Jugendhilfe

Ein wichtiger Partner von SOS-Kinderdorf sind die Jugendwohlfahrtsbehörden: Sie sind wesentlich an der Entscheidung beteiligt, für welche Kinder ein SOS-Kinderdorf die optimale Lebensform ist. SOS-Kinderdorf ist es daher ein großes Anliegen, auch diesen Stellen klar zu vermitteln, welche Möglichkeiten und Vorteile ein SOS-Kinderdorf bietet, aber auch welche Grenzen dem SOS-Kinderdorf gesetzt sind. Wird von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe die Aufnahme eines Kindes in ein SOS-Kinderdorf empfohlen, so bezieht man - wo immer es möglich ist - auch den Vater, die Mutter oder andere Angehörige eines Kindes in den Aufnahmeprozess ein.

Auch wenn ein Kind im SOS-Kinderdorf lebt, so wird der Kontakt zwischen dem Kind und den Angehörigen gepflegt, solange dies nicht zum Schaden des Kindes ist. Die Jugendwohlfahrtsbehörden werden über alle Schritte, die das jeweilige Kind betreffen, auf dem laufenden gehalten.